14./15.05.1941: Wien (0054) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-5)
14./15.05.1941: Wien (0054) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-5)
B 38 310
B 38 194 B (Wohng.1
Totes Gefügel3
je 2000 RM gekauft.
Bei Prof. v. Matsch (Antike
Kleinkunst)
DO. 1030 Reichsleiter Gauhaus4
Strafsache Br. Jellinek Ruprecht
Landgericht Wien 40 Dr. Führer anrufen6
VIII Landesgericht- Baldass: Bloemaert7
str. 11. Abt.8 121 Dr. Bolt (Bachstitz)9
122 b (121) Seiberl
Vr. 5246/3910 Dr Langfort11
- 1Wohnung.
Posse notierte sich die dienstliche und private Telefonnummer von Fritz Dworschak.
- 2unbezeichnete [= nicht signiert]
- 3Posse erwarb die beiden Jagdstillleben, die später im Münchner Führerbau die Inventarnummern 1934 und 1935 erhielten.
- 4Posse hielt hier seinen Termin am Donnerstagvormittag, den 15. Mai 1941, mit Baldur von Schirach im Wiener "Gauhaus", dem vormaligen Parlamentsgebäude (s. Homepage des Parlaments der Republik Österreich), fest. Posse war von Adolf Hitler beauftragt worden, mit diesem über das Gemälde "Ganymed" von Peter Paul Rubens aus dem beschlagnahmten Besitz von Adolf Fürst zu Schwarzenberg zu verhandeln (s. BArch, B 323/103, Nr. 77, Bormann an Posse, 11.02.1941; zum Gemälde s. auch KHM-Archiv, 86/KL/1941 ("Raub des Ganymed" von Rubens aus ehemaligen Schwarzenbergischem Besitz)). Die Gestapo hatte das Palais Schwarzenberg samt Inventar der Stadt Wien und somit dem Gauleiter und Reichsstatthalter von Schirach zugesprochen, die Kunstsammlung unterlag jedoch dem 'Führervorbehalt'. Posse wollte das Gemälde für das Führermuseum "gewinnen" (s. BArch, B 323/164, fol. 51, Nr. 1077, Posse an Bormann, 01.02.1941). Hitler würde den Erwerb des Gemäldes "sehr begrüßen", jedoch "[p]sychologischer Gründe halber möchte der Führer das Bild nicht ohne weiteres dem Linzer Museum zusprechen, sondern der Führer möchte am liebsten das Bild einhandeln" (s. BArch, B 323/103, Nr. 77, Bormann an Posse, 11.02.1941). Es wurde angeboten, das Bild gegen die Porzellansammlung von Ferdinand Bloch-Bauer einzutauschen; Posse hatte Herbert Seiberl gebeten, diesbezüglich Gespräche zu führen, jedoch hatte die Stadt Wien kein Interesse an diesem Vorschlag, sodass Posse nun im Mai 1941 vermutlich die Angelegenheit mit von Schirach persönlich besprechen wollte (s. BArch, B 323/106, Nr. 3a/533-534, 537-540 und 542-546, Korrespondenz Posse/Seiberl, Februar bis April 1941). Eventuell suchte Posse zuletzt im Januar 1942 nach einer Einigung mit Baldur von Schirach über dessen Generalkulturreferenten Walter Thomas (s. Eintrag im Januar 1942 in Wien). Das Gemälde wurde letztendlich nicht für das Führermuseum erworben.
- 5Posse kaufte die Zugfahrkarte für seine Heimfahrt nach Dresden am Abend des 15. Mai 1941 (s. Seite 0045).
- 6Mit Rechtsanwalt Erich Führer besprach sich Posse vermutlich bezüglich der Sammlungen von Serena Lederer und Ferdinand Bloch-Bauer (s. auch Seite 0051).
- 7Posse sprach mit Ludwig Baldass über das Gemälde von Abraham Bloemaert aus der Sammlung von Bruno Jellinek, das aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) zur Ausfuhr gesperrt war und vom Kunsthistorischen Museum verwahrt wurde (s. BArch, B 323/1203, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, fol. 41). Im Oktober 1941 verzichtete Posse auf dessen Erwerb für das Führermuseum zugunsten des Kunsthistorischen Museums (s. BDA-Archiv, RestMat., K.13, Posse an Zykan, 31.10.1941).
- 8Abteilung
- 9Über einige Kunstwerke aus dem Besitz des in die Niederlande emigrierten österreichischen Kunsthändlers Kurt Bachstitz war aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) eine Ausfuhrsperre verhängt worden; ein Teil der Gegenstände wurde als Pfand bei der Spedition E. Bäuml in Wien eingelagert (s. Lillie (2003), S. 114). Bereits im März 1940 hatte Posse dort Objekte besichtigt (s. Hans Posse, I,B-3, Seite 0064). Bachstitz hatte Posse im Dezember 1940 erneut auf zwei Kunstwerke hingewiesen, die sich in seinem Wiener Depot bei der Spedition Bäuml befanden: "2 Holzbüsten - Bamberg 15. Jhr. darstellend Kaiser Heinrich II (973-1024) und Kaiserin Kunigunde" (s. BArch, B 323/144, Nr. 74, Bachstitz an Posse, 04.12.1940). Vermutlich hatte Posse vor, in dieser Angelegenheit Bachstitz' Wiener Rechtsanwalt Hans Bolt zu kontaktieren.
- 10"Mit Beschluss der Ratskammer des Landgerichts Wien vom 8. Jänner 1941, Zl. 122 b Vr 5246/39, wurden die Luxusgegenstände, die Silbersachen sowie die 241 Objekte zählende Kunstsammlung Bruno Jellineks gemäß § 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Verordnung vom 26. April 1938 wegen Nichtanmeldung inländischen Vermögens zugunsten des Staatsschatzes des Deutschen Reiches eingezogen und für verfallen erklärt" (s. 11. Restitutionsbericht Wien Museen, S. 91-92). Posse wollte die Sammlung bei seinem Aufenthalt in Wien im Mai 1941 begutachten. Jedoch beschwerte er sich in einem Schreiben an das Gericht, dass es bei seiner "neulichen Anwesenheit in Wien" unmöglich gewesen sei, "die eingezogenen Kunstgegegenstände des Bruno Jellinek zu besichtigen, da sie bei der Speditionsfirma in Kisten verpackt lagerten"; Posse forderte das Gericht auf, die in Kisten verpackten Kunstwerke dem Institut für Denkmalpflege zu übergeben, "damit eine Sichtung und Durchsicht erfolgen kann" (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 38, Personenmappe Bruno Jellinek, fol. 154, Posse an das Landgericht Wien, 19.05.1941).
- 11Mit diesem Rechtsanwalt verhandelte Posse wegen Kunstwerken aus dem Eigentum von Elisabeth M. Petznek (s. Seite 0055) und Josefine Winter (s. Seite 0056).
Identifikator
DKA, NL Posse, Hans, I,B-5 (0054)