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1 - 4 von 4
Landes
ist Besitzer des Kunst. u. Kultur-
geschichtl.1 Museum2(II. Stock u.
Antiken Slg3 Erdgeschoss u. Vorgarten)
I. Stock demnaturkdl.4 Landes-
keineOberleitung
Heimatmuseum, volkskundl.6 Museen7
gehört derKärntner Landsmann-
Ebenso die Geschosse entsprechende
Besitzverhältnisse.Zentralisation!8
Hauptstücke der Ausgrabungen
inWien (z. B. betender Jüngling,
verwundete Amazone u.
den Greif)9
Direktor DrHans PaulMayer(Kunst-
u Kultur-
gesch. Museum)10
Ausgrabungen:
Zollfeld=Virunum, sowie
- 1Kunst- und Kulturgeschichtlichen
- 2Gemeint ist die Sammlung desGeschichtsvereins für Kärnten, Klagenfurt am Wörthersee, die Teil desKärntner Landesmuseumswar bzw. ist.
- 3Antikensammlung
- 4naturkundlichen
- 51848 wurde inKlagenfurt am WörtherseeeinNaturhistorisches Museumgegründet, das von einem eigenen Museumsausschuss, dem heutigenNaturwissenschaftlichen Verein für Kärnten, Klagenfurt am Wörthersee, betreut wurde. Schon von Anfang an zumKärntner Landesmuseumgehörig, wurden die Bestände 1861 in die dortigen Räumlichkeiten verlagert.
- 6volkskundliche
- 7Das Kärntner Heimatmuseum inKlagenfurt am Wörtherseewurde 1925 durch dieKärntner Landsmannschaftzur Repräsentation von deren Sammlung gegründet und imKärntner Landesmuseum untergebracht. Die Bestände wurden schließlich in die volkskundliche Sammlung desGeschichtsvereins für Kärnten, Klagenfurt am Wörthersee, integriert. Zusammen bilden sie heute die Abteilung für Volkskunde imKärntner Landesmuseum (s.http://www.landesmuseum.ktn.gv.at/210226_DE%2dLMK%2dAbteilungen.?abteilung=11).
- 8Possenotierte sich Stichworte zur Museumsstruktur und -organisation desKärntner Landesmuseums Rudolfinum, die er in seinem Bericht fürHitler über die Landesmuseen der Ostmark später folgendermaßen zusammenfasste: "DasKärntner Landesmuseumenthält in gleicher Überfüllung wieLinzdie verschiedenartigsten Sammlungen: im Erdgeschoss und Keller die antiken Ausgrabungen aus Zollfeld (dem römischenVirunum), das Kärntner Heimatmuseum und das Alpine Museum; im 1. Stock dasnaturhistorische Museum; im 2. Stock die Sammlungen desKärntner Geschichtsvereinsmit den sehr interessanten vorgeschichtlichen keltischen, römischen, frühchristlichen Funden, mit spätmittelalterlichen Truhen, Schränken und kunstgewerblichen Gegenständen, Waffen, Münzen, aber nur einigen wenigen reinen Kunstwerken wie den Stuckreliefs ausMillstattnachAndrea Mantegnaund einer kleinen Zahl von guten kirchlichen Gemälden spätgotischer Zeit. Die verschiedenen Besitzverhältnisse der einzelnen Sammlungen (Geschichtsverein,Kärntner Landmannschaftusw.), die sich auch auf das Museumsgebäude und selbst die einzelnen Geschosse erstrecken, befördern beim Besucher den Eindruck einer gewissen Verworrenheit diesesMuseums, dem es an einer Zentralisation fehlt." (s.BArch, B 323/229, Hans Posse: Bericht über die Landesmuseen der Ostmark, IV Das Kärntner Landesmuseum Rudolfinum in Klagenfurt, abgedruckt in:Schwarz (2018), S. 204-210, hier S. 209-210).
- 9Eventuell sind die Werke "Jüngling vom Magdalensberg", "Verwundete Amazone" und "Adlergreif" gemeint, die sich bereits zu dem Zeitpunkt in derAntikensammlung des Kunsthistorischen Museums Wien befanden. Die Museumsmitarbeiter klagten, dass die Hauptfundstücke der Kärntner Ausgrabungen sich inWienbefanden, wohl in der Erwartung, diese zugewiesen zu bekommen.
