01.1942: Wien (0040) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-6)

01.1942: Wien (0040) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-6)

Wien

Centraldepot1

x AR 6912   Aspetti, Bronze

der Venus auf Delphin

x AR. 413. Großes

Räucherbecken Bronze

 

Reichsgesetzblatt 1941

S. 722

11. Verordnung zum

Reichsbürgergesetz

  vom 25. Nov.3

 

Denkmalsamt4

xFranz Kobell, Kühe

Vugesta

x Raffalt, Donaulschft5

  • 1Bei seinem Aufenthalt in Wien im Januar 1942 sah Posse unter anderem "die jetzt erst sichtbar gemachten Reste des beschlagnahmten Judenbesitzes" durch (s. BArch, B 323/102, Nr. 727, Posse an Bormann, 19.01.1942). Die Objekte aus den beschlagnahmten Wiener Kunstsammlungen waren vorrangig im Zentraldepot eingelagert worden. Die beiden im Folgenden notierten Werke suchte er für das Führermuseum aus (s. BDA-Archiv, Rest.Mat., K. 10, M. 10, fol. 13, Posse an Seiberl, 17.02.1942; BArch, B 323/106, Nr. 3a/397-398, Posse an Seiberl, 17.02.1942).
  • 2Bei dieser sowie der folgenden alphanumerischen Kombination handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummern der beiden Objekte aus der Sammlung von Alphonse Rothschild.
  • 3Die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 verfügte, dass Juden, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hatten, die deutsche Staatsbürgerschaft verloren und ihr Vermögen infolgedessen dem Deutschen Reich verfiel (s. RGBl. I Nr. 133/1941, S. 722-724). Damit standen auch die Kunstsammlungen aus diesem Besitz für den Zugriff und die Verteilung ohne weitere Kosten unter 'Führervorbehalt' zur Verfügung.
  • 4Die beiden im Folgenden genannten Gemälde, welche die Vugesta Posse zum Kauf anbot, wurden im Institut für Denkmalpflege verwahrt (s. BArch, B 323/142, Nr. 1167, Posse an Vugesta, 17.02.1942). Posse sprach vermutlich mit Herbert Seiberl über diese Werke oder besichtigte sie. Seiberl hatte Posse zuvor Fotografien nach Dresden geschickt und um seine Entscheidung gebeten: "In der Anlage übersende ich Fotografien von 12 Bildern, welche mir die Vugesta vorgelegt hat. [...] Ich bitte um Nachricht, welche von den Bildern für Linz in Betracht kämen, damit ich die entsprechenden Verhandlungen einleiten kann" (s. BArch, B 323/106, Nr. 3a/408, Seiberl an Posse, 07.01.1942). Posse traf nun in Wien eine Vorauswahl von fünf Werken (s. BArch, B 323/106, Nr. 3a/397, Posse an Seiberl, 17.02.1942; BArch, B 323/142, Nr. 1167, Posse an Vugesta, 17.02.1942): Die zwei im Folgenden angeführten Gemälde stammten aus dem Besitz von Bruno Jellinek, die drei anderen aus dem Besitz von Gottlieb Kraus (zu diesen Gemälden s. Seite 0036). Während Seiberl sogleich die Schätzpreise für die drei Bilder aus der Sammlung Kraus mitteilen konnte (insgesamt 11.500,- RM, s. BArch, B 323/106, Nr. 3a/394, Seiberl an Posse, 18.02.1942), berichtete er zu jenen beiden aus der Sammlung Jellinek: "Ich habe in diesem Falle noch nichts veranlassen können. Da es mir zwar festzustehen scheint, dass die Sammlung dem Reiche verfallen ist, aber noch ungeklärt ist, ob die Vugesta Regresansprüche [sic!] macht" (s. BArch, B 323/106, Nr. 3a/395, Seiberl an Posse, 18.02.1942). Posse kaufte die beiden Gemälde schließlich für insgesamt 2.800,- RM an (s. BArch, B 323/142, Nr. 1162, Rechnung Vugesta, 05.03.1942; BArch, B 323/100, Nr. 709, Zahlungsbestätigung, 19.03.1942).
  • 5Donaulandschaft