Singer, Marianne
Der Kunstbesitz von Marianne Singer fußte auf der umfassenden Sammlung ihres Adoptivvaters Oscar Kolm, die v. a. Werke Wiener Künstler enthielt. Marianne Singer floh über London in die USA. Im Dezember 1938 hatte sie um eine Ausfuhrgenehmigung für einige ihrer Kunstgegenstände gebeten, woraufhin im März 1939 drei Bilder aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) sichergestellt und von der Zentralstelle für Denkmalschutz verwahrt wurden (allgemein s. BDA-Archiv, RestMat., K. 47, Personenmappe Marianne Singer).
Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die enteigneten Sammlungsbestände aufgrund eigens erlassener Rückstellungsgesetze (s. Bundesgesetze 1946-1995) an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger restituiert. Marianne Singer kehrte in den 1950er Jahren nach Wien zurück.