Zweites Reisetagebuch
xAR 8882SassoferratoD. B.
xAR 48Reiterschlacht
Holzrelief. D. B
%
Gasch(sein Freund)
Wfg Müller6,
Donadini7 Oberst (?) K(ein ?)umrahmt
Siegel8
34
- 1Es handelt sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der Sammlung vonLouis Rothschild.
- 2Hierbei sowie bei der folgenden alphanumerischen Kombination handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des jeweiligen Kunstwerks aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild.
- 3Datumsangabe: 29. Februar 1940. An diesem Tag brachPossemittags zu einer Dienstreise nachMünchenundWienauf.
Bei den im folgenden aufgeführten Personen handelt es sich umPosseslokale NS-Kontrahenten aus der Dresdner Kulturszene, die seit 1933 seine Absetzung gefordert hatten (zu den Vorgängen s. Denkschrift von Dr. Posse zur Widerlegung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, in:Rudert (2015), S. 389-401;Schwarz (2004);Schwarz (2009), S. 228-235;Schwarz (2015), S. 330-331). Der Eintrag könnte sich auf ein Ereignis beziehen, von demPosseam Morgen des 29. Februar 1940 noch inDresden, vor seiner Abfahrt nachMünchen, Kenntnis erhielt.
- 4Bei "Lindner" handelte es sich nachPossesfolgender Notiz um einen Freund vonWalther Gasch. Es könnte sich um den Theaterschauspieler Friedrich Lindnerhandeln.
- 5Möglicherweise war dies der Informant, deren NamenPossehäufig in Klammern hinter die gelieferte Information setzte.
- 6Vermutlich handelt es sich umWolfgang Müller, einen ehemaligen Studenten derStaatlichen Akademie der Bildenden Künste Dresden.
- 7Wahrscheinlich istErmenegildo Carlo Donadinigemeint, lautPosse"die rechte Hand" vonWalther Gasch(s.Rudert (2015), S. 395, 397).
- 8Vermutlich handelt es sich umCurt Siegel.Posseerwähnte in seinem Diensttagebuch beim Eintrag vom 29. Juli 1938 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch) einen "Bildhauer Siegel" als Fahrer des Autos, mit dem Galerie-InspektorMax Andersnach seiner Entlassung persönliche Sachen aus derDresdner Gemäldegalerieabtransportierte.Anderswar "der Hauptdenunziant der lokalen NSDAP in der Galerie" (s.Rudert (2015), S. 139) und wurde im Zuge der RehabilitierungPossesdurchAdolf Hitlerim Jahre 1938 entlassen.
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung