Zweites Reisetagebuch

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Dr.Dworschak:1 Antike o. germ.2 Münzen usw3

Klosterbesitz. Entschei-

dung desFührers,4

anderer beschlagnahmter

Besitz.

Wolf-MuseumEisenstadt5

sowie die anderen

Slgn.6

H.stock7

Abtransport der Kunstwerke8

Bilder!

 

Dr. Nagler, Kärntnerstr. 47II

Prof. Eichler; Antiken9

Baldass(Raffael)10

DKA_NLPosseHans_IB3-0081.tif

Reichsleiter M. B.1

1.Beschlagnahmungen derKlöster2

2.Unterbringung

der Linzer Kunst-

ggstände.3

3.Slg.4 Prinz Joh. Georg.

4.Antiker Goldschmuck5

5. Reichswirtschaftsminister

u. staatl.6Ankaufsstelle in

Berlinentscheiden über die

Veräusserungsichergestelltenjüdischen Kunst-

besitzes über 1000 RM.

Ermächtigug durchReichs-

wirtschaftsminister, im Auftrag

desFührersfreihändige Erwer-

bungen ohne Hindernisse durch-

führen zu können.7

6.Ambras

7.Zinnsammlg. ?8

8.Schackgalerie9

9.Originalgaben anDörner-Inst.

10..Sievers: Nach Pfingsten beginnt

Arbeit im vorgeschlagenen Sinn(Tirol)10

  • 1Im Folgenden notierte sichPosseeventuell im Nachgang seinesBerlinaufenthalts vom 8. bis 10. April 1940 Punkte, die er bei seinem nächsten Treffen mitMartin Bormannbesprechen wollte bzw. über die er ihn informieren sollte. Wahrscheinlicher ist jedoch, dassPossehier die bei seiner nächsten Berichterstattung beiBormanninBerlinam 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch) abgehandelten Themen vermerkte.
  • 2Es ging um die Beschlagnahmungen der Klöster und Stifte in der 'Ostmark' und den Zugriff auf deren Kunst- und Kulturbesitz, für denPosseden 'Führervorbehalt' einforderte. Er hatteMartin Bormannzuvor im Bericht über seine Dienstreise nachWienauf die Problematik aufmerksam gemacht: "Während meines diesmaligen Wiener Aufenthaltes hatte ich auch Gelegenheit, die noch vorhandenen Bestände an Kunstwerken des aufgehobenenKlosters GöttweigbeiKrems a. d. Donaudurchzusehen. Außer der berühmten und höchst wertvollen, auch äußerlich sehenswerten Bibliothek ist dort nichts Bedeutendes an Kunstwerken erhalten. Aber der Fall Göttweig beweist, daß auch im Falle der in letzter Zeit aufgehobenen Klöster der Ostmark eine Erweiterung des Führererlasses auf diese Gebiete dringend notwendig ist.

    AusSt. Lambrechtin Steiermark sind die wichtigsten Gegenstände bereits kurz vor der Machtergreifung als Deckung für Steuerrückstände in dassteierische LandesmuseuminGrazverbracht worden. Desgleichen befinden sich die Sammlungen ausKloster Admontseit 1938 in ihren wichtigsten Teilen imGrazer Landesmuseum. Der wertvolle Kunstbesitz vonStamsundWiltenwurde an verschiedenen Stellen inInnsbruckgeborgen.

    Wie alle diese Beispiele, zu denen täglich neue hinzukommen können, beweisen, ist die Auffassung über das Eigentumsrecht an dem kulturellen Besitz der vormaligen Klöster noch keineswegs geklärt.

    Es scheint mir deshalb dringend notwendig, daß über die Eigentumsfrage an den Kunstsammlungen, Archiven und Bibliotheken vormaliger Klöster und ihre Verwendung im Interesses des nationalen Kunstbesitzes eine eindeutige Entscheidung getroffen wird. Es dürfte sich (eventuell rückblickend) empfehlen, eine einheitliche Behandlung solcher Fälle wie bei dem beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitz zu treffen, der demFührerdie Entscheidung über den Klosterbesitz überläßt. Dadurch würde wohl auch am besten den von den Gaumuseen, Bibliotheken und Archiven geäußerten Wünschen Rechnung getragen. Außerdem gäbe ein solcher Erlaß auch die letzte Gelegenheit durch Inventarisierung und photographische Aufnahmen wertvollstes Kunstgut der Nation zu erfassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 223, Posse an Bormann, 16.03.1940; Schwarz (2018), S. 99-101; zu Kloster Göttweig s. auchSeite 0059).

  • 3Vermutlich sind die Kunstgegenstände gemeint, die für das geplanteFührermuseumin Linzvorgesehen waren.
  • 4Sammlung
  • 5Es handelt sich um denantiken Goldschmuckaus der Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay, der für dasFührermuseumvorgesehen war und von dem einige StückeAdolf Hitleram 20. April 1940 zum Geburtstag überreicht wurden (s.Seite 0030).
  • 6staatliche
  • 7Possebeschwerte sich, dass es beim Ankauf von aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Kunstgegenständen inWien Schwierigkeiten mit der Vermögensverkehrstelle gegeben habe (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 24, Seiberl an Posse, 26.02.1940). Der Grund dafür war, dass über den Ankauf von denkmalbehördlich sichergestelltem jüdischen Kunstbesitz, der über einen Betrag von 1.000,- Reichsmark hinaus ging,Reichswirtschaftsminister Funkund die zentrale Ankaufsstelle inBerlinzu entscheiden hatten.Martin BormannwiesFunkumgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940). Die Zusage vom Reichswirtschaftministerium erfolgte am 25. Mai 1940 (s.BArch, B 323/103, Nr. 198, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
  • 8Possebesprach mitBormannvermutlich, ob eine Zinnsammlung für dasFührermuseum angekauft werden sollte. Der Anlass dürfte die Zinnsammlung vonRichard Hubergegeben haben, die vonHanna Rohdebetreut wurde;Possesollte sie besichtigen bzw. Informationen darüber einziehen (s.Eintrag vom 08.05.1940).Konrad Hahm, der Direktor desStaatlichen Museum für Deutsche VolkskundeinBerlin, wandte sich am 8. Januar 1941 anPossemit dem Anliegen,Hitlerdafür zu interessieren, die Zinnsammlung Huber für dasVolkskundemuseumzu sichern. Nach ZustimmungHitlerserwarbPossedie Sammlung für 30.000,- Reichsmark; sie ging als "Geschenk desFührers" an dasMuseum (s.BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52;BArch, B 323/115, 183-189;Erich (1942)).
  • 9Im Herbst 1939 hatteErnst BuchnerdieSchackgalerieals provisorischen Aufstellungsort für die Gemäldesammlung des geplantenFührermuseumsinLinzvorgeschlagen (s.Eintrag vom 10.10.1939). Am 3. Mai 1940 wurde das Gebäude an dieBayerischen Staatsgemäldesammlungenübergeben (s.Schwarz (2011), S. 271).Hitlerließ sich die Räumlichkeiten jedoch für seine Zwecke freihalten (s.Eintrag vom 16.10.1940).
  • 10Am 10. Februar 1940 hattePosseMartin Bormanndarauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Umsiedlungsaktion von Südtirolern in das Deutsche Reich "viele wertvolle Werke deutscher Kunst aus Privatbesitz" zum Verkauf in den Kunsthandel gelangten. Es sei nötig, den Verkauf von einem erfahrenen Fachmann überwachen zu lassen, damit die Kunstwerke für deutsche Museen "gerettet" würden. "Es empfiehlt sich wie im Falle der Ostmark, demFührerein Vorverkaufsrecht vorzubehalten" (s.BArch, B 323/103, Nr. 237 und 163, Nr. 173, Posse an Bormann, 10.02.1940). Auf diese InitiativePosseshin wurde in der Kulturkommission der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelleeine Unterabteilung für Kunst eingerichtet, in die Posse aufgenommen wurde (s. Schwarz (2018), S. 96;Petropoulos (1999), S. 150-152).Posse erfuhr von SS-Obersturmbannführer Wolfram Sievers, dass dieKulturkommissionbzw. ihre Kunstabteilung nach Pfingsten am 12./13. Mai 1940 die Arbeit aufnehmen sollte (zur Kulturkommission s. auchSeite 0079).