Madonna mit Kind und drei Putten im gotischen Zimmer
Dieses Werk wurde 1939 auf Antrag der Zentralstelle für Denkmalschutz in der Wohnung der Familie Lederer in der Wiener Bartensteingasse 8 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923; Sicherstellungsliste vom 20.11.1940, Nummer 90: "Holzrelief, Madonna mit Kind u. drei Putten im got. Zimmer, 47 x 47,5 [cm], oberital. oder südtir., E[nde]. 17. Jh.", s. Lillie (2003), S. 668). Posse schrieb es Daniel Mauch zu und ließ es "für die Zwecke des Führers" reservieren (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 10, fol. 17, Posse an Seiberl, 04.03.1942, "Nr. 6, Daniel Mauch, Sippenrelief (90)").
Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde das Gemälde aufgrund eigens erlassener Rückstellungsgesetze (s. Bundesgesetze 1946-1995) an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger restituiert.