Zweites Reisetagebuch
ev. für L.1
xecht, aber langweilig2
Hals(Lilienfeld)3 SelbstbildnisBildnis eines Herrn
Spätbild
beschla.4Herkunft.
Kunsth. Museumuninteressiert)
Zur Ausfuhr gesperrt.5
! Deutsch 16.6Tempelgangu
DarbringungOpfer Joachims(Pollak-Barnau)
Frauenbildnis (Friedländer)8
werden (sichergestellt)
Lederer:Bronzeplaketten10
(sichergestellt)
(vonPlaniscigzu
sammengestellt)11
8
- 1Die Notiz "eventuell für Linz" belegt, dassPossedas angeführte Werk für dasFührermuseumvorgesehen hatte.Im Oktober 1940 wurde es für 1.850,- Reichsmark angekauft (s.BArch, B 323/120, Nr. 151, Rudolf Bredl (Bevollmächtigter für die Sammlung Robert Pollak) an Posse, 03.10.1940;Schwarz (2004), Nr. I/35, S. 96-97).
- 2PossesBewertung dieses Gemäldes als "echt", also als ein Originalwerk vonDavid Teniers, "aber langweilig" führt beispielhaft seine gezielte Objektauswahl in Verbindung mit hohem Qualitätsanspruch für die Sammlung desFührermuseumsvor Augen. Er wählte diese Gemälde nicht aus.
- 3Gemeint ist die Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld.
- 4beschlagnahmter
- 5Das "Porträt eines Mannes" von Frans Hals aus der Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld war aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt und zur Ausfuhr gesperrt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923).Posseerfuhr, dass dasKunsthistorische Museuman einem Ankauf nicht interessiert war. Er wollte es für dasFührermuseumerwerben, doch die Besitzerin, die sich in den USA aufhielt und mit derHerbert SeiberlVerhandlungen führen sollte, war nicht zum Verkauf bereit. Auch spätere Erwerbsversuche von SeitenPossesund seines NachfolgersHermann Vosssowie anderer NS-Organisationen schlugen fehl (s.Iselt (2010), S. 251-254).
- 6Possedatierte die beiden Werke in das 16. Jahrhundert.
- 7Gemeint sind zwei Gemälde aus der von derGestapobeschlagnahmten Kunstsammlung vonBruno Pollack von Parnau. Sie waren aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) und von derZentralstelle für Denkmalschutzübernommen worden: "Darstellung im Tempel, österreichisch 16. Jh." und "Tempelgang Mariae, österreichisch, 16. Jh." (s.BArch, B 323/1203, fol. 96 bzw. 228, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen").
- 8Vermutlich handelt es sich um das Werk "Bildnis einer jungen Frau" desMeisters H. W.aus der Sammlung vonN. Friedländer.
- 9Datierung des zuvor genannten Gemäldes
- 10Die Kunstsammlung vonSerena Ledererbeinhaltete laut der Sicherstellungsliste vom November 1940 neben diversen Bronzen, Bronzereliefs und -medaillen 27 Bronzeplaketten (s.Lillie (2003), S. 666-668).
- 11Die Sammlung von Bronzeplaketten hatteLeo Planiscigzusammengestellt, der mit der Familie Lederer befreundet war und sie bei ihren Kunsterwerbungen beriet (s.Wladika (2017), S. 17).
hl. MichaelHolz bemalt
Bondy 14142
xJudith nackt. Rücks
a la Meit3
B.41099 16. Jhdt
Dto5Junoliegend16.6
Junostehend18 Jhdt
Tonmodell
Bondy 939
xx Art Pacher9. Holz, farbig
Bondy 502 L10
12
- 1Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er dieses Werk für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
- 2Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Objekts in der Sammlung vonOscar Bondy. Dies gilt auf dieser Seite für alle übrigen Ziffernfolgen in Verbindung mit dem Begriff "Bondy".
