Edition Hans Posse
Kunstsammler (allgemein s. BDA-Archiv, RestMat., K. 15 und 15/1, Personenmappe "Oskar Bondy");
Nach dem 'Anschluss' Österreichs an das Deutsche Reich 1938 floh Oscar Bondy in die Schweiz und emigrierte schließlich in die USA. Seine Wiener Wohnung am Schubertring 3 wurde auf Antrag des Kunsthistorischen Museum versiegelt, 165 unter Denkmalschutz und damit Ausfuhrverbot gestellte Objekte seiner Kunstsammlung wurden zum 01.07.1938 wegen der "Gefahr einer Verschleppung ins Ausland" auf Antrag des Kunsthistorischen Museums 'sichergestellt' (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 15, M. 1, fol. 20, Bescheid MA 2 / 3749 / 38). Am 01.12.1939 wurde der gesamte Besitz gerichtlich eingezogen (s. BArch, R 43 II/1270a, Bl.14, Vermerk der Reichskanzlei, 02.04.1940). Die Kunstsammlung stand danach zur Verteilung unter Führervorbehalt auf die österreichischen Museen bereit. Posse führte 1940 gemeinsam mit dem Institut für Denkmalpflege in Wien die Verteilung durch (s. Schwarz (2018), S. 90-95, 104-112). In den ersten Jahren nach dem Krieg und der Beendigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurde der Großteil der Sammlungsbestände an Elisabeth Bondy, die Witwe und Erbin Oskar Bondys, zurückgestellt (zu den Verhandlungen und Konflikten um die Ausfuhr der Sammlungsobjekte (s. Beschlüsse des Kunstrückgabebeirats).
Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die enteigneten Sammlungsbestände aufgrund eigens erlassener Rückstellungsgesetze (s. Bundesgesetze 1946-1995) an Elisabeth Bondy, die Witwe und Erbin Oskar Bondys, restituiert, standen jedoch weiterhin als national wichtige Kulturgüter nach dem Ausfuhrverbotsgesetz von 1918/1923 (s. StGBl. Nr. 90/1918; BGBl. Nr. 80/1923 und Nr. 533/1923) unter Ausfuhrverbot. Um eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten, mussten einige dieser Kunstwerke dem österreichischen Staat als "Widmungen" überlassen werden. Nach der Installation des Kunstrückgabegesetzes von 1998 (s. Kunstrückgabegesetz) wurden auch diese an die rechtmäßigen Eigentümer rückgestellt.