Friedländer, N.

Friedländer, N.
Geschlecht
männlich
Dienstgrad/akad. Titel
Dr.

Allgemein s. BDA-Archiv, RestMat., K. 35/1, Personenmappe N. Friedländer;

N. Friedländer war Schweizer Staatsbürger und Erbe nach Anna Mayer, Wien I., Reichsratsstraße 17 (s. BArch, B 323/1203, fol. 36 bzw. 188, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen"). Dort wurde das Gemälde "Bildnis einer jungen Frau" des Meisters H. W. aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923).

Eventuell ist die Person N. Friedländer identisch mit der Person Carl Friedländer. In der Liste der "Sicherstellungen" in den Archivalien zum Sonderauftrag Linz wird "Dr. N. Friedländer" als Vorbesitzer des oben genannten Gemäldes angegeben (s. BArch, B 323/1203, fol. 36 bzw. 188, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen"). Im Restitutionsbericht der Tiroler Landesmuseen wird der Sammler als Carl Friedländer bezeichnet (s. Restitutionsbericht 2015/16 der Tiroler Landesmuseen, S. 2).

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die enteigneten Sammlungsbestände aufgrund eigens erlassener Rückstellungsgesetze (s. Bundesgesetze 1946-1995) an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger restituiert. Die restituierten Objekte von geschichtlicher, künstlerischer und kultureller Bedeutung unterlagen weiterhin den Bestimmungen des Ausfuhrverbots (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923). Um für die von diesem Gesetz betroffenen Objekte eine Ausfuhrgenehmigung zu erwirken, mussten einige davon dem österreichischen Staat als "Widmungen" überlassen werden. Nach der Installation des Kunstrückgabegesetzes von 1998 (s. Kunstrückgabegesetz) wurden auch diese an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger rückgestellt.

Literatur Kurzangaben
BArch, B 323/1203, fol. 36 bzw. 188, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen"