Viertes Reisetagebuch
4. April.
½ 11 BeimPr.1v. H.- Mit diesem
schmuck
zu Rocchi3(Gipsabgüsse), dann zu Herrn
X (Ufficiale)4. - Nm.5mitGraf Bis-
marku.Conte Paolozzi(Fotos an-
Institut7 (van Dyckband ansehen).8
ZuAddeou. anderen kleinen Händlern.
Dann beiPisani(Fontanelle Bor-
ghese)9:13/ Rahmen für L. 15 000.-10
Dann beiS. Giorgi(Pal.11 Borghese:
Poussin,Mart d. G.- Beauftragte
Spiridon; die erklärt, daß man
sich bereit erklärt habe 12 Mill
für dieLedazu zahlen. -
Auf telef.12Anfrage ist Auf-
füllung des Kontos inRom
noch nicht erfolgt.13
- 1Prinz
- 2antiker
- 3Gemeint ist entweder Mariano Rocchi oder der Kunsthandel Simotti Rocchi.
- 4"Ufficiale" ist das italienische Wort für "Beamter". Möglicherweise ging es um Ausfuhrgenehmigungen für die erworbenen Kunstwerke.
- 5Nachmittag/s
- 6Prinz
- 7Eventuell ist dieBibliotheca Hertzianagemeint.
- 8Gemeinsam mitPhilipp von HessenwolltePosseein Buch zuAnton van Dyckkonsultieren.
- 9Gemeint ist vermutlich die Straße Largo della Fontanella di Borghese,Rom.
- 10Die Rahmen wurden wohl angekauft (s.Eintrag vom 06.04.1941).
- 11Palazzo
- 12telefonische
- 13Possewar bestrebt, den Ankauf des Gemäldes "Leda col cigno", das damals als eigenhändiges WerkLeonardosangesehen wurde, wegen der Konkurrenz vonseitenHermann Göringsmöglichst bald durchzuführen und hatte um Auffüllung des Sonderkontos gebeten. Nun stellte er telefonisch fest, dass das Geld noch nicht eingegangen war. Nach seiner Rückkehr nachDresdenbatPosseam 12. April 1941 um Auffüllung des Kontos mit weiteren eineinhalb Millionen Reichsmark (s.BArch, B 323/168, Ita23, Posse an Killy, 12.04.1941).
B 38 310
B 38 194 B (Wohng.1
Totes Gefügel3
je 2000 RM gekauft.
BeiProf. v. Matsch(Antike
Kleinkunst)
DO. 1030 ReichsleiterGauhaus4
StrafsacheBr. Jellinek Ruprecht
Landgericht Wien40Dr. Führeranrufen6
VIIILandesgericht- Baldass:Bloemaert7
str. 11. Abt.8121 Dr. Bolt(Bachstitz)9
122 b (121) Seiberl
Vr. 5246/3910 Dr Langfort11
- 1Wohnung.
Possenotierte sich die dienstliche und private Telefonnummer vonFritz Dworschak.
- 2unbezeichnete [= nicht signiert]
- 3Posseerwarb die beiden Jagdstillleben, die später im Münchner Führerbau die Inventarnummern1934und1935erhielten.
- 4Possehielt hier seinen Termin am Donnerstagvormittag, den 15. Mai 1941, mitBaldur von Schirachim Wiener "Gauhaus", dem vormaligen Parlamentsgebäude (s.Homepage des Parlaments der Republik Österreich), fest.Possewar vonAdolf Hitlerbeauftragt worden, mit diesem über das Gemälde "Ganymed" (s.Eintrag im Online-Objektkatalog der Liechtenstein-Sammlung;Eintrag auf akg-images) vonPeter Paul Rubensaus dem beschlagnahmten Besitz vonAdolf Fürst zu Schwarzenbergzu verhandeln (s.BArch, B 323/103, Nr. 77, Bormann an Posse, 11.02.1941). DieGestapohatte das Palais Schwarzenberg der Stadt Wien zugesprochen, die Kunstsammlung unterlag jedoch dem 'Führervorbehalt'.Possewollte das Gemälde für dasFührermuseum"gewinnen" (s.BArch, B 323/164, fol. 51, Nr. 1077, Posse an Bormann, 01.02.1941). Es wurde angeboten, das Bild gegen die Porzellansammlung vonFerdinand Bloch-Bauereinzutauschen;PossehatteHerbert Seiberlgebeten, diesbezüglich Gespräche zu führen, jedoch hatte die Stadt Wien kein Interesse an diesem Vorschlag, sodassPossedie Angelegenheit mitSchirachpersönlich besprechen wollte (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/533-534, 537-540 und 542-546, Korrespondenz Posse/Seiberl, Februar bis April 1941).
- 5Possekaufte die Zugfahrkarte für seine Heimfahrt nachDresdenam Abend des 15. Mai 1941 (s.Seite 0045).
- 6Mit RechtsanwaltErich Führerbesprach sichPossevermutlich bezüglich der Sammlungen vonSerena LedererundFerdinand Bloch-Bauer(s. auchSeite 0051).
- 7Possesprach mitLudwig Baldassüber das Gemälde vonAbraham Bloemaertaus der Sammlung vonBruno Jellinek, das aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) zur Ausfuhr gesperrt war und vomKunsthistorischen Museumverwahrt wurde (s.BArch, B 323/1203, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, fol. 41). Im Oktober 1941 verzichtetePosseauf dessen Erwerb für dasFührermuseumzugunsten desKunsthistorischen Museums(s.BDA-Archiv, RestMat., K.13, Posse an Zykan, 31.10.1941).
- 8Abteilung
- 9Über einige Kunstwerke aus dem Besitz des in die Niederlande emigrierten österreichischen KunsthändlersKurt Bachstitzwar aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) eine Ausfuhrsperre verhängt worden; ein Teil der Gegenstände wurde als Pfand bei derSpedition E. BäumlinWieneingelagert (s.Lillie (2003), S. 114). Bereits im März 1940 hattePossedort Objekte besichtigt (s. Hans Posse,I,B-3, Seite 0064).BachstitzhattePosseim Dezember 1940 erneut auf zwei Kunstwerke hingewiesen, die sich in seinem Wiener Depot bei derSpedition Bäumlbefanden: "2 Holzbüsten - Bamberg 15. Jhr. darstellend Kaiser Heinrich II (973-1024) und Kaiserin Kunigunde" (s.BArch, B 323/144, Nr. 74, Bachstitz an Posse, 04.12.1940). Vermutlich hattePossevor, in dieser AngelegenheitBachstitz' Wiener RechtsanwaltHans Boltzu kontaktieren.
- 10"Mit Beschluss der Ratskammer desLandgerichts Wienvom 8. Jänner 1941, Zl. 122 b Vr 5246/39, wurden die Luxusgegenstände, die Silbersachen sowie die 241 Objekte zählende KunstsammlungBruno Jellineksgemäß § 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Verordnung vom 26. April 1938 wegen Nichtanmeldung inländischen Vermögens zugunsten des Staatsschatzes des Deutschen Reiches eingezogen und für verfallen erklärt" (s.11. Restitutionsbericht Wien Museen, S. 91-92).Possewollte die Sammlung bei seinem Aufenthalt inWienim Mai 1941 begutachten. Jedoch beschwerte er sich in einem Schreiben an dasGericht, dass es bei seiner "neulichen Anwesenheit inWien" unmöglich gewesen sei, "die eingezogenen Kunstgegegenstände desBruno Jellinekzu besichtigen, da sie bei der Speditionsfirma in Kisten verpackt lagerten";Posseforderte dasGerichtauf, die in Kisten verpackten Kunstwerke demInstitut für Denkmalpflegezu übergeben, "damit eine Sichtung und Durchsicht erfolgen kann" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 38, Personenmappe Bruno Jellinek, fol. 154, Posse an das Landgericht Wien, 19.05.1941).
- 11Mit diesem Rechtsanwalt verhandeltePossewegen Kunstwerken aus dem Eigentum vonElisabeth M. Petznek(s.Seite 0055) undJosefine Winter(s.Seite 0056).