Hals, Frans: Porträt eines Mannes

Hals, Frans: Porträt eines Mannes
Gattung
Malerei
Künstler
Datierung
um 1665
Material
Leinwand
Herkunft aus Sammlung
Sammlung Lilienfeld, Leon und Antonie, Wien
Von Posse vergebener Titel
Bildnis eines Herrn / Männerporträt / F. Hals
Von Posse zugewiesener Künstler
Anmerkungen zur Herkunft/Entstehung
Lilienfeld
Datum der Begutachtung
01.1940
Ort der Begutachtung
Ort der Begutachtung (Institution)

Dieses Spätwerk von Frans Hals befand sich in der Kunstsammlung von Antonie Lilienfeld, Wien III., Zaunergasse 1. In einem Gemäldeverzeichnis der Sammlung von 1917 wird es unter der Nummer 25 aufgeführt: "HALS FRANS. [...] Bildnis eines Mannes. Leinwand; hoch 85.5, breit 67 cm. Bezeichnet im Hintergrunde rechts unten mit dem aus den Buchstaben F und H bestehenden Monogramm des Künstlers. [...]" (s. Lillie (2003), S. 686).

Es wurde aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) sichergestellt und war daher zur Ausfuhr gesperrt. Die Zentralstelle für Denkmalschutz hatte Posse auf das Gemälde hingewiesen und dieser war an einem Erwerb für das Führermuseum interessiert, doch die in den USA befindliche Besitzerin, mit der Herbert Seiberl Verhandlungen führte, wollte nicht verkaufen. Ein weiterer Ankaufsversuch für das Führermuseum erfolgt auf einen Hinweis von Baldur von Schirach hin im Januar 1941: Posse bezeichnete den geforderten Preis von 300.000,- RM jedoch als zu hoch und stellte in Aussicht, einen Ankauf für 200.000,- RM zu versuchen (s. BArch, B 323/103, Nr. 103 a, Posse an Bormann, 14.01.1941). Die Genehmigung zu Ankaufsverhandlungen erging umgehend (s. BArch, B 323/103, Nr. 99, Bormann an Posse, 17.01.1941). Am 01.02.1941 hatte Posse das Gemälde besichtigt und berichtete an Martin Bormann: "Das Herrenbildnis des Frans Hals aus der Sammlung Lilienfeld habe ich besichtigt. Ich halte es, wie dies auch bisher stets behauptet worden ist, für ein gutes wenn auch nicht überragendes Spätwerk des Malers. Über seine eventuelle Erwerbung habe ich mit dem Rechtsvertreter der Besitzerin, die sich in Amerika befindet, verhandelt und dabei feststellen müssen, daß er keinerlei Vollmacht seiner arischen Klientin hat, daß im Gegenteil (wessen ich mich überzeugt habe) die wiederholte Anweisung vorliegt, keines der ihr gehörenden 8 Bilder zu verkaufen. Rechtsanwalt Dr. Hunna riet deshalb zu einem Kaufgebot meinerseits, wobei ein Teil der Kaufsumme in Dollar angeboten, sowie die Freigabe der übrigen 7 Bilder (die von keinem besonderen Wert sind) zugesagt würde. Ich werde diese Angelegenheit weiterbehandeln" (s. BArch, NS 6/447, S. 30-32). Der Kauf wurde nicht getätigt, das Gemälde blieb im Eigentum von Antonie Lilienfeld, wurde jedoch von deren Rechtsanwalt Emerich Hunna 1941 an das Wiener Dorotheum verpfändet (s. Lillie (2003), S. 697). Im April 1942 sollte Posse erfahren, dass das Porträt als amerikanisches Feindvermögen beschlagnahmt worden sei, was ihm einen Zugriff unter 'Führervorbehalt' ermöglicht hätte. Rechtsanwalt Hunna konnte die Beschlagnahme jedoch verhindern, da Antonie Lilienfeld deutsche Staatsbürgerin war.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Ausfuhrverbot aufgehoben, sodass das Gemälde ausgeführt werden konnte. Antonie Lilienfeld schenkte es 1966 dem Museum of Fine Arts in Boston (dortige Inventarnr.: 66.1054).

alternative Titel
Portrait eines Mannes
Bildnis eines Mannes
Portrait of a Man