- 3Mit "Rückseite à la Meit" vermerktePosse, dass die Skulptur rückseitig wie ein Werk vonConrat Meitwirkte.
- 4Bondy
- 5Possesetzte hier das Kürzel für "dito" [=dasselbe, ebenso] als Hinweis darauf, dass dieses Objekt ebenfalls aus der Sammlung Bondy stammte.
- 6Possedatierte die Skulptur in das 16. Jahrhundert.
- 7Diese Durchstreichung legt nahe, dass die alternative Zuschreibung des Tonmodells eines Weihwasserbeckens anGiovanni Giulianiwieder verworfen wurde.
- 8kleines
- 9Gemeint ist, dass die im Folgenden genannte Holzskulptur im Stil des KünstlersMichael Pacherangefertigt wurde.
- 10Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er dieses Werk für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
(BesitzerDukes)
Kärnten 16.1
(Jenny Steiner, sofort zu kaufen
2500 RM.) Aurufpreis2
Dres.oderDies.Besitz, 30003
Eisler, Auerspergstr.4
am Ölberg. groß.
25
- 1Possedatierte das Werk in das 16. Jahrhundert.
- 2Das Holzrelief "Abschied der Apostel" aus dem finanzbehördlich eingezogenen Eigentum vonJenny Steiner, dasPosseimDorotheumbesichtigte, konnte für 2.500,- Reichsmark sofort erworben werden. DaPossezu diesem Zeitpunkt noch nicht über Ankaufsmittel verfügte, forderte er bei seinem nächsten Treffen mitAdolf Hitleram 1. Februar 1940 einen Ankaufsetat ein und erhielt diesen auch (s.Seite 0041).
- 3Eventuell istPossesabgekürzte Notiz zu verstehen als "Dieselbe Besitzerin" und würde sich somit auf die zuvor genannteJenny Steinerbeziehen. Bei der darauffolgenden Zahl handelt es sich wohl um eine Preisangabe von 3.000,- Reichsmark.
- 4Gemeint ist die Kunstsammlung vonHortense Eissler, deren Wohnung sich in der Auspergerstraße 2 inWienbefand.
- 5bezeichnet [=signiert]
- 6Anbetung
Bondy2 Ausseer Ofen(Ernst)
dort wenig Sinn. Lieber
113" (wichtig!)
(Glassammlg7)
160(weniger wichtig) "
WienerProz8, Bevorzugung
nichtKlagenf.sondern
Nieder bzw. Oberdonau.10
46
- 1Possebesprach mitHerbert SeiberlZuweisungswünsche, dieRichard Ernst, der Direktor desKunstgewerbemuseumsinWien, geäußert hatte. Die durchgeführten Zuteilungen sind in derListe "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940"dokumentiert.
- 2Alle im Folgenden genannten Kunstwerke befanden sich in der Sammlung vonOscar Bondy.
- 3Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer aus der Sammlung Bondy. Dies gilt für alle Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 4eventuell
- 5Posse setzte hier ein Unterführungszeichen, d. h. dieses Objekt war ebenfalls für dasStaatliche Kunstgewerbemuseum Wienvorgesehen. Dies gilt ebenfalls für die beiden folgenden Unterführungszeichen.
- 6Richard Ernsterwartete Zuteilungen von beschlagnahmten und aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Gläsern dasWiener Kunstgewerbemuseumund argumentierte damit, dass dieses von allen zuteilungsberichtigen Museen die stärkste und repräsentativste Gläsersammlung habe.
- 7Glassammlung
- 8Porzellan
- 9gegenüber Städtischer Sammlung
- 10Letztendlich wurden die beiden ApostelplastikenBo 888undBo 889weder demKärntner LandesmuseuminKlagenfurtnoch den Gaumuseen Nieder- bzw. Oberdonau zugeteilt, sondern in den Bestand desFührermuseumsaufgenommen (s.Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940").