Glasierter Tonkrug mit zwei Drachenhenkeln
Es handelt sich um einen glasierten Tonkrug mit zwei Drachenhenkeln aus der Sammlung Franz Oppenheimer, welchen die Zentralstelle für Denkmalschutz im Mai 1939 in der Garage des Amtshauses der Kreisleitung der NSDAP für den Dritten Bezirk, Schwarzenbergplatz 5, dem ehemaligen Palais Pollack-Parnau, aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sicherstellte (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923; BDA-Archiv, RestMat., K. 42/1, Personenmappe Franz Oppenheimer, fol. 66). Das Staatliche Kunstgewerbemuseum in Wien sollte am 3. Februar 1942 zwei denkmalbehördlich sichergestellte Objekte aus der Porzellansammlung von Franz Oppenheimer anfordern, darunter Nr. 19, Majolikatopf, datiert auf 1541 (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 42/1, Personenmappe Franz Oppenheimer, fol. 61).