Friedländer, Carl

Friedländer, Carl
Geschlecht
männlich

Eventuell ist die Person Carl Friedländer identisch mit der Person N. Friedländer, aus dessen Besitz das Gemälde "Bildnis einer jungen Frau" des Meisters H. W. aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) sichergestellt wurde. Carl Friedländer wird im Restitutionsbericht der Tiroler Landesmuseen als ehemaliger Besitzer des Werks angegeben. In der Liste der "Sicherstellungen" in den Archivalien zum Sonderauftrag Linz wird der Sammler als "Dr. N. Friedländer" bezeichnet (s. BArch, B 323/1203, fol. 36 bzw. 188, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen").

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die enteigneten Sammlungsbestände aufgrund eigens erlassener Rückstellungsgesetze (s. Bundesgesetze 1946-1995) an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger restituiert. Die restituierten Objekte von geschichtlicher, künstlerischer und kultureller Bedeutung unterlagen weiterhin den Bestimmungen des Ausfuhrverbots (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923). Um für die von diesem Gesetz betroffenen Objekte eine Ausfuhrgenehmigung zu erwirken, mussten einige davon dem österreichischen Staat als "Widmungen" überlassen werden. Nach der Installation des Kunstrückgabegesetzes von 1998 (s. Kunstrückgabegesetz) wurden auch diese an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger rückgestellt.