Zweites Reisetagebuch

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Zimmer 1281

1. März 40.München

Führerdepot(Neuerwerbgen)2

Amerling, Frauenbrustbild

mit schwarzem Schleier, im Profil3

Boecklin:Gottvater u Adam

Leibl:Jungenkopf

Defregger,Ankunft zum Tanz

 

Bilder derFrau v. L.4

1Rubens,Neptun u Amphitrite

   KopieEremitageWerkstatt.35 Mille5

2.LawrenceHerrenkopf

(Brustbild)

3. Sog.6Terborchlebensgr.7

Frauenbildnis

4Holl.8KüstenbildCuyp ?van de Velde9

dat.101589 aufTurm

  • 1Possewohnte inMünchenim Hotel Grünwald (s.BArch, B 323/103, Nr. 230, Posse an Bormann, 22.02.1940) und notierte sich hier die Nummer seines Hotelzimmers.
  • 2Gemeint ist das Depot im Führerbau in der Arcisstraße 12 inMünchen, woPossemit dessen VerwalterHans Regerdie Neuerwerbungen durchsah. Dort hatte er auch die Luftschutzkeller auf ihre Eignung als Depot für die für dasFührermuseumbestimmten Gemälde ausWienhin besichtigt: "Ich halte die in Aussicht genommenen Räume für die Unterbringung der Wiener Gemälde für sehr geeignet und werde im Einvernehmen mit Herrn Arch[itekt]Regerzu geeigneter Zeit den Abtransport der Bilder ausWiendorthin veranlassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 225, Posse an Bormann, 06.03.1940).
  • 3Gemeint ist eventuell das Gemälde "Junge Frau mit schwarzem Schleiertuch".
  • 4Possewar Anfang Februar beauftragt worden, bei seinem nächstenMünchen-Besuch einige Kunstwerke aus dem NachlassFranz von Lenbachszu beurteilen, die dessenWitweHitlerzum Verkauf angeboten hatte (s.BArch, B 323/103, Nr. 242, Bormann an Posse, 05.02.1940). Die Besichtigung fand zusammen mitWoldemar BrinkmannbeiAdolf ZieglerimDoerner Institutstatt, dort befanden sich "außer einer Reihe von KopienLenbachsnach bekannten Gemälden nur fünf Bilder, die zum Ankauf angeboten werden" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 06.03.1940). Diese fünf Objekte zähltePosseim Folgenden auf (für Nr. 5 s. Seite0046). Von einem Kauf riet er entschieden ab, die Gemälde seien "der kümmerliche Rest der einst bedeutenden Lenbach'schen Sammlung" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 06.03.1940).
  • 5AnMartin BormannschriebPosse, diesesRubens-Gemälde sei "im besten Fall eine mäßige Werkstattarbeit, an vielen Stellen übermalt, nach einer bekannten Originalversion des Meisters" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 06.03.1940), was er hier mit "Kopie Eremitage Werkstatt" präzisierte. LautPossehandelt es sich bei diesem Bild demnach um eine Werkstattkopie desRubens-Originals in derEremitageinSt. Petersburg, womit vermutlich das Werk "Bündnis der Erde mit dem Wasser" (s.Eintrag im Online-Objektkatalog der Eremitage) gemeint ist. Dass für das angebotene Gemälde nur "35 Mille", also 35.000,- Reichsmark, gefordert wurden, war für Posse ein weiterer Hinweis darauf, dass es kein Original vonPeter Paul Rubensist (s. BArch, B 323/103, Nr. 225, Posse an Bormann, 06.03.1940).
  • 6Sogenannter
  • 7lebensgroßes
  • 8Holländisches
  • 9Posseverwarf seine Zuschreibung des "Küstenbildes" an ein Mitglied der niederländischen Künstlerfamilie umGerrit Cuyp, dessen Nachkommen v. a. im 17. Jahrhundert als Maler tätig waren. Stattdessen gab er ein Mitglied der van de Veldes, einer niederländischen Malerdynastie des 17. Jahrhunderts, deren Vertreter besonders für ihre Seestücke bekannt sind, als Künstler des Gemäldes an.
  • 10datiert
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15.Großer Snyders(Werkstatt)

Hunde hinter Rehkitz her

(dekoratives Bild)

BeiProf. Brinkmann. Mit ihm

zuPräsidentZiegler:Dörner-

Institut. (Prof. Toni Roth;Dr. Jakoby)

Zum FirnissabnehmenMethyl-

alkohol.2

 

Auf Eilbrief hin tel. mitHaberstock

(Verabredung inWien)

2. MärzBeiFeuchtmayr

Böhler3

Vogele v. Vogelstein1816

Rom

Bildnis einer Malerin

465004

2 Büsten (Thon)

Tommaso Contarini

uZenovonA Vittoria

à 14 000

 

44

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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1von B.2Parlament.3

 

1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik

byzant.5u. Völkerwandergs6-

gold.

eine 2. Slg.7Menziles

allgemein Gold8

 

2.Klöster: aufgehobenWilten,

Stams,St. Lambrecht,

Admont,Göttweygh

Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
  • 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung