Zweites Reisetagebuch
h.225 cm Bayrische
Renaissance (Landshut)
B 8983
2 Tafeln (Georg, 2 Hlge)7
scheusslich.
(Bondy)
13
- 1kleiner
- 2hoch
- 3Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Hausaltärchens in der Sammlung vonOscar Bondy, aus der auch alle übrigen auf dieser Seite genannten Kunstwerke stammten.
- 4Die Nummern 1 bis 7 der Sammlung Bondy befanden sich ursprünglich im Kirchenschatz bzw. im Besitz desSalzburger Erzstiftes St. Peter, das ab den 1920er Jahren Teile daraus verkaufte.Oscar Bondyhatte diese 1933 (gesichert nur für Nr. 1-5) über den Kunsthandel erworben.
- 5Romanischer
- 6Possenotierte sich als Künstler der beiden folgenden Tafeln den Meister von Gerlamoos, der inzwischen mitThomas von Villach, einem der bedeutendsten Kärntner Fresken- und Tafelmaler der Zeit um 1500, identifiziert wird.
- 7Gemeint sind die beiden Tafelbilder "Heilige Ursula und Heilige Margarethe" und "Drachenkampf des Heiligen Georg" vonThomas von Villach.
- 8Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er diese Pozellanfigur für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
berichten2(MB. Gauunterstellg3
der Museen nicht das letzte
Wort!)4
Für Erwerbungen 1. Million.5
Entscheidet dieF. Hals-
Frage, daßInnsbruck
dasFrauenbildnis(bisher
aber dasgroße Männer
SalzburgerVerkäufefür
(Kelch usw.)7
fürLinz. Entscheidung noch
aufzuschieben8
Porzellan-Kollektion
erwünscht.
- 1Possenotierte sich über mehrere Seiten hinweg die Ergebnisse der persönlichen Besprechung mitHitlerundBormannvom 1. Februar 1940 in der Reichskanzlei inBerlin(s. auch Seiten0040,0042und0043).
- 2Possesprach bei seinem Treffen mitHitleran, dass dieZentralstelle für Denkmalschutzaufgrund der Überleitung der 'ostmärkischen' Denkmalpfege aus der Verwaltung des Landes Österreich in die Selbstverwaltung der Reichsgaue als österreichische Zentralbehörde vor der Auflösung stand. Herbert Seiberl, dem Leiter derZentralstelle für Denkmalschutz, berichtete er wenige Tage später vonHitlersReaktion: "Für die Lage Ihres Institutes (Werkstätten, Denkmalarchiv, Sammlungen) zeigte er volles Verständnis und forderte mich auf, die Sachlage in einem Bericht an ReichsleiterBormannzu schildern. Ich werde das unter Benutzung Ihrer mir inWienübergebenen Schrift tun" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 9, Posse an Seiberl, 05.02.1940). Am 6. Februar sandtePosseseinen Antrag anBormann, den technisch-wissenschaftlichen Apparat derZentralstelle für Denkmalschutzals Fachinstitut auf den Reichshaushalt zu übernehmen; dem Antrag wurde stattgegeben (s.BArch, B 323/103, Nr. 241, Posse an Bormann, 06.02.1940; ebd., Nr. 234, Bormann an RM für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust, 13.02.1940; s. auch Seite0028).
- 3Gauunterstellung
- 4Posseging hier gegen Pläne vor, die ehemaligen österreichischen Staatsmuseen inWiendem Reichsgau Wien zu unterstellen, und erhielt vonBormann die Zusage, dass in dieser Angelegenheit noch "nicht das letzte Wort" gesprochen, somit noch keine endgültige Entscheidung gefällt worden sei. Tatsächlich wurden die ehemaligen österreichischen Staatsmuseen inWienals Staatsmuseen des Deutschen Reiches weitergeführt.
- 5Posseerhielt am 1. Februar 1940 vonHitlerdie Zusage, einen Ankaufsetat für Kunstwerke in der Höhe von einer Million Reichsmark gestellt zu bekommen. Er benötigte das Geld v. a. für finanzbehördlich oder aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellte Objekte, die zu dem von der jeweiligen Behörde festgelegten Schätzpreis erworben werden mussten.
- 6Im Falle der Zuteilungsfrage zweier Porträts vonFrans Halsaus der Sammlung vonAlphonse RothschildlegteHitlerfest, dass dasFrauenporträtan dasFerdinandeuminInnsbruck, dasMännerporträtan dasKunsthistorische MuseuminWienging (s. KHM-Archiv, Zl. 25/KL/40, Posse an Dworschak und Plattner, 05.02.1940; s. auch Seite0059).
