Zweites Reisetagebuch
hl. MichaelHolz bemalt
Bondy 14142
xJudith nackt. Rücks
a la Meit3
B.41099 16. Jhdt
Dto5Junoliegend16.6
Junostehend18 Jhdt
Tonmodell
Bondy 939
xx Art Pacher9. Holz, farbig
Bondy 502 L10
12
- 1Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er dieses Werk für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
- 2Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Objekts in der Sammlung vonOscar Bondy. Dies gilt auf dieser Seite für alle übrigen Ziffernfolgen in Verbindung mit dem Begriff "Bondy".
- 3Mit "Rückseite à la Meit" vermerktePosse, dass die Skulptur rückseitig wie ein Werk vonConrat Meitwirkte.
- 4Bondy
- 5Possesetzte hier das Kürzel für "dito" [=dasselbe, ebenso] als Hinweis darauf, dass dieses Objekt ebenfalls aus der Sammlung Bondy stammte.
- 6Possedatierte die Skulptur in das 16. Jahrhundert.
- 7Diese Durchstreichung legt nahe, dass die alternative Zuschreibung des Tonmodells eines Weihwasserbeckens anGiovanni Giulianiwieder verworfen wurde.
- 8kleines
- 9Gemeint ist, dass die im Folgenden genannte Holzskulptur im Stil des KünstlersMichael Pacherangefertigt wurde.
- 10Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er dieses Werk für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
x AR III3.Große Watteauszene
x AR 2067.Brüsseler Teppich
16. Jhdt.
x LR 8804Trojanerkrieg
x AR 1059Gr.5Verdureteppich
reich figürlich
x AR 1058Gegenstück
x LR883888883Schäferszene
groß. sehr schö
(passend zuAR III)
AR 26
x LR 37Sammetbrokat
Genua 17. Jhdt
LR 955Glasfenster St. Georg
LR 6695gemaltegroße
Holzpanneaux6gutGroteske
á laFragonard Fauneske
- 1Gemeint ist die Kunstsammlung vonLouis Rothschild.
- 2Wahrscheinlich handelt es sich um jenenAubusson-Teppich, der in den Nachträgen zur Beschlagnahmeliste der Sammlung Louis Rothschild als "zweiter Aubusson-Teppich, LR ohne Nummer" verzeichnet ist (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
- 3Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "AR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 4Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der SammlungLouis Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "LR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 5Großer
- 6Der kunsthistorische Fachbegriff "Panneau" ist abgeleitet vom französischen Wort "panneau" für Platte oder Schild undbezeichnet die meist mit Ornamenten oder figürlichen Malereien versehenen Füllungen im Rahmenwerk von Türen und holzverkleideten Wänden.
1.Beschlagnahmungen derKlöster2
2.Unterbringung
der Linzer Kunst-
ggstände.3
3.Slg.4 Prinz Joh. Georg.
5. Reichswirtschaftsminister
u. staatl.6Ankaufsstelle in
Berlinentscheiden über die
Veräusserungsichergestelltenjüdischen Kunst-
besitzes über 1000 RM.
Ermächtigug durchReichs-
wirtschaftsminister, im Auftrag
desFührersfreihändige Erwer-
bungen ohne Hindernisse durch-
führen zu können.7
6.Ambras
7.Zinnsammlg. ?8
9.Originalgaben anDörner-Inst.
10..Sievers: Nach Pfingsten beginnt
Arbeit im vorgeschlagenen Sinn(Tirol)10
- 1Im Folgenden notierte sichPosseeventuell im Nachgang seinesBerlinaufenthalts vom 8. bis 10. April 1940 Punkte, die er bei seinem nächsten Treffen mitMartin Bormannbesprechen wollte bzw. über die er ihn informieren sollte. Wahrscheinlicher ist jedoch, dassPossehier die bei seiner nächsten Berichterstattung beiBormanninBerlinam 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch) abgehandelten Themen vermerkte.
- 2Es ging um die Beschlagnahmungen der Klöster und Stifte in der 'Ostmark' und den Zugriff auf deren Kunst- und Kulturbesitz, für denPosseden 'Führervorbehalt' einforderte. Er hatteMartin Bormannzuvor im Bericht über seine Dienstreise nachWienauf die Problematik aufmerksam gemacht: "Während meines diesmaligen Wiener Aufenthaltes hatte ich auch Gelegenheit, die noch vorhandenen Bestände an Kunstwerken des aufgehobenenKlosters GöttweigbeiKrems a. d. Donaudurchzusehen. Außer der berühmten und höchst wertvollen, auch äußerlich sehenswerten Bibliothek ist dort nichts Bedeutendes an Kunstwerken erhalten. Aber der Fall Göttweig beweist, daß auch im Falle der in letzter Zeit aufgehobenen Klöster der Ostmark eine Erweiterung des Führererlasses auf diese Gebiete dringend notwendig ist.
