Viertes Reisetagebuch
Van Dughteren(durchK.)
Sog.Terborch,Mann u. Frau
ausgestellt Dutch Art
40 000 / gebotenBurlington Club2
90
fl. 25 000
Steenfl. 80 000
("noch Stück aus Lanz
sammlung erworben
wünschenswert den Schwei
fl. 25 000.
fl. 30 000
- 1Posseverhandelte über den Ankauf der beiden im Folgenden aufgeführten Gemälde aus der Kunstsammlung des im September 1940 verstorbenen ArztesB. G. E. W. van Dugteren, der sich inArnheimniedergelassen hatte. Er erwarb sie über dieKunsthandlung D. Katzund notierte hier zunächst die Preise, die er den Eigentümern geboten hatte (für den realisierten Verkaufspreis s.Eintrag zum 24.04.1941). In den Rechnungen wird ein "Mejuffrouw", also "Fräulein", van Dugteren als Verkäuferin genannt (s.BArch, B 323/145, Nr. 15-19, Rechnungen vom 25.04.1941). Dabei handelt es sich wahrscheinlich umvan DugterensTochterIda Maria.
- 2Dieses Kunstwerk war 1929 bei der "Exhibition of Dutch Art 1450-1900" im Burlington House, dem Sitz derRoyal Acadamy of Arts, inLondongezeigt worden (s.Ausstellungskatalog, S. 114, Nr. 233).
- 3Max J. Friedländerhatte dieses Bild in seinen Publikationen besprochen (s.Friedländer (1909), S. 21-22 sowieFriedländer (1930), S. 99 und 171, Nr. 115, Tafel LXXXV). Eventuell hatte erPosseauf das Objekt aufmerksam gemacht.
- 4Nachfolgend hieltPosseAngaben - v. a. die zu zahlenden Preise - zu den Gemälden fest, die er über dieKunsthandlung D. Katzmit Rechnungsdatum vom 23.04.1941 erwarb. Die Liste setzte er auf der nächsten Seite fort.
- 5Schweizer Franken
- 6gegenüber
- 7Gemeint ist vermutlich der in der Schweiz lebende Teil der Familie Lanz, der wohl nicht wissen sollte, dass das Gemälde "Interieur met vrouw aan het virginaal" verkauft worden war.
- 8Heimsuchung
van Dughteren (viaKatz)
B. van Orleyzusammen85 000 fl.1
F. LugtLang Vywerberg
142
v. Ligten: Da Sie mir erklärt haben,
daß an dem Preis nichts mehr zu
ändern, nehme ich an5
- 1Possehatte über den Ankauf der beiden im Folgenden aufgeführten Gemälde aus der Kunstsammlung des im September 1940 verstorbenen ArztesB. G. E. W. van DugterenausArnheimverhandelt. Er ging nun auf die Preisforderung von 85.000,- Gulden von "Mejuffrouw", also "Fräulein", van Dugteren - vermutlichvan DugterensTochterIda Maria- ein. Er kaufte dasGerard ter Borchzugeschriebene Werk für 50.000,- Gulden, dasBernard van Orleyzugeschriebene für 35.000,- Gulden (s.BArch, B 323/101, Nr. 214, Posse an Lammers, 19.05.1941;BArch, B 323/156, fol. 169-170, Rechnungen vom 23.04.1941) über dieKunsthandlung D. Katz. Damit ging er weit über seine ursprüngliche Preisvorstellung von 65.000,- bis 70.000,- Gulden hinaus (s.Eintrag vom 23.04.1941).
- 2Hierbei handelt es sich um die Wohnadresse des Grafik-Experten und KunstsammlersFrits LugtinDen Haag: Lange Vijverberg 14. Dieser war wegen seiner jüdischen Herkunft im Frühjahr 1940 aus den Niederlanden geflüchtet. DaPossesich die Adresse notierte, ist zu vermuten, dass er den in den Niederlanden verbliebenen Teil der Sammlung Lugt besichtigt hat (s.Reitsma (2002), S. 27-28).
- 3Heimsuchung
- 4Vermutlich benötigtePosseeine Fotografie des Gemäldes, um dessen Zuschreibung zu klären. Eventuell wollte er auchMax J. Friedländerum seine Einschätzung bitten.
- 5Possefixierte hier eine Aussage von oder anJan B. van Ligtenzum Preis bzw. Erwerb eines oder mehrerer Gemälde. Eventuell bezog sich diese Notiz auf die Werke "Feldlager" und "Der Schmied" vonPhilips Wouwerman, die Posseüber dieFirma J. Smitsankaufte.
- 6Rechnung
- 7Vermutlich wolltePosseFelix William Wickelüber die Ankäufe, die er über dieKunsthandlung D. Katzmit Rechnungsdatum vom 23. April 1941 getätigt hatte (s. Seiten0036und0037), informieren oder Details dazu mit ihm besprechen.
B 38 310
B 38 194 B (Wohng.1
Totes Gefügel3
je 2000 RM gekauft.
BeiProf. v. Matsch(Antike
Kleinkunst)
DO. 1030 ReichsleiterGauhaus4
StrafsacheBr. Jellinek Ruprecht
Landgericht Wien40Dr. Führeranrufen6
VIIILandesgericht- Baldass:Bloemaert7
str. 11. Abt.8121 Dr. Bolt(Bachstitz)9
122 b (121) Seiberl
Vr. 5246/3910 Dr Langfort11
- 1Wohnung.
Possenotierte sich die dienstliche und private Telefonnummer vonFritz Dworschak.
- 2unbezeichnete [= nicht signiert]
- 3Posseerwarb die beiden Jagdstillleben, die später im Münchner Führerbau die Inventarnummern1934und1935erhielten.
- 4Possehielt hier seinen Termin am Donnerstagvormittag, den 15. Mai 1941, mitBaldur von Schirachim Wiener "Gauhaus", dem vormaligen Parlamentsgebäude (s.Homepage des Parlaments der Republik Österreich), fest.Possewar vonAdolf Hitlerbeauftragt worden, mit diesem über das Gemälde "Ganymed" (s.Eintrag im Online-Objektkatalog der Liechtenstein-Sammlung;Eintrag auf akg-images) vonPeter Paul Rubensaus dem beschlagnahmten Besitz vonAdolf Fürst zu Schwarzenbergzu verhandeln (s.BArch, B 323/103, Nr. 77, Bormann an Posse, 11.02.1941). DieGestapohatte das Palais Schwarzenberg der Stadt Wien zugesprochen, die Kunstsammlung unterlag jedoch dem 'Führervorbehalt'.Possewollte das Gemälde für dasFührermuseum"gewinnen" (s.BArch, B 323/164, fol. 51, Nr. 1077, Posse an Bormann, 01.02.1941). Es wurde angeboten, das Bild gegen die Porzellansammlung vonFerdinand Bloch-Bauereinzutauschen;PossehatteHerbert Seiberlgebeten, diesbezüglich Gespräche zu führen, jedoch hatte die Stadt Wien kein Interesse an diesem Vorschlag, sodassPossedie Angelegenheit mitSchirachpersönlich besprechen wollte (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/533-534, 537-540 und 542-546, Korrespondenz Posse/Seiberl, Februar bis April 1941).
- 5Possekaufte die Zugfahrkarte für seine Heimfahrt nachDresdenam Abend des 15. Mai 1941 (s.Seite 0045).
- 6Mit RechtsanwaltErich Führerbesprach sichPossevermutlich bezüglich der Sammlungen vonSerena LedererundFerdinand Bloch-Bauer(s. auchSeite 0051).
- 7Possesprach mitLudwig Baldassüber das Gemälde vonAbraham Bloemaertaus der Sammlung vonBruno Jellinek, das aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) zur Ausfuhr gesperrt war und vomKunsthistorischen Museumverwahrt wurde (s.BArch, B 323/1203, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, fol. 41). Im Oktober 1941 verzichtetePosseauf dessen Erwerb für dasFührermuseumzugunsten desKunsthistorischen Museums(s.BDA-Archiv, RestMat., K.13, Posse an Zykan, 31.10.1941).
- 8Abteilung
- 9Über einige Kunstwerke aus dem Besitz des in die Niederlande emigrierten österreichischen KunsthändlersKurt Bachstitzwar aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) eine Ausfuhrsperre verhängt worden; ein Teil der Gegenstände wurde als Pfand bei derSpedition E. BäumlinWieneingelagert (s.Lillie (2003), S. 114). Bereits im März 1940 hattePossedort Objekte besichtigt (s. Hans Posse,I,B-3, Seite 0064).BachstitzhattePosseim Dezember 1940 erneut auf zwei Kunstwerke hingewiesen, die sich in seinem Wiener Depot bei derSpedition Bäumlbefanden: "2 Holzbüsten - Bamberg 15. Jhr. darstellend Kaiser Heinrich II (973-1024) und Kaiserin Kunigunde" (s.BArch, B 323/144, Nr. 74, Bachstitz an Posse, 04.12.1940). Vermutlich hattePossevor, in dieser AngelegenheitBachstitz' Wiener RechtsanwaltHans Boltzu kontaktieren.