- 7Hitlerentschied, dass die Objekte aus der Erzabtei St. Peter inSalzburg, die von dort in der frühen 1930er Jahren veräußert worden, in die Sammlung vonOscar Bondygelangt und als Teil dieser 1938 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellt worden waren, imKunsthistorischen MuseuminWienverbleiben durften und nicht nachSalzburgzurückgegeben werden mussten (zu Sicherstellung und Ansprüchen des Kunsthistorischen Museums s. Schwarz (2018), S. 21-22). Es handelte sich um fünf Stücke: einKommunionkelch mit Zubehör, eineMitra, einReliquienkästchen, einPerlmutttriptychonsowie einHolzrelief des Hl. Benedikt.Possehatte sie während seines Januaraufenthaltes inWieninspiziert (s.Schwarz (2018), S. 87-88).
- 8Possebesprach mitHitler, ob die beiden Tafelbilder "Heilige Ursula und Heilige Margarethe" und "Drachenkampf des Heiligen Georg" vonThomas von Villach, mit dem der Meister von Gerlamoos inzwischen identifiziert ist, aus der Sammlung Bondy demFührermuseumzugeteilt werden sollten. Eine endgültige Entscheidung wurde allerdings vertagt, da auch dasKärntner LandesmuseuminKlagenfurtAnsprüche erhob. Nach massivem Drängen der Klagenfurter Museumsleitung und des Reichsgaus Kärnten batPosseam 28. Februar 1941 darum, die Tafel mit dem Heiligen Georg an dasKärntner Landesmuseum, die mit den beiden weiblichen Heiligen an dasFührermuseumzu geben; Hitler stimmte am 2. März 1941 zu (s.BArch, B 323/103, Nr. 72 a/b, Posse an Bormann, 28.02.1941; ebd., Nr. 70, Bormann an Posse, 02.03.1941;Schwarz (2004), Nr. VI/1, S. 123; s. auch Seite 0012).
Bondy2 Ausseer Ofen(Ernst)
dort wenig Sinn. Lieber
113" (wichtig!)
(Glassammlg7)
160(weniger wichtig) "
WienerProz8, Bevorzugung
nichtKlagenf.sondern
Nieder bzw. Oberdonau.10
46
- 1Possebesprach mitHerbert SeiberlZuweisungswünsche, dieRichard Ernst, der Direktor desKunstgewerbemuseumsinWien, geäußert hatte. Die durchgeführten Zuteilungen sind in derListe "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940"dokumentiert.
- 2Alle im Folgenden genannten Kunstwerke befanden sich in der Sammlung vonOscar Bondy.
- 3Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer aus der Sammlung Bondy. Dies gilt für alle Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 4eventuell
- 5Posse setzte hier ein Unterführungszeichen, d. h. dieses Objekt war ebenfalls für dasStaatliche Kunstgewerbemuseum Wienvorgesehen. Dies gilt ebenfalls für die beiden folgenden Unterführungszeichen.
- 6Richard Ernsterwartete Zuteilungen von beschlagnahmten und aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Gläsern dasWiener Kunstgewerbemuseumund argumentierte damit, dass dieses von allen zuteilungsberichtigen Museen die stärkste und repräsentativste Gläsersammlung habe.
- 7Glassammlung
- 8Porzellan
- 9gegenüber Städtischer Sammlung
- 10Letztendlich wurden die beiden ApostelplastikenBo 888undBo 889weder demKärntner LandesmuseuminKlagenfurtnoch den Gaumuseen Nieder- bzw. Oberdonau zugeteilt, sondern in den Bestand desFührermuseumsaufgenommen (s.Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940").
x AR III3.Große Watteauszene
x AR 2067.Brüsseler Teppich
16. Jhdt.
x LR 8804Trojanerkrieg
x AR 1059Gr.5Verdureteppich
reich figürlich
x AR 1058Gegenstück
x LR883888883Schäferszene
groß. sehr schö
(passend zuAR III)
AR 26
x LR 37Sammetbrokat
Genua 17. Jhdt
LR 955Glasfenster St. Georg
LR 6695gemaltegroße
Holzpanneaux6gutGroteske
á laFragonard Fauneske
- 1Gemeint ist die Kunstsammlung vonLouis Rothschild.
- 2Wahrscheinlich handelt es sich um jenenAubusson-Teppich, der in den Nachträgen zur Beschlagnahmeliste der Sammlung Louis Rothschild als "zweiter Aubusson-Teppich, LR ohne Nummer" verzeichnet ist (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
- 3Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "AR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 4Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der SammlungLouis Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "LR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 5Großer
- 6Der kunsthistorische Fachbegriff "Panneau" ist abgeleitet vom französischen Wort "panneau" für Platte oder Schild undbezeichnet die meist mit Ornamenten oder figürlichen Malereien versehenen Füllungen im Rahmenwerk von Türen und holzverkleideten Wänden.