AusSt. Lambrechtin Steiermark sind die wichtigsten Gegenstände bereits kurz vor der Machtergreifung als Deckung für Steuerrückstände in dassteierische LandesmuseuminGrazverbracht worden. Desgleichen befinden sich die Sammlungen ausKloster Admontseit 1938 in ihren wichtigsten Teilen imGrazer Landesmuseum. Der wertvolle Kunstbesitz vonStamsundWiltenwurde an verschiedenen Stellen inInnsbruckgeborgen.
Wie alle diese Beispiele, zu denen täglich neue hinzukommen können, beweisen, ist die Auffassung über das Eigentumsrecht an dem kulturellen Besitz der vormaligen Klöster noch keineswegs geklärt.
Es scheint mir deshalb dringend notwendig, daß über die Eigentumsfrage an den Kunstsammlungen, Archiven und Bibliotheken vormaliger Klöster und ihre Verwendung im Interesses des nationalen Kunstbesitzes eine eindeutige Entscheidung getroffen wird. Es dürfte sich (eventuell rückblickend) empfehlen, eine einheitliche Behandlung solcher Fälle wie bei dem beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitz zu treffen, der demFührerdie Entscheidung über den Klosterbesitz überläßt. Dadurch würde wohl auch am besten den von den Gaumuseen, Bibliotheken und Archiven geäußerten Wünschen Rechnung getragen. Außerdem gäbe ein solcher Erlaß auch die letzte Gelegenheit durch Inventarisierung und photographische Aufnahmen wertvollstes Kunstgut der Nation zu erfassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 223, Posse an Bormann, 16.03.1940; Schwarz (2018), S. 99-101; zu Kloster Göttweig s. auchSeite 0059).
- 3Vermutlich sind die Kunstgegenstände gemeint, die für das geplanteFührermuseumin Linzvorgesehen waren.
- 4Sammlung
- 5Es handelt sich um denantiken Goldschmuckaus der Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay, der für dasFührermuseumvorgesehen war und von dem einige StückeAdolf Hitleram 20. April 1940 zum Geburtstag überreicht wurden (s.Seite 0030).
- 6staatliche
- 7Possebeschwerte sich, dass es beim Ankauf von aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Kunstgegenständen inWien Schwierigkeiten mit der Vermögensverkehrstelle gegeben habe (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 24, Seiberl an Posse, 26.02.1940). Der Grund dafür war, dass über den Ankauf von denkmalbehördlich sichergestelltem jüdischen Kunstbesitz, der über einen Betrag von 1.000,- Reichsmark hinaus ging,Reichswirtschaftsminister Funkund die zentrale Ankaufsstelle inBerlinzu entscheiden hatten.Martin BormannwiesFunkumgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940). Die Zusage vom Reichswirtschaftministerium erfolgte am 25. Mai 1940 (s.BArch, B 323/103, Nr. 198, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
- 8Possebesprach mitBormannvermutlich, ob eine Zinnsammlung für dasFührermuseum angekauft werden sollte. Der Anlass dürfte die Zinnsammlung vonRichard Hubergegeben haben, die vonHanna Rohdebetreut wurde;Possesollte sie besichtigen bzw. Informationen darüber einziehen (s.Eintrag vom 08.05.1940).Konrad Hahm, der Direktor desStaatlichen Museum für Deutsche VolkskundeinBerlin, wandte sich am 8. Januar 1941 anPossemit dem Anliegen,Hitlerdafür zu interessieren, die Zinnsammlung Huber für dasVolkskundemuseumzu sichern. Nach ZustimmungHitlerserwarbPossedie Sammlung für 30.000,- Reichsmark; sie ging als "Geschenk desFührers" an dasMuseum (s.BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52;BArch, B 323/115, 183-189;Erich (1942)).
- 9Im Herbst 1939 hatteErnst BuchnerdieSchackgalerieals provisorischen Aufstellungsort für die Gemäldesammlung des geplantenFührermuseumsinLinzvorgeschlagen (s.Eintrag vom 10.10.1939). Am 3. Mai 1940 wurde das Gebäude an dieBayerischen Staatsgemäldesammlungenübergeben (s.Schwarz (2011), S. 271).Hitlerließ sich die Räumlichkeiten jedoch für seine Zwecke freihalten (s.Eintrag vom 16.10.1940).
- 10Am 10. Februar 1940 hattePosseMartin Bormanndarauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Umsiedlungsaktion von Südtirolern in das Deutsche Reich "viele wertvolle Werke deutscher Kunst aus Privatbesitz" zum Verkauf in den Kunsthandel gelangten. Es sei nötig, den Verkauf von einem erfahrenen Fachmann überwachen zu lassen, damit die Kunstwerke für deutsche Museen "gerettet" würden. "Es empfiehlt sich wie im Falle der Ostmark, demFührerein Vorverkaufsrecht vorzubehalten" (s.BArch, B 323/103, Nr. 237 und 163, Nr. 173, Posse an Bormann, 10.02.1940). Auf diese InitiativePosseshin wurde in der Kulturkommission der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelleeine Unterabteilung für Kunst eingerichtet, in die Posse aufgenommen wurde (s. Schwarz (2018), S. 96;Petropoulos (1999), S. 150-152).Posse erfuhr von SS-Obersturmbannführer Wolfram Sievers, dass dieKulturkommissionbzw. ihre Kunstabteilung nach Pfingsten am 12./13. Mai 1940 die Arbeit aufnehmen sollte (zur Kulturkommission s. auchSeite 0079).
