01.02.1940: Berlin (0041) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-3)

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1

schutzes Wien: an Bormann

berichten2 (MB. Gauunterstellg3

der Museen nicht das letzte

Wort!)4

 

Für Erwerbungen 1. Million.5

Entscheidet die F. Hals-

Frage, daß Innsbruck

das Frauenbildnis (bisher

für Wien gedacht) Wien

aber das große Männer

bildnis bekommen soll.6

Salzburger Verkäufe für

Wiener Ksthist. Museum

(Kelch usw.)7

Meister von Gerlamoos

für Linz. Entscheidung noch

aufzuschieben8

Porzellan-Kollektion

erwünscht.

  • 1Posse notierte sich über mehrere Seiten hinweg die Ergebnisse der persönlichen Besprechung mit Hitler und Bormann vom 1. Februar 1940 in der Reichskanzlei in Berlin (s. auch Seiten 0040, 0042 und 0043).
  • 2Posse sprach bei seinem Treffen mit Hitler an, dass die Zentralstelle für Denkmalschutz aufgrund der Überleitung der 'ostmärkischen' Denkmalpfege aus der Verwaltung des Landes Österreich in die Selbstverwaltung der Reichsgaue als österreichische Zentralbehörde vor der Auflösung stand. Herbert Seiberl, dem Leiter der Zentralstelle für Denkmalschutz, berichtete er wenige Tage später von Hitlers Reaktion: "Für die Lage Ihres Institutes (Werkstätten, Denkmalarchiv, Sammlungen) zeigte er volles Verständnis und forderte mich auf, die Sachlage in einem Bericht an Reichsleiter Bormann zu schildern. Ich werde das unter Benutzung Ihrer mir in Wien übergebenen Schrift tun" (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 9, Posse an Seiberl, 05.02.1940). Am 6. Februar sandte Posse seinen Antrag an Bormann, den technisch-wissenschaftlichen Apparat der Zentralstelle für Denkmalschutz als Fachinstitut auf den Reichshaushalt zu übernehmen; dem Antrag wurde stattgegeben (s. BArch, B 323/103, Nr. 241, Posse an Bormann, 06.02.1940; ebd., Nr. 234, Bormann an RM für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust, 13.02.1940; s. auch Seite 0028).
  • 3Gauunterstellung
  • 4Posse ging hier gegen Pläne vor, die ehemaligen österreichischen Staatsmuseen in Wien dem Reichsgau Wien zu unterstellen, und erhielt von Bormann die Zusage, dass in dieser Angelegenheit noch "nicht das letzte Wort" gesprochen, somit noch keine endgültige Entscheidung gefällt worden sei. Tatsächlich wurden die ehemaligen österreichischen Staatsmuseen in Wien als Staatsmuseen des Deutschen Reiches weitergeführt.
  • 5Posse erhielt am 1. Februar 1940 von Hitler die Zusage, einen Ankaufsetat für Kunstwerke in der Höhe von einer Million Reichsmark gestellt zu bekommen. Er benötigte das Geld v. a. für finanzbehördlich oder aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) sichergestellte Objekte, die zu dem von der jeweiligen Behörde festgelegten Schätzpreis erworben werden mussten.
  • 6Im Falle der Zuteilungsfrage zweier Porträts von Frans Hals aus der Sammlung von Alphonse Rothschild legte Hitler fest, dass das Frauenporträt an das Ferdinandeum in Innsbruck, das Männerporträt an das Kunsthistorische Museum in Wien ging (s. KHM-Archiv, Zl. 25/KL/40, Posse an Dworschak und Plattner, 05.02.1940; s. auch Seite 0059).
  • 7Hitler entschied, dass die Objekte aus der Erzabtei St. Peter in Salzburg, die von dort in der frühen 1930er Jahren veräußert worden, in die Sammlung von Oscar Bondy gelangt und als Teil dieser 1938 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) sichergestellt worden waren, im Kunsthistorischen Museum in Wien verbleiben durften und nicht nach Salzburg zurückgegeben werden mussten (zu Sicherstellung und Ansprüchen des Kunsthistorischen Museums s. Schwarz (2018), S. 21-22). Es handelte sich um fünf Stücke: ein Kommunionkelch mit Zubehör, eine Mitra, ein Reliquienkästchen, ein Perlmutttriptychon sowie ein Holzrelief des Hl. Benedikt. Posse hatte sie während seines Januaraufenthaltes in Wien inspiziert (s. Schwarz (2018), S. 87-88).
  • 8Posse besprach mit Hitler, ob die beiden Tafelbilder "Heilige Ursula und Heilige Margarethe" und "Drachenkampf des Heiligen Georg" von Thomas von Villach, mit dem der Meister von Gerlamoos inzwischen identifiziert ist, aus der Sammlung Bondy dem Führermuseum zugeteilt werden sollten. Eine endgültige Entscheidung wurde allerdings vertagt, da auch das Kärntner Landesmuseum in Klagenfurt Ansprüche erhob. Nach massivem Drängen der Klagenfurter Museumsleitung und des Reichsgaus Kärnten bat Posse am 28. Februar 1941 darum, die Tafel mit dem Heiligen Georg an das Kärntner Landesmuseum, die mit den beiden weiblichen Heiligen an das Führermuseum zu geben; Hitler stimmte am 2. März 1941 zu (s. BArch, B 323/103, Nr. 72 a/b, Posse an Bormann, 28.02.1941; ebd., Nr. 70, Bormann an Posse, 02.03.1941; Schwarz (2004), Nr. VI/1, S. 123; s. auch Seite 0012).