02.1942: Den Haag (0050) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-6)

02.1942: Den Haag (0050) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-6)

Haag

Frans Hals bei

Graf Branicki

in engl.1 Gesandtschaft

in Warschau (Dr. Mühlmann)2

 

Bega (Diepraem ?)

Raucher u Frau      durch

1800 - 2500 RM.    Mühlmann3

 

Kieslinger:

Sicherungsmaassnahmen4

in Hohenfurt (Mannheimer)5

Wächterfragen.   Tauber Wächter?

Dr. Fellner tel.

Wach- und Schliessgesellschaft.6

 

Cramer: Rechnung vorlegen

11 45 627   damit Zahlgsanweisg8

gegeben.9

  • 1englischer
  • 2Kaj Mühlmann, Leiter der Dienststelle Mühlmann in Den Haag, hatte als Sonderbeauftragter für den Schutz und die Sicherung von Kunstwerken von Oktober 1939 bis Mai 1940 im Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete gearbeitet. Vermutlich gab er nun Posse den hier notierten Hinweis zum Gemälde "Portrait of a man" von Frans Hals. Dieses Porträt befand sich seit mehreren Generationen im Besitz der bedeutenden polnischen Adelsfamilie Branicki. Diese besaß auch den Branicki-Palast, Ulica Nowy Świat 18/20 in Warschau, welcher von 1918 bis 1939 Sitz der britischen Botschaft war.
  • 3Dieses Gemälde wurde Posse über die Dienststelle Mühlmann aus holländischem Privatbesitz als Werk von Cornelis Pietersz Bega angeboten. Posse zog eine Zuschreibung an Arent Diepraem in Betracht. Das Bild wurde im Frühjahr 1942 weit unter dem hier angesetzten Preis für hfl. 226,07, was etwa 300 RM entsprach, erworben (s. BArch, B 323/156, Dritte Abrechnung des Sonderkontos beim Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete im Haag, fol. 242).
  • 4Sicherungsmaßnahmen
  • 5Franz Kieslinger war als Mitarbeiter der Dienststelle Mühlmann für die Inventarisierung, Überführung aus den Niederlanden und Unterbringung der Sammlung von Fritz Mannheimer im Kloster Hohenfurth zuständig. Die Räumlichkeiten des Klosters sollten zur Unterbringung der wertvollen Kunstwerke möglichst einbruch-, feuer- und luftschutzsicher sein. Die Sammlung Mannheimer wurde im November 1941 nach Hohenfurth gebracht und zunächst so aufgestellt, "dass der Führer die endgültige Verteilung bei baldiger persönlicher Besichtigung vornehmen könne" (s. BArch, B 323/123, Nr. 321, Kieslinger an Reimer, 02.02.1943), was jedoch nicht stattfand. Vermutlich zum Schutz bei eventuellen Luftangriffen wurden die Objekte im Frühjahr und Sommer 1942 vorrangig in Panzerschränken eingelagert. Zudem stellten die klimatischen Bedingungen im Kloster ein Problem dar: die Räume waren sehr feucht und großen Temperaturschwankungen unterlegen. Die Frage nach einer angemessenen Sicherung der Sammlung Mannheimer kam immer wieder auf: "Die Meinungen über die 'Sicherheits'vorkehrungen haben sich allerdings im Laufe der Zeit mehrfach verschoben. Sie wurden von verschiedenen Kommissionen [...] sehr verschieden aufgefasst" (s. BArch, B 323/123, Nr. 321, Kieslinger an Reimer, 02.02.1943; allgeimen zu diesem Kommentar über Hohenfurth als Depot für die Sammlung Mannheimer s. auch BArch, B 323/123, Nr. 299, Kindelmann an Posse, 24.11.1942 sowie Nr. 328, Reimer an Kieslinger, 26.01.1943).
  • 6Auch die Bewachung von Kloster Hohenfurth sollte bei einem Telefonat mit Anton Fellner besprochen werden. Offenbar gab es Probleme mit den dort eingesetzten Wächtern oder es galt zu klären, von welcher Institution bzw. durch welches Unternehmen die Wächter gestellt werden sollten. Fellner war als Kulturbeauftragter des Gauleiters und Reichsstatthalters Oberdonau mit der Gesamtleitung der notwenigen Sicherungs- und Ordnungsaufgaben in den enteigneten Klöstern des Reichsgaus Oberdonau betraut.
  • 7Hierbei handelt es sich um die Telefonnummer der Kunsthandlung von Gustav Cramer (s. BArch, B 323/144, Nr. 245 bis 295, Korrespondenz Posse/Cramer).
  • 8Zahlungsanweisung
  • 9Posse wollte den Kunsthändler Gustav Cramer anrufen, wahrscheinlich um den Kauf des Gemäldes "Het atelier van een kunstenares" nach Johann Liss möglichst schnell abwickeln zu können, was zum 10. Februar 1942 auch geschah (s. BArch, B 323/114, Nr. 659, Ruoff an Posse, 10.02.1942; BArch, B 323/151, Nr. 458, Rechnung vom 10.02.1942 sowie Nr. 457, Zahlungseingangsbestätigung vom 12.02.1942; BArch, B 323/156, Dritte Abrechnung des Sonderkontos beim Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete im Haag, fol. 242). Erst nach Vorlage einer Rechnung war es möglich, über die Reichskanzlei eine Zahlungsanweisung für Posses Sonderkonto beim Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete zu geben.