aus Six (vor 5 - 6 Jahren2
durchGoudstikkeranWeidener(?)3
Erlass desFührers
ministerium(Devi-
senstellen) bekannt
geben.6
Siebenbürgisch-sächs.7u. anderes
Zinn (Sudetengau u. Schlesien,
usw)
Die Altzinnsammlg8 des Ober-
landesgerichtsratsRichard
Huber(+ 1920)
Zusammen 736 Stück
(200davon siebenbürgisch)
Preis 30000 RM.9
82
- 1Gemeint sind die beiden im Folgenden genannten Werke des KünstlersJan Vermeer van Delft.
- 2Der IndustrielleHenri Deterdingerwarb 1921 das Gemälde "Straße in Delft" vonJan Vermeeraus der Sammlung Six (Collectie Six), die auf den niederländischen Kunstsammler Jan Sixzurückgeht, und schenkte das Bild demRijksmuseum. Warum "Die Milchmagd" ebenfalls in Zusammenhang mitDeterdingvonPosseerwähnt wird, ist unklar. Das Gemälde wurde bereits 1908 vomRijksmuseumaus der Sammlung Six erworben.
- 3Das Gemälde "Mädchen mit Flöte" wurde 1919 von derKunsthandlung Jacques Goudstikkeraus der Sammlung von August Janssenangekauft. 1921 kauften dieGalerie M. Knoedler & Co., New York, undFrederik Muller & Co., Amsterdam, das Werk an. Im Februar 1923 wurde das Gemälde an den KunstsammlerJoseph E. Widenerverkauft. 1942 wurde das Gemälde derNational Gallery of ArtinWashingtonzusammen mit ca. 2000 weiteren Werken aus der Sammlung Widener gestiftet (s.Eintrag im Online-Katalog der National Gallery of Art).
- 4Sammlung
- 5Gemeint ist die Sammlung vonWillibald von Dirksen, die nach seinem Tod Stück für Stück durch den als Testamentsvollstrecker eingesetzten SohnHerbert von Dirksenverkauft wurde (s.Gramlich (2015), S. 201-202).Possebesichtigte die restlichen Kunstwerke beiViktoria von Dirksenam 9. Mai 1940 und sollteMartin Bormanndarüber Bericht erstatten (s. dazu Seiten0082und0083).
- 6Possebesprach mitMartin Bormannbei ihrem Treffen am 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch), dass der zu diesem Zeitpunkt nur für das ehemalige Österreich geltende 'Führervorbehalt' dem Reichswirtschaftsministerium bekannt gegeben werden müsse.Bormannwies dieses umgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940; ebd. Nr. 198, Zusage des Reichswirtschaftministeriums, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
- 7sächsisches
- 8Altzinnsammlung
- 9Possefixierte hier Informationen zur Zinnsammlung Huber, die auf Vermittlung vonHanna Rohdehin für einen Ankauffür dasFührermuseumangeboten worden war, aber letztlich nicht für dieses, sondern 1941 für dasStaatliche Museum für Deutsche VolkskundeinBerlinerworben wurde (s. auchEintrag vom 04./05.1940; BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52; zur Zinnsammlung Huber s.BArch, B 323/115, 183-189). Am 9. Mai 1940 traf sichPosseim Hotel Kaiserhof mitHanna Rohde, um mit ihr u. a. über die Zinnsammlung zu sprechen (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch).
errichtet wird, Sicherstellgen1
u. Beschlagnahmungen, keiner
da, der ihn ersetzen kann2
Rothbergerwill sein Porzellan
BesserEidinger, der möglicher-
weise verfällt.4
Arnhold5
15.000.
15000
- 1Sicherstellungen
- 2Es handelt sich hier um die Fortsetzung des Eintrags zuHerbert Seiberlund dessen Einziehung zum Kriegsdienst (s.Eintrag vom 09.05.1940).
- 3Gemeint istRichard Ernst, der daran interessiert war, das Porzellan aus der Sammlung Rothberger anzukaufen.
- 4Hitlerhatte bei seinem Treffen mitPosseam 1. Februar 1940 Interesse an einer Kollektion figürlichen Porzellans des 18. Jahrhunderts für dasFührermuseumgeäußert.ZykanrietPosse, dass für einen Erwerb von figürlichen Porzellangruppen vor allem die Sammlung vonNathan Eidingerin Frage komme. Am 11. Mai 1939 war diese Sammlung über einen Antrag derZentralstelle für Denkmalschutzaufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellt worden. Die Sammlung wurde schließlich von privater Seite gepfändet; der Besitzer war dabei bereit, den Museen die sie interessierenden Objekte zum Übernahmepreis abzugeben (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/590, Seiberl an Posse