Zweites Reisetagebuch

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Slg.1Lanckoronski2

Thoma,Apoll u. ... in Ldschft

Feuerbach,Nanna

Koch,Ital. Dorfstrasse

verschiedene Cassone-Darstellgn3

Antiker Puttensarkophag

Grabstele

3 ital.4Truhen, 1 gr.5Tisch

(MakartsAtelier)6

 

Rennweg 6 (Denkmalsamt)7

Franz.8Schrank16.9mit Aufsatz

Bondy 86110

4Renaissanceholzstühlemit

Rücklehne. u. Vorderplatte (ohne

Beine) 136018771152 ?

Gr.11Schrank17121168

! xxkl.13 Mada14mit KindDeutsch 16.15

No1818

 

27

  • 1Sammlung
  • 2Possebesichtigte die beschlagnahmte Kunstsammlung vonAnton Lanckoroński, die von dessen VaterKarl Lanckorońskiaufgebaut worden war. Diese befand sich noch im Palais der Familie und dem dazugehörigen Verwaltungsbau in der Wiener Jacquingasse 16-18 und stand unter treuhänderischer Verwaltung derZentralstelle für Denkmalschutz. Vermutlich wurdePossevon einem Mitglied derZentralstelle für Denkmalschutzbegleitet. Er notierte sich Kunstwerke, die ihn für eine Übernahme in die Sammlung desFührermuseumsinteressierten (s.Schwarz (2018), S. 88-89).
  • 3Darstellungen;

    Ein Cassone ist eine Sonderform der Truhe der italienischen Renaissance, die besonders als Hochzeitstruhe bzw. Aussteuergegenstand beliebt war. Die Vorder- und Seitenwände waren reich verziert mit Malereien und/oder Schnitzereien. Die Sammlung Lanckoroński beinhaltete eine Reihe italienischer - v. a. florentinischer - Cassonestücke des 15. und 16. Jahrhunderts. Die bemalten Einzelwände und Truhenfragmente hatteLanckorońskibei seinen Italienreisen erworben (s.Lanckoroński (1905), S. 12) und nahezu alle dieser Objekte befinden sich jetzt imWawelinKrakau(s.Miziołek (1995/96), S. 34).

  • 4italienische
  • 5großer
  • 6Karl Lanckorońskiwar mit dem KünstlerHans Makartbefreundet gewesen (s.Ostrowski (1985), S. 102). Als nach dessen Tod im Oktober 1884 in einer Auktion am 26. März 1885 sein künstlerischer Nachlass sowie sämtliche in seinem berühmten Atelier befindlichen Sammlungs-, Kunst- und Einrichtungsgegenstände versteigert wurden (s.Streit (1885)), erwarbLanckorońskimehrere Kostüme (s.Weitner (2017), S. 83) und wohl auch die hier erwähnten Möbel.
  • 7Possebegab sich im Anschluss an seine Inspektion der Sammlung Lanckoroński zum Unteren Belvedere im Rennweg, das nicht weit vom Lanckoroński-Palais in der Jacquingasse entfernt liegt. Dort hatte bzw. hat dieÖsterreichische Galerieihren Sitz. In deren Orangerie war im Oktober 1939 von derZentralstelle für Denkmalschutzein Depot für aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellte Kunstwerke eingerichtet worden (s.Schwarz (2018), S. 86).Possesah die dort aufgestellte Kunstsammlung vonOscar Bondyweiter durch. Begleitet wurde er vermutlich vonHerbert Seiberl.
  • 8Französischer
  • 9Possedatierte diesen französischen Schrank in das 16. Jahrhundert.
  • 10Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummerdes Objekts aus der Sammlung vonOscar Bondy. Dies gilt - soweit nicht anders vermerkt - für alle übrigen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
  • 11Großer
  • 12Possedatierte diesen Schrank in das 17. Jahrhundert.
  • 13kleine
  • 14Madonna
  • 15Possedatierte diese Madonnendarstellung in das 16. Jahrhundert.
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Plietzsch1(Regina)2

Seissenegger,Kinderbildnis

Königin Anna300003

32,5 : 42,54

nach links blickend.

