Zweites Reisetagebuch

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8efd438065da09af857e107cab25d0c4.tif

Kg. Mus. Wien1

Bondy2 Ausseer Ofen(Ernst)

Salzburger

Werkzeuge1613ev.4Wien

Hostientaube.Limoges

fürKgw. Mus Wien

Ofenmodelle  "5

77.79.81vonKlagenftverlangt.

dort wenig Sinn. Lieber

anKg. Mus Wien

113(wichtig!)

(Wienstärkste Glassammlg!6

159fürKg. Mus. Wien

(Glassammlg7)

160(weniger wichtig) "

WienerProz8, Bevorzugung

desKg. MusggüberStädt. Slg.9

 

x888/892Apostel Thon

nichtKlagenf.sondern

Nieder bzw. Oberdonau.10

 

46

1f7ffb61def11417f1fc59a275bbecd6.tif

10.1Mada2Kärnten (Klagenfurt)

Gerlamoosevent.3teilen!4

1539Glasfenster?

Bellini-Madonnastark restauriert

nichts für L5

Dachboden

Lederer3.6 Polidorogut

-716.8 Pellegrini

Epstein9,Gauermann,Rinderherde

ca. 80/90br.10

x(Bondy 501336bez.11Moeyaert)

(1647 ?)12

B. 1563.Stillebenbez.13etwas lang-

weilig

x Bondy 1307 Pfingstfest

Francken ?

-141313Männerporträt?

x -662/63  2 Aquarellevon

Kobell.

  • 1Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Objekts aus der Kunstsammlung vonOscar Bondy. Dies gilt ebenso für die nächste Ziffernfolge sowie für diejenigen der unteren Seitenhälfte, denen der Begriff "Bondy" oder das Kürzel "B." vorangestellt sind.
  • 2Madonna
  • 3eventuell
  • 4Bei den beiden Tafelbildern "Heilige Ursula und Heilige Margarethe" und "Drachenkampf des Heiligen Georg" des Meister von Gerlamoos, der mitThomas von Villachidentifiziert ist, aus der Sammlung Bondy handelt es sich ursprünglich um die Vorder- und Rückseite einer Bildtafel eines Altarflügels.Walter Frodl, der Gaukonservator von Kärnten, hatte sie, unterstützt vom Kärntner GaupropagandaleiterOttokar Drumbl, angefordert: "MeisterThomas von Villachist der Kärntner Hauptmeister des 15. Jhdts. Die beiden Tafeln wurden durch auseinandersägen aus einer Tafel gewonnen, gehören also zusammen [...] und müßten, nachdem sie zweifellos durch den Kunsthandel seinerzeit aus dem Lande verschleppt wurden, wieder nach Kärnten zurückkommen" (s.BArch, B 323/117, Nr. 698, Frodl an Posse, 03.02.1940). DaPossedie Tafeln auch für dasFührermuseumbeanspruchte, entwickelten er undHerbert Seiberldie Idee, die Tafeln zu "teilen", also jedem der beiden Anspruchsteller je eine Tafel zuzuteilen. Am 28. Februar 1941 batPossebeiMartin Bormannum Genehmigung, die Tafel mit den beiden weiblichen Heiligen an dasFührermuseum, den "Heilige[n] Georg zu Pferd" aber demKlagenfurter Landesmuseumzu überweisen (s.BArch, B 323/103, Nr. 72 a und b, Posse an Bormann, 28.02.1941).Hitlerstimmte diesem Verteilungs-Vorschlag zu (s.BArch, B 323/103, Nr. 70, Bormann an Posse, 02.03.1941).
  • 5Möglicherweise handelt es sich um das Madonna-Gemälde vonIacopo Belliniaus der Sammlung Lederer (s.Lillie (2003), S. 666), das Posse wegen der daran vorgenommenen Restaurierungsmaßnahmen nicht in die Sammlung des für LinzgeplantenFührermuseums[Kürzel "L" = Linz] aufnahm.
  • 6Gemeint ist die Kunstsammlung vonSerena Lederer. Die Ziffer benennt die laufende Nummer des Kunstwerks in der Sicherstellungsliste.
  • 7Es handelt sich um ein Unterführungszeichen, d. h. das nachfolgend genannte Werk stammte ebenfalls aus der Sammlung Lederer.
  • 8Possenotierte sich hier wahrscheinlich die falsche Sicherstellungsnummer. Das von ihm gemeinte Bild vonGiovanni Antonio Pellegrinitrug die Nr. 17, unter der Nr. 16 war ein oberitalienisches Ölgemälde vom Anfang des 18. Jahrhunderts mit dem Titel "Geburt der Venus" gelistet (s.BArch, B 323/1203, fol. 63 und 196, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen").
  • 9Gemeint ist vermutlich die Kunstsammlung vonCharlotte Epstein.
  • 10breit
  • 11bezeichnet [=signiert]
  • 12Datierung des zuvor genannten Werks
  • 13bezeichnet [=signiert]
  • 14Bei diesem Porträt sowie den folgenden Aquarellen setztePosseein Unterführungszeichen, d. h. die genannten Werke befanden sich ebenfalls in der Sammlung Bondy.
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x 6481Kol.2kl.3Zeichnung

Bauer rauchend

ArtOstade4

x Bondy 1077/782schwebende

Kinderengel, fast lebensgroß

x Bondy1501kl.5 Satyrtorso

1504ca 45 hoch

x Bondy 673 a u b.2 kl.6

vergoldete Barock-

engel

x Bondy (? Nr. ?Totenschild

1499

x Bondy 764.Kinderengel

ähnl.71077/78.

x Bondy 1090Engel

dito.

 

48

  • 1Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Objekts in der Kunstsammlung vonOscar Bondy. Dies gilt auf dieser Seite für alle auf den Begriff "Bondy" folgenden Ziffernfolgen.
  • 2Kolorierte
  • 3kleine
  • 4Das Werk erinnerte in Stil und Motiv an ein Bild des KünstlersAdriaen van Ostade.
  • 5kleiner
  • 6kleine
  • 7ähnlich
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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1von B.2Parlament.3

 

1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik

byzant.5u. Völkerwandergs6-

gold.

eine 2. Slg.7Menziles

allgemein Gold8

 

2.Klöster: aufgehobenWilten,

Stams,St. Lambrecht,

Admont,Göttweygh

Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
  • 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung
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Mitgen.1380.-2(6. Mai)

FahrpreisDresden-Nürnberg

II.3und zurück 56.40

 

NachMünchen-Nürnberg-

Berlin. 6. Mai abds.4

 

FahrkarteMünchen-Nürn-

berg-Berlin-Dresden

133.60

 

6. V.5[Wiedemann6 20.-]

 

                              5

7.Auto u. Gepäck  3.-

7.7Frühstück u Trinkgeld

Schlafwagen   3,50

Gepäck            - 60

Frühstück        2.80

Abend              9.90

8.8Hotel                  8.75

Speisewagen   5.05

AutoBerlin       1.50

Abend.            8.90

                       44.00 48.209

 

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