- 10Kunst- und Kulturgeschichtliches Museum
- 11Gemeint sind die antiken Ausgrabungen im Zollfeld (dem römischenVirunum) sowie auf dem Gebiet desMunicipiums Teurnia.
AR8071Pferd u LöweBronze
AR146Holz vergoldet
x AR2749ElefantBronze
AR2750Türklopfer
AR24322424Miniatur Dame
AR1584Silberplakette
AR 917 a-c3 kleeblättrige
Supraportenfranzös.12
1 Wortsehr mässig
33
- 1Bei dieser und allen übrigen alphanumerischen Kombinationen dieser Seite handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des jeweiligen Objekts aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild.
- 2Hier machtePossebeim Notieren vermutlich einen Fehler. Das Objekt mit der Beschlagnahmekatalognr. AR 2747 ist einLöwe, einNashornwar auch Teil der Sammlung Rothschild, dieses hatte jedoch die Beschlagnahmekatalognr. AR 2757.
- 3Hierbei handelt es sich um ein Unterführungszeichen, d. h. das genannte Objekt ist ebenfalls aus Bronze.
- 4Die korrekte Schreibweise ist "Gouache", eine Maltechnik mit speziellen gleichnamigen wasserlöslichen Farben.
- 5Possedatierte das Kunstwerk in das 17. Jahrhundert.
- 6Hierbei handelt es sich um ein Unterführungszeichen, d. h. das genannte Objekt ist ebenfalls eine Gouache.
- 7Possedatierte dieses Kunstwerk in das 16. Jahrhundert.
- 8Hierbei handelt es sich um ein Unterführungszeichen, d. h. das genannte Objekt ist ebenfalls eine Gouache.
- 9Possedatierte dieses Kunstwerk in das 17. Jahrhundert.
- 10Possedatierte diese Miniatur in das 18. Jahrhundert.
- 11Im Beschlagnahmekatalog wir der Künstler dieser Grafik mit "Isak van Mekenem" angegeben (s.BArch, B 323/228, "Wiener Beschlagnahmekatalog", S. 1). Wahrscheinlich handelt es sich aber umIsrahel van Meckenem, dessen gleichnamigerVaterebenfalls Künstler war.
- 12französisch
GauReichsleiter)v. Schirach
Dienstag 130Gauhaus
nur in Verwahrung10
Nicht verlangte Reste13
Der Priester!19
Prof. Carl MollWollergasse 10
I.Schottengasse 32
- 1Am Mittag des 12. Mai 1941 fuhrPossemit dem Zug vonLinznachWien, wo er bis zum 15. Mai blieb (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch). Er vermerkte hier zunächst seinen Termin mitBaldur von Schiracham Dienstag, den 13. Mai 1941, im Wiener "Gauhaus", dem vormaligen Parlamentsgebäude (s.Homepage des Parlaments der Republik Österreich). Im Folgenden notierte er die weitere Agenda für seinenWienaufenthalt. Die Durchstreichungen markieren vermutlich die erledigten Punkte.
- 2MitHerbert Seiberl, dem Leiter desInstituts für Denkmalpflege, war die Angelegenheit der Kunstsammlung vonBruno Jellinekzu besprechen, die dasWiener Landgerichtim Januar 1941 als "verfallen" erklärt hatte, sodass sie für die Anwendung des 'Führervorbehalts' zur Verfügung stand. Jedoch war die Sammlung bei einer Spedition eingelagert und fürPossenoch nicht zugänglich (zu Posses Interesse an Kunstwerken aus der Sammlung s.Seite 0052; zu Posses Forderungen auf Zugang zur Sammlung s.Seite 0053).
- 3Ein weiterer wichtiger Punkt war die Zuteilung des Kunstbesitzes aus dem aufgelassenenKloster St. Paul im Lavanttal(s.Seite 0053).
- 4Sammlung
- 5Possebesprach mitHerbert Seiberldas Vorgehen im Falle der Restbestände der Sammlung vonRudolf von Gutmann, deren Verwertung dieGestapoübernehmen wollte.Possebestand darauf, dass der 'Führervorbehalt' und damit die schon begonnene Verteilung auf die österreichischen Museen weitergeführt werden müsse (s.BArch, B 323/106, Nr. 527-528, Seiberl an Posse, 21.04.1941; ebd., Nr. 476-477, Posse an Seiberl, 29.04.1941).
