Edition Hans Posse
Kunstsammlerin; allgemein s. BDA-Archiv, RestMat., K. 31/4, Personenmappen Josef und Gusti Blauhorn;
Die Kunstsammlung des Ehepaars Blauhorn, die aus rund 200 Werken vorwiegend österreichischer Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts bestand, war 1939 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) sichergestellt worden. Am 6. Oktober 1941 erging die Beschlagnahmeverfügung der Gestapo, Staatspolizeileitstelle Wien.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die enteigneten Sammlungsbestände aufgrund eigens erlassener Rückstellungsgesetze (s. Bundesgesetze 1946-1995) an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger restituiert. Im Oktober 1948 stellte Auguste Blauhorn gemeinsam mit ihren Söhnen den Antrag auf Restitution der Kunstwerke, der jedoch folgenlos blieb, während die Wiener Villa in der Grinzinger Allee 54 zurückgestellt wurde. Obwohl inzwischen einige Objekte nach der Installation des Kunstrückgabegesetzes von 1998 (s. Kunstrückgabegesetz) an die rechtmäßigen Eigentümer restituiert wurden, gilt der Großteil der Sammlung Blauhorn noch immer als verschollen.