Viertes Reisetagebuch
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B 38 310
B 38 194 B (Wohng.1
Totes Gefügel3
je 2000 RM gekauft.
BeiProf. v. Matsch(Antike
Kleinkunst)
DO. 1030 ReichsleiterGauhaus4
StrafsacheBr. Jellinek Ruprecht
Landgericht Wien40Dr. Führeranrufen6
VIIILandesgericht- Baldass:Bloemaert7
str. 11. Abt.8121 Dr. Bolt(Bachstitz)9
122 b (121) Seiberl
Vr. 5246/3910 Dr Langfort11
- 1Wohnung.
Possenotierte sich die dienstliche und private Telefonnummer vonFritz Dworschak.
- 2unbezeichnete [= nicht signiert]
- 3Posseerwarb die beiden Jagdstillleben, die später im Münchner Führerbau die Inventarnummern1934und1935erhielten.
- 4Possehielt hier seinen Termin am Donnerstagvormittag, den 15. Mai 1941, mitBaldur von Schirachim Wiener "Gauhaus", dem vormaligen Parlamentsgebäude (s.Homepage des Parlaments der Republik Österreich), fest.Possewar vonAdolf Hitlerbeauftragt worden, mit diesem über das Gemälde "Ganymed" (s.Eintrag im Online-Objektkatalog der Liechtenstein-Sammlung;Eintrag auf akg-images) vonPeter Paul Rubensaus dem beschlagnahmten Besitz vonAdolf Fürst zu Schwarzenbergzu verhandeln (s.BArch, B 323/103, Nr. 77, Bormann an Posse, 11.02.1941). DieGestapohatte das Palais Schwarzenberg der Stadt Wien zugesprochen, die Kunstsammlung unterlag jedoch dem 'Führervorbehalt'.Possewollte das Gemälde für dasFührermuseum"gewinnen" (s.BArch, B 323/164, fol. 51, Nr. 1077, Posse an Bormann, 01.02.1941). Es wurde angeboten, das Bild gegen die Porzellansammlung vonFerdinand Bloch-Bauereinzutauschen;PossehatteHerbert Seiberlgebeten, diesbezüglich Gespräche zu führen, jedoch hatte die Stadt Wien kein Interesse an diesem Vorschlag, sodassPossedie Angelegenheit mitSchirachpersönlich besprechen wollte (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/533-534, 537-540 und 542-546, Korrespondenz Posse/Seiberl, Februar bis April 1941).
- 5Possekaufte die Zugfahrkarte für seine Heimfahrt nachDresdenam Abend des 15. Mai 1941 (s.Seite 0045).
- 6Mit RechtsanwaltErich Führerbesprach sichPossevermutlich bezüglich der Sammlungen vonSerena LedererundFerdinand Bloch-Bauer(s. auchSeite 0051).
- 7Possesprach mitLudwig Baldassüber das Gemälde vonAbraham Bloemaertaus der Sammlung vonBruno Jellinek, das aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) zur Ausfuhr gesperrt war und vomKunsthistorischen Museumverwahrt wurde (s.BArch, B 323/1203, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, fol. 41). Im Oktober 1941 verzichtetePosseauf dessen Erwerb für dasFührermuseumzugunsten desKunsthistorischen Museums(s.BDA-Archiv, RestMat., K.13, Posse an Zykan, 31.10.1941).
- 8Abteilung
- 9Über einige Kunstwerke aus dem Besitz des in die Niederlande emigrierten österreichischen KunsthändlersKurt Bachstitzwar aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) eine Ausfuhrsperre verhängt worden; ein Teil der Gegenstände wurde als Pfand bei derSpedition E. BäumlinWieneingelagert (s.Lillie (2003), S. 114). Bereits im März 1940 hattePossedort Objekte besichtigt (s. Hans Posse,I,B-3, Seite 0064).BachstitzhattePosseim Dezember 1940 erneut auf zwei Kunstwerke hingewiesen, die sich in seinem Wiener Depot bei derSpedition Bäumlbefanden: "2 Holzbüsten - Bamberg 15. Jhr. darstellend Kaiser Heinrich II (973-1024) und Kaiserin Kunigunde" (s.BArch, B 323/144, Nr. 74, Bachstitz an Posse, 04.12.1940). Vermutlich hattePossevor, in dieser AngelegenheitBachstitz' Wiener RechtsanwaltHans Boltzu kontaktieren.
- 10"Mit Beschluss der Ratskammer desLandgerichts Wienvom 8. Jänner 1941, Zl. 122 b Vr 5246/39, wurden die Luxusgegenstände, die Silbersachen sowie die 241 Objekte zählende KunstsammlungBruno Jellineksgemäß § 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Verordnung vom 26. April 1938 wegen Nichtanmeldung inländischen Vermögens zugunsten des Staatsschatzes des Deutschen Reiches eingezogen und für verfallen erklärt" (s.11. Restitutionsbericht Wien Museen, S. 91-92).Possewollte die Sammlung bei seinem Aufenthalt inWienim Mai 1941 begutachten. Jedoch beschwerte er sich in einem Schreiben an dasGericht, dass es bei seiner "neulichen Anwesenheit inWien" unmöglich gewesen sei, "die eingezogenen Kunstgegegenstände desBruno Jellinekzu besichtigen, da sie bei der Speditionsfirma in Kisten verpackt lagerten";Posseforderte dasGerichtauf, die in Kisten verpackten Kunstwerke demInstitut für Denkmalpflegezu übergeben, "damit eine Sichtung und Durchsicht erfolgen kann" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 38, Personenmappe Bruno Jellinek, fol. 154, Posse an das Landgericht Wien, 19.05.1941).
- 11Mit diesem Rechtsanwalt verhandeltePossewegen Kunstwerken aus dem Eigentum vonElisabeth M. Petznek(s.Seite 0055) undJosefine Winter(s.Seite 0056).
Identifikator
DKA, NL Posse, Hans, I,B-5 (0054)
farbig
fl. 15000
25. + 10%1
3035oder25.+ 10%3
Preis steht nicht
fest, da H noch
nicht frei
Für Waffenhalle:4
J. Leemans 1667
fangeräten (Jäger) 2000-6
- 1Für dieses Gemälde verlangte der KunsthändlerDirk Albert Hoogendijk25.000,- Gulden und zusätzlich eine Vermittlungsgebühr von zehn Prozent, da es aus Privatbesitz stammte; somit sollte das Bild 27.500,- Gulden kosten (s.BArch, B 323/144, Nr. 403, Hoogendijk an Wickel, 29.09.1941).
- 2Große
- 3Hier handeltePosseeinen Preis von 30.000,- Gulden aus. Er erreichte ebenfalls, dassHoogendijkbei diesem Kunstwerk auf die Vermittlungsgebühr verzichtete.
- 4ImFührermuseumwar eine Waffenhalle vorgesehen, für deren AusstattungPossedas im Folgenden angeführte Gemälde in Betracht zog.
- 5Großes
- 6Das Gemälde wurde für 2.000,- Gulden angeboten.
Identifikator
DKA, NL Posse, Hans, I,B-5 (0141)