- 6Bibliothek
- 7Hierbei handelt es sich um ein Unterführungszeichen für den Namen "Gutmann". Zum beschlagnahmten BesitzRudolf von Gutmannsgehörte auch eine Bibliothek, deren Bestände von derNationalbibliothekinWientreuhänderisch übernommen worden waren; diese erhob nun Anspruch darauf (s.Hall/Köstner (2006), S. 127-128).Possezog sie jedoch für die geplante "Führerbibliothek" inLinzin Betracht; auch in diesem Fall bestand er auf Anwendung des 'Führervorbehalts', sodass eine EntscheidungAdolf Hitlerseingeholt werden sollte (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 7, Posse an Seiberl, 29.04.1941).
- 8Gemeint ist das wertvolle Druckwerk "Die Bilder der Hedwigslegende" vonAdolf von Wolfskronaus dem Jahr 1846 (s.Digitalisat der Ausgabe der Österreichischen Nationalbibliothek), das sich in derGutmann-Bibliothek befand und von DirektorPaul Heiglnachdrücklich für die WienerNationalbibliothekgewünscht wurde (s.Hall/Köstner (2006), S. 148-149).
- 9Bibliothek
- 10Possehatte vor, die kunsthistorische BibliothekOscar Bondys, die ca. 300 Bände umfasste, für eine Fachbibliothek desFührermuseumsin Anspruch zu nehmen. Er erfuhr vonHerbert Seiberl, dass sie lediglich denkmalbehördlich sichergestellt und noch nicht eingezogen worden war, sodass sie für eine Zuteilung noch nicht zur Verfügung stand.
- 11Zur Sammlung vonSerena Lederers.Seite 0051.
- 12Es ging vermutlich um ein Aquarell oder GemäldeRudolf von Alts, das den Brückenturm auf der Kleinseite inPragzeigt; der Künstler hat einige Kunstwerke mit diesem Motiv hergestellt.
- 13Vermutlich ging es um die Verteilung der Restbestände aus beschlagnahmtem jüdischen Besitz. Für diejenigen Kunstwerke, die bisher weder demFührermuseumnoch anderen Museen zugewiesen und auch von keiner weiteren Institution gefordert worden waren, musste ein Verteilungsvorschlag erarbeitet werden.
- 14DasInstitut für Denkmalpflegewar dabei, für die im Mai 1939 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellte Kunstsammlung vonAlbert Pollakeinen Verteilungsvorschlag zu erstellen undSeiberldürfte diesen mitPossebesprochen haben, v. a. in Bezug auf die Frage, was mit den übrigen, nicht von den Museen angeforderten Objekten geschehen sollte (s.Schwarz (2018), S. 128 und 130-131).
- 15Herbert SeiberlhattePosseauf ein von derVugestaangebotenes großformatigesFischhändler-BildvonHans Canonhingewiesen (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 7, fol. 2, Seiberl an Posse, 07.04.1941) und Posse hatte ihn daraufhin gebeten, "den definitiven Preis gelegentlich erkunden zu wollen" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 7, fol. 5, Posse an Seiberl, 15.04.1941). Nun teilte ihmSeiberlmit, dass das Gemälde 4.000,- Reichsmark kosten sollte.
- 16Zu den Verhandlungen um Kunstwerke aus dem Besitz vonBerta Morellis.Seite 0053.
- 17Über einige Kunstwerke aus dem Besitz des in die Niederlande emigrierten österreichischen KunsthändlersKurt Bachstitzwar aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) eine Ausfuhrsperre verhängt worden; ein Teil der Gegenstände wurde als Pfand bei derSpedition E. BäumlinWieneingelagert (s.Lillie (2003), S. 114). Bereits im März 1940 hattePossedort Objekte besichtigt (s. Hans Posse,I,B-3, Seite 0064).BachstitzhattePosseim Dezember 1940 erneut auf zwei Kunstwerke hingewiesen, die sich in seinem Wiener Depot bei derSpedition Bäumlbefanden: "2 Holzbüsten - Bamberg 15. Jhr. darstellend Kaiser Heinrich II (973-1024) und Kaiserin Kunigunde" (s.BArch, B 323/144, Nr. 74, Bachstitz an Posse, 04.12.1940). Vermutlich hattePossevor, sich während seinesWienaufenthalts um die Angelegenheit zu kümmern und notierte sich ganz unten die Adresse vonBachstitz' Wiener RechtsanwaltHans Bolt.
- 18AufPossesAgenda stand zudem ein Anruf beiLudwig Bittner, vermutlich, um sich mit ihm zu verabreden und sein Anliegen zu besprechen. Am Abend des 13. Mai 1941 (s.Seite 0045) trafPossedie Wiener ArchivareLudwig BittnerundOskar von Mitis.Bittnerhatte wegen Raumnot um Unterstützung für einen Erweiterungsbau desReichsarchivs Wiengebeten.PosseberichteteAdolf Hitleram 20. Mai persönlich von der "Notlage desReichsarchivs Wien" und wurde aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen (s.Schwarz (2018), S. 139-140); am 31. Mai sandte er einen ausführlichen vonBittnerverfassten Bericht anMartin Bormann(s.BArch, B 323/164, Schreiben Posse an Bormann vom 31.05.1941 nebst dreiseitigem Bericht).
- 19Vermutlich ging es umJulius Priester. Aus dessen Sammlung waren 14 Kunstwerke aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellt worden.Possezeigte Ankaufsinteresse für vier Gemälde und versuchte, Kontakt mit dem Eigentümer aufzunehmen, erhielt jedoch keine Antwort (zur Sammlung s.BDA-Archiv, Rest.-Mat., K. 13, M. 5).
- 20Possebeabsichtigte, mitLudwig Baldassüber das Gemälde vonAbraham Bloemaertaus der Sammlung vonBruno Jellinekzu sprechen, das aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) zur Ausfuhr gesperrt war und vomKunsthistorischen Museumverwahrt wurde (s.BArch, B 323/1203, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, fol. 41). Im Oktober 1941 verzichtetePosseauf dessen Erwerb für dasFührermuseumzugunsten desKunsthistorischen Museums(s.BDA-Archiv, RestMat., K.13, Posse an Zykan, 31.10.1941).
- 21Zu den Angeboten derGalerie Sanct Lucass. Seiten0054und0055.
- 22Possenotierte sich Adresse und Telefonnummer vonCarl Moll, den er am 13. Mai 1941 in seinem Haus aufsuchte, wo dieser ihm einige Gemälde anbot (s.Seite 0052; Schriftverkehr Posse/Moll s.BArch, B 323/139).
- 23Rechtsanwalt
B 38 310
B 38 194 B (Wohng.1
Totes Gefügel3
je 2000 RM gekauft.
BeiProf. v. Matsch(Antike
Kleinkunst)
DO. 1030 ReichsleiterGauhaus4
StrafsacheBr. Jellinek Ruprecht
Landgericht Wien40Dr. Führeranrufen6
VIIILandesgericht- Baldass:Bloemaert7
str. 11. Abt.8121 Dr. Bolt(Bachstitz)9
122 b (121) Seiberl
Vr. 5246/3910 Dr Langfort11
- 1Wohnung.
Possenotierte sich die dienstliche und private Telefonnummer vonFritz Dworschak.
- 2unbezeichnete [= nicht signiert]
- 3Posseerwarb die beiden Jagdstillleben, die später im Münchner Führerbau die Inventarnummern1934und1935erhielten.
- 4Possehielt hier seinen Termin am Donnerstagvormittag, den 15. Mai 1941, mitBaldur von Schirachim Wiener "Gauhaus", dem vormaligen Parlamentsgebäude (s.Homepage des Parlaments der Republik Österreich), fest.Possewar vonAdolf Hitlerbeauftragt worden, mit diesem über das Gemälde "Ganymed" (s.Eintrag im Online-Objektkatalog der Liechtenstein-Sammlung;Eintrag auf akg-images) vonPeter Paul Rubensaus dem beschlagnahmten Besitz vonAdolf Fürst zu Schwarzenbergzu verhandeln (s.BArch, B 323/103, Nr. 77, Bormann an Posse, 11.02.1941). DieGestapohatte das Palais Schwarzenberg der Stadt Wien zugesprochen, die Kunstsammlung unterlag jedoch dem 'Führervorbehalt'.Possewollte das Gemälde für dasFührermuseum"gewinnen" (s.BArch, B 323/164, fol. 51, Nr. 1077, Posse an Bormann, 01.02.1941). Es wurde angeboten, das Bild gegen die Porzellansammlung vonFerdinand Bloch-Bauereinzutauschen;PossehatteHerbert Seiberlgebeten, diesbezüglich Gespräche zu führen, jedoch hatte die Stadt Wien kein Interesse an diesem Vorschlag, sodassPossedie Angelegenheit mitSchirachpersönlich besprechen wollte (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/533-534, 537-540 und 542-546, Korrespondenz Posse/Seiberl, Februar bis April 1941).
- 5Possekaufte die Zugfahrkarte für seine Heimfahrt nachDresdenam Abend des 15. Mai 1941 (s.Seite 0045).
- 6Mit RechtsanwaltErich Führerbesprach sichPossevermutlich bezüglich der Sammlungen vonSerena LedererundFerdinand Bloch-Bauer(s. auchSeite 0051).
- 7Possesprach mitLudwig Baldassüber das Gemälde vonAbraham Bloemaertaus der Sammlung vonBruno Jellinek, das aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) zur Ausfuhr gesperrt war und vomKunsthistorischen Museumverwahrt wurde (s.BArch, B 323/1203, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, fol. 41). Im Oktober 1941 verzichtetePosseauf dessen Erwerb für dasFührermuseumzugunsten desKunsthistorischen Museums(s.BDA-Archiv, RestMat., K.13, Posse an Zykan, 31.10.1941).
- 8Abteilung
- 9Über einige Kunstwerke aus dem Besitz des in die Niederlande emigrierten österreichischen KunsthändlersKurt Bachstitzwar aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) eine Ausfuhrsperre verhängt worden; ein Teil der Gegenstände wurde als Pfand bei derSpedition E. BäumlinWieneingelagert (s.Lillie (2003), S. 114). Bereits im März 1940 hattePossedort Objekte besichtigt (s. Hans Posse,I,B-3, Seite 0064).BachstitzhattePosseim Dezember 1940 erneut auf zwei Kunstwerke hingewiesen, die sich in seinem Wiener Depot bei derSpedition Bäumlbefanden: "2 Holzbüsten - Bamberg 15. Jhr. darstellend Kaiser Heinrich II (973-1024) und Kaiserin Kunigunde" (s.BArch, B 323/144, Nr. 74, Bachstitz an Posse, 04.12.1940). Vermutlich hattePossevor, in dieser AngelegenheitBachstitz' Wiener RechtsanwaltHans Boltzu kontaktieren.
- 10"Mit Beschluss der Ratskammer desLandgerichts Wienvom 8. Jänner 1941, Zl. 122 b Vr 5246/39, wurden die Luxusgegenstände, die Silbersachen sowie die 241 Objekte zählende KunstsammlungBruno Jellineksgemäß § 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Verordnung vom 26. April 1938 wegen Nichtanmeldung inländischen Vermögens zugunsten des Staatsschatzes des Deutschen Reiches eingezogen und für verfallen erklärt" (s.11. Restitutionsbericht Wien Museen, S. 91-92).Possewollte die Sammlung bei seinem Aufenthalt inWienim Mai 1941 begutachten. Jedoch beschwerte er sich in einem Schreiben an dasGericht, dass es bei seiner "neulichen Anwesenheit inWien" unmöglich gewesen sei, "die eingezogenen Kunstgegegenstände desBruno Jellinekzu besichtigen, da sie bei der Speditionsfirma in Kisten verpackt lagerten";Posseforderte dasGerichtauf, die in Kisten verpackten Kunstwerke demInstitut für Denkmalpflegezu übergeben, "damit eine Sichtung und Durchsicht erfolgen kann" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 38, Personenmappe Bruno Jellinek, fol. 154, Posse an das Landgericht Wien, 19.05.1941).
- 11Mit diesem Rechtsanwalt verhandeltePossewegen Kunstwerken aus dem Eigentum vonElisabeth M. Petznek(s.Seite 0055) undJosefine Winter(s.Seite 0056).