 

WienZimmer 925

3. März 40Klosterbeschlagnahmungen

(Göttweyg)6

Ausstellgseröffnung Neue Burg7

        Gauleiter B.8

Abends "Kameradschaftsabend" in

Festsaal der Burg

4.9Denkmalsamt

GalassoGalassi(Morelli) ein Teil in

Pengö!Dr. Arnulf Hummer

        30000

Waldmüller,Wiedergenesende

        12 00010

  • 1Wahrscheinlich istEduard Plietzschgemeint.
  • 2Es handelt sich vermutlich um das Hotel Regina am Rooseveltplatz 15, ehemals Maximilianplatz 16, inWien(s.Hotel-Homepage).
  • 3Dieses Gemälde wurde für 30.000,- Reichsmark angeboten. Da sich im Bestand desFührermuseumsvonJakob Seiseneggerbereits das Werk "Königin Katharina als Kind" befand, verzichtetePossewahrscheinlich auf einen Ankauf.
  • 4Es handelt sich wohl um die Bildmaße in cm.
  • 5Possenotierte sich die Nummer seines Hotelzimmers bei seinem bevorstehendenWien-Besuch. Er wohnte im Hotel Meissl & Schadn am Neuen Markt 2 bzw. in der Kärntner Straße 16 (Rückseite) im ersten Wiener Gemeindebezirk (s.BArch, B 323/103, Nr. 230, Posse an Bormann, 22.02.1940).
  • 6Zum 15. September 1939 war das Vermögen desStiftes Göttweigin der Wachau zugunsten der StadtKremseingezogen worden, woraufhin diese die Kunstwerke abtransportieren lassen hatte. Possefuhr am 7. März 1940 wohl gemeinsam mitHerbert Seiberl, der als Denkmalpfleger für Niederösterreich zuständig war, nachGöttweig, um sich von dem aus denkmalbehördlicher Sicht katastrophalen Zustand des Stiftes selbst ein Bild zu machen (s.Schwarz (2018), S. 99-100;Seite 0059).
  • 7In der Neuen Burg, einem Teil der Wiener Hofburg, fanden zwei Sonderausstellungen desKunsthistorischen Museumsstatt: "Das Wiener Forum in Plänen und Modellen. Ein Hauptstück der Wiener Stadterweiterung" und "Aus den Neuerwerbungen seit der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reiche".
  • 8Gemeint istJosef Bürckel, der die Ausstellung eröffnete und zu diesem Anlass eine programmatische Kulturrede hielt (s.Bürckel (1940)). Die Angelegenheit war ein sensibeles Thema, daPossesich entgegenBürckelsWunsch dafür eingesetzt hatte, dass die demKunsthistorischen Museumzugeteilten Kunstwerke aus beschlagnahmtem jüdischen Besitz bei der Neuerwerbungsausstellung nicht gezeigt wurden, da "der Verteilungsplan an die Museen der Ostmark [...] noch nicht abgeschlossen" war, er keinen "Propagandastoff für die Feindmächte bieten" wollte und man "in den übrigen Gauen [...] eine Einzelentscheidung zugunsten Wiens nur als eine ungerechtfertigte Bevorzugung empfinden" würde (s.BArch, B 323/163, Posse an Hanssen, 23.02.1940; s. auchSchwarz (2018), S. 98-99).
  • 9Datumsangabe: 4. März 1940
  • 10Posseerfuhr vonHerbert Seiberl, dem Leiter derZentralstelle für Denkmalschutz, dass der Rechtsvertreter vonBerta Morelli, der Wiener AnwaltArnulf Hummer, über den Verkauf der Gemälde "Christus am Ölberg" und "Die Wiedergenesene" aus der Kunstsammlung Morelli mit ihm persönlich verhandeln wolle und ein Teil des Kaufpreises in der damaligen ungarischen Währung Pengő zu zahlen sei, daBerta Morelliund ihrSohnzu diesem Zeitpunkt inBudapestlebten (s.BDA-Archiv, RestMat.,K. 10, M. 2, fol.28, Seiberl an Posse, 28.02.1940). Bei der "mündlichen Unterredung" am 5. März 1940 (s.Seite 0054) botPosse70.000,- RM für "Christus am Ölberg" und 12.000,- RM für "Die Wiedergenesene", wobei ein Teilbetrag in Höhe von 30.000,- Pengő ausgezahlt werden sollte (s.BArch, B 323/120, Nr. 149, Posse an Hummer, 11.04.1940). Schließlich wurden für beide Gemälde 97.000,- RM gefordert (s.BArch, B 323/120, Nr. 143, Hummer an Posse, 10.05.1940).
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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1von B.2Parlament.3

 

1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik

byzant.5u. Völkerwandergs6-

gold.

eine 2. Slg.7Menziles

allgemein Gold8

 

2.Klöster: aufgehobenWilten,

Stams,St. Lambrecht,

Admont,Göttweygh

Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
  • 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung