Zweites Reisetagebuch
Dr.Dworschak:1 Antike o. germ.2 Münzen usw3
Klosterbesitz. Entschei-
anderer beschlagnahmter
Besitz.
Wolf-MuseumEisenstadt5
sowie die anderen
Slgn.6
Abtransport der Kunstwerke8
Bilder!
Dr. Nagler, Kärntnerstr. 47II
Prof. Eichler; Antiken9
- 1Possenotierte sich im Folgenden die Besprechungspunkte für das Treffen mitFritz Dworschak am 8. März 1940 (s.Seite 0064). Die Durchstreichungen legen nahe, dass alle aufgeführten Punkte besprochen werden konnten.
- 2germanische
- 3Auf der Agenda standen die EntscheidungenAdolf Hitlersbeim Treffen mitPosseam 1. Februar 1940 und die Auswahl an beschlagnahmten Münzen und Medaillen für dasFührermuseum, für die der NumismatikerDworschakzuständig war (s.Schwarz (2018), S. 126-128).
- 4Man besprach wohl, dass eine grundsätzliche EntscheidungHitlersüber den kulturellen Besitz der in Österreich beschlagnahmten Klöster eingeholt werden sollte.Possebrachte diesen Antrag nach seinerWien-Dienstreise beiMartin Bormannvor (s.Seite 0081).
- 5Außerdem ging es um die Kunstsammlung vonSándor WolfausEisenstadt, die in einem Privatmuseum öffentlich zugänglich gewesen und 1939 nach Flucht und Enteignung des Besitzers in das von ihm mitgegründeteBurgenländische Landesmuseumintegriert worden war.Possenotierte sich hier, dass diese Sammlung wie die übrigen behandelt werden sollte, was bedeutet, dass sie unter 'Führervorbehalt' gestellt und in das Verteilungsprogramm der beschlagnahmten jüdischen Kunstsammlungen integriert werden sollte. Vermutlich war dies ein Vorschlag vonFritz Dworschakund von dem Bestreben getragen, zugunsten desKunsthistorischen Museumsauf die Bestände zugreifen zu können.
DaSándor Wolfehrenamtlicher Konservator derZentralstelle für Denkmalschutzgewesen war, die seiner Sammlung 1932 einen Inventarband der Österreichischen Kunsttopographie gewidmet hatte (s.Csatkai/Frey (1932)), war die Sammlung unmittelbar nach dem 'Anschluss' Österreichs an das Deutsche Reich unter Denkmalschutz gestellt worden. Unter Einfluss der Denkmalpfleger erstelltePosseeinen Verteilungsplan, der die Sammlung in deren Sinne als Ganzes erhielt und sie im Wesentlichen vor Ort, also im damaligenBurgenländischen Landesmuseum, beließ (s.BArch, B 323/117, Nr. 703, Hans Posse: Verteilungsvorschlag für das burgenländische Landschaftsmuseum in Eisenstadt; s.Schwarz (2018), S. 108-111).
- 6Sammlungen
- 7Karl HaberstockbegleitetePossezur Besprechung mitDworschak(s.Seite 0064).
- 8Possebeabsichtigte, die für dasFührermuseumausgewählten Kunstwerke aus demZentraldepotin ein spezifisches "Linz-Depot" transferieren zu lassen, das er in der Orangerie des Belvedere einzurichten gedachte. Gegen den Abtransport aus dem unter seiner Aufsicht stehendenZentraldepothatteFritz Dworschakam 7. Februar 1940 opponiert (s.Schwarz (2018), S. 92). Nun tauschten sie sich eventuell in dieser Angelegenheit aus.Dworschakhatte dabei jedoch das Nachsehen: das Depot in der Orangerie wurde eingerichtet, zudem 1941 ein "Linz-Depot" imStift Kremsmünster(s.Schwarz (2018), S. 138-139).
- 9Wahrscheinlich ging es um Erwerbungswünsche vonFritz Eichler, dem Direktor derAntikenabteilungdesKunsthistorischen Museums, aus der aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellten (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay. Im Februar 1940 hatteEichlerdieZentralstelle für Denkmalschutzum Fotos denkmalbehördlich sichergestellter antiker Schmuckstücke aus der Sammlung Zsolnay gebeten, aus denen auchPosseeinige Stückefür dasFührermuseumausgesucht hatte. DieAntikensammlungdesKunsthistorischen Museumserwarb schließlich mehrere Objekte aus der Sammlung Zsolnay (u. a. ein "Grabrelief Frau mit Dienerin", s.Beschluss des Kunstrückgabebeirats).
- 10Possehatte vermutlich vor, sich mitLudwig Baldass, dem Direktor derGemäldegaleriedesKunsthistorischen Museums, wegen der Affäre um dieRaffaelzugeschriebene "Madonna di Gaeta" zu besprechen. Die UrheberschaftRaffaelswar unter Fachleuten umstritten. Das Gemälde hatte sich bis Februar 1940 zur Untersuchung imKunsthistorischen Museumbefunden, woPossees während seines vorangegangenenWienaufenthalts im Januar 1940 besichtigt und sich anschließend in Übereinstimmung mitBaldassin einem Gutachten gegen eine Urheberschaft Raffaels ausgesprochen hatte (s. Seiten0037und0038).Adolf Hitlerhatte in diesem Fall nicht einfach auf das Fachurteil seines Sonderbeauftragten vertraut, sondern hatte das Bild nachBerlinbringen lassen und persönlich in Augenschein genommen, um dann beimDoerner InstitutinMünchen ein "abschließende[s] Gutachten über die Frage der Echtheit des Bildes" in Auftrag zu geben (s.Burmester (2016), S. 412). DasDoerner Institutkam jedoch ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Gemälde kein Original vonRaffaelsein könne, da es "mindestens 100 Jahre später gemalt" worden sei (s.Burmester (2016), S. 418).