Rembrandt, Harmensz van Rijn: Zwei Windmühlen
Dieses Werk wurde als Teil der Sammlung Oscar Bondys 1938 in dessen Wiener Wohnung am Schubertring 3 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923; aufgeführt in der Liste der sichergestellten Objekte vom 03.04.1939 als Nr. 26: "Landschaft mit 2 Windmühlen, 17 x 26, Rembrandt?", s. Lillie (2003), S. 223). Wahrscheinlich begutachtete es Hans Posse als eine von "Vier Rbdtzeichnungen [aus den Sammlungen] (Lederer, Fröhlich-Feldau und Bondy)" im Januar 1940 bei der Zentralstelle für Denkmalschutz. Es hatte die Sicherstellungsnr. Bo 657 und sollte in die Sammlung des Führermuseums aufgenommen werden ("Rembrandt, 2 Windmühlen", s. BArch, B 323/117, Nr. 792, Kunstwerke aus beschlagnahmten Besitz für die Graphische Sammlung des Kunstmuseums Linz.).