Edition Hans Posse
Sekretärin und Ehefrau von Oscar Bondy, die dessen Kunstsammlung bis zur Enteignung Ende 1939 in dessen Wohnung betreute.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die enteigneten Sammlungsbestände aufgrund eigens erlassener Rückstellungsgesetze (s. Bundesgesetze 1946-1995) an Elisabeth Bondy, die Witwe und Erbin Oskar Bondys, restituiert, standen jedoch weiterhin als national wichtige Kulturgüter nach dem Ausfuhrverbotsgesetz von 1918/1923 unter Ausfuhrverbot. Um eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten, mussten einige dieser Kunstwerke dem österreichischen Staat als "Widmungen" überlassen werden. Nach der Installation des Kunstrückgabegesetzes von 1998 (s. Kunstrückgabegesetz) wurden auch diese an die rechtmäßigen Eigentümer rückgestellt.
Bondy konnte nach dem 'Anschluss' Österreichs an Großdeutschland 1938 in die Schweiz fliehen und emigrierte schließlich in die USA. Seine Wiener Wohnung am Schubertring 3 (bis 1928 Kolowratring) wurde versiegelt, die Ausfuhrgesuche abgelehnt. 165 Objekte seiner v. a. bedeutende Werke deutscher und niederländischer Künstler umfassenden Sammlung wurden zum 1.7.1938 wegen der "Gefahr einer Verschleppung ins Ausland" sichergestellt (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 15, M. 1, fol. 20, Bescheid MA 2 / 3749 / 38). Nach mehreren Begutachtungen sowie stufenweiser Beschlagnahmung wurde Bondys gesamter (Kunst-)Besitz durch die Zentralstelle für Denkmalschutz am 1.12.1939 gerichtlich eingezogen (s. BArch, R 43 II/1270a, Bl.14, Vermerk der Reichskanzlei, 2.4.1940), größtenteils im Zentraldepot des Kunsthistorischen Museums in der Neuen Burg verwahrt und von dort an verschiedene Museen verteilt. 1949 wurden einige Kunstgegenstände aus Bondys Nachlass in New York versteigert. Die Bemühungen seiner nach Österreich zurückgekehrten Witwe um Rückgabe von Sammlungsgegenständen war von durchwachsenem Erfolg gekennzeichnet.