- 10"Mit Beschluss der Ratskammer desLandgerichts Wienvom 8. Jänner 1941, Zl. 122 b Vr 5246/39, wurden die Luxusgegenstände, die Silbersachen sowie die 241 Objekte zählende KunstsammlungBruno Jellineksgemäß § 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Verordnung vom 26. April 1938 wegen Nichtanmeldung inländischen Vermögens zugunsten des Staatsschatzes des Deutschen Reiches eingezogen und für verfallen erklärt" (s.11. Restitutionsbericht Wien Museen, S. 91-92).Possewollte die Sammlung bei seinem Aufenthalt inWienim Mai 1941 begutachten. Jedoch beschwerte er sich in einem Schreiben an dasGericht, dass es bei seiner "neulichen Anwesenheit inWien" unmöglich gewesen sei, "die eingezogenen Kunstgegegenstände desBruno Jellinekzu besichtigen, da sie bei der Speditionsfirma in Kisten verpackt lagerten";Posseforderte dasGerichtauf, die in Kisten verpackten Kunstwerke demInstitut für Denkmalpflegezu übergeben, "damit eine Sichtung und Durchsicht erfolgen kann" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 38, Personenmappe Bruno Jellinek, fol. 154, Posse an das Landgericht Wien, 19.05.1941).
- 11Mit diesem Rechtsanwalt verhandeltePossewegen Kunstwerken aus dem Eigentum vonElisabeth M. Petznek(s.Seite 0055) undJosefine Winter(s.Seite 0056).
1035ab
(3000.) Perutz4
25 000
CanonKanon,Mächenbrustbild
Bloemartpinx. (eingeritzt auf
RückseiteKrüger Parisurteil
R. Alt, Zwei Guachen von
Salzburg7
- 1Possehatte vor, vonPragnachMünchenweiterzufahren und notierte sich hier die Abfahrts- und Ankunftszeiten inPrag.
- 2Am 22. Juli 1941 inspiziertePosse, vermutlich gemeinsam mitWolf von Both, Kunstwerke, die von derGestapoaus jüdischem Besitz beschlagnahmt worden waren, fand darunter aber "nur wenige für die Zwecke desFührersgeeignete Stücke" (s. Supplement to CIR Nr. 4, Anhang 69, Posse an Bormann, 30.07.1941, Faison;BArch, B 323/102, Nr. 712, Posse an Bormann, 21.02.1942).
- 3Possetraf am 22. Juli 1941Wolf von Bothim Czerninpalais inPrag, das als Außenministerium der Tschechoslowakei gedient hatte und das während der deutschen Besatzung Sitz desReichssicherheitshauptamtesunter Leitung vonReinhard Heydrichwar. Dorthin waren die als museumswürdig erachteten entzogenen Kunstwerke aus jüdischem Besitz gebracht worden und hier führtePosseden Führervorbehalt aus. Die übrigen Werke wurden in derLandesgalerieausgestellt (s.Potthast (2002), S. 198-199).
- 4Eventuell handelte es sich um ein Gemälde aus der Sammlung vonArthurundMaria PerutzinPrag(s.BArch, B 323/492, Restitutionsanträge der Tschechoslowakei, Bd. 3).
- 5Es handelte sich um ein Gemälde aus der Sammlung der Familie Petschek, deren Geschäfte in Prag bis 1938 vonHans Petschekgeleitet wurden (s.Hopp (2012), S. 208-211).
- 6Das Gemälde stammte aus der Sammlung von Arthur und Maria Perutz in Prag (s. BArch, B 323/492, Restitutionsanträge der Tschechoslowakei, Bd. 3).
- 7Vermutlich sind zwei Aquarelle vonRudolf von Altgemeint - je eineAnsicht von Salzburgund eineAnsicht von Innsbruck.
(Unterricht u. Kultus)
Slg.5 Morawetz6 (in derGalerie
als Leihgabe ausgestellt)7
433.Ochtervelt,Trinkszene
? (309? J. Breughel
- 1Das Czerninpalais in Prag hatte als Außenministerium der Tschechoslowakei gedient und war während der deutschen Besatzung Sitz des Reichssicherheitshauptamtes unter Leitung von Reinhard Heydrich. Dorthin waren die als museumswürdig erachteten entzogenen Kunstwerke aus jüdischem Besitz gebracht worden und hier führte Posse den Führervorbehalt aus. Die übrigen Werke wurden in der Landesgalerie ausgestellt (s. Potthast (2002), S. 198-199).
- 2allgemeine
- 3Verwaltung
- 4Regierungsrat
- 5Sammlung
- 6Gemeint ist die Kunstsammlung vonRichard Morawetz.
- 7Die Sammlung Richard Morawetz war als Leihgabe des Deutschen Reiches in derPrager Nationalgalerie, die unter der deutschen Besatzung 'Landesgalerie' hieß, ausgestellt (s.Bushart/Gasior/Janatková (2016), S. 51).
- 8Großer
- 9Eventuell handelt es sich um das Gemälde "Dancing in the Barn".