Zweites Reisetagebuch

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xGericault,Frauenkopf.

 

Werkstätten, Archiv, Biblio-

thek, Ksthist. Instut1

(Herausgeber der wissen-

schaftl. Publikationen)

Photolaboratorium sowie

die dazu gehörigen Sammlungen

dürfen nicht auf Gaue

verteilen, sondern auf

Reich zu übernehmen

als Fachinstitut f. Denk-

malspflege. Gemeinsam

für alle Gaue (unbe-

schadet der verwaltungs-

mässigen Neuregelung).2

 

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  • 1Kunsthistorisches Institut
  • 2DieZentralstelle für Denkmalschutzstand als österreichische Zentralbehörde vor der Auflösung: die zum 1. Februar 1940 erfolgte Überleitung der Denkmalpflegeangelegenheiten aus der Verwaltung des Landes Österreich in die Selbstverwaltung der Reichsgaue bedrohte besonders Bestehen und Finanzierung des etablierten technisch-wissenschaftlichen Apparats. Der Leiter derZentralstelle für Denkmalschutz,Herbert Seiberl, batPosseum Intervention beiHitler. AufgrundPossesEinsatz für den Erhalt des Apparats (s.BArch, B 323/163, Nr. 241, Posse an Bormann, 06.02.1940) wurden zur Sicherung des Weiterbestehens die hier aufgeführten Abteilungen vereint alsFachinstitut für Denkmalpfegeauf den Reichshaushalt übernommen (s.BArch, B 323/163, Nr. 234, Bormann an RM für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust, 13.02.1940;Schwarz (2018), S. 92; s. auch Seite0041).