04.03.1940: Wien (0051) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-3)

04.03.1940: Wien (0051) (DKA, NL Posse, Hans, I,B-3)
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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1 von B.2 Parlament.3

 

1. Slgn.4 Hofrat Dr. Komminik

byzant.5 u. Völkerwandergs6 -

gold.

eine 2. Slg.7 Menziles

allgemein Gold8

 

2. Klöster: aufgehoben Wilten,

Stams, St. Lambrecht,

Admont, Göttweygh

Jeuiten- u. ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9 durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich ist Josef Bürckel gemeint.
  • 3Eduard Kern war von März 1938 bis März 1940 unter Josef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig. Posse traf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s. Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitler hatte kurz zuvor bei der Besprechung mit Posse vom 1. Februar 1940 festgelegt, dass im Führermuseum antiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s. Seite 0040). Bei seinem Wienaufenthalt im Januar 1940 suchte Posse etwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s. Schwarz (2018), S. 126-127). Fritz Dworschak machte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen von Emil Kominik und Alfred Menziles aufmerksam, die dem Kunsthistorischen Museum zur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939, S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles forderte Posse für diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an die Zentralstelle für Denkmalschutz in Wien die Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit im Zentraldepot der Neuen Burg in Wien in Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl das Wiener Denkmalsamt wie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr. Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers Einspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vom Führer für Linz gewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters des Kunsthistorischen Museums in Wien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s. BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s. BArch, R 43 II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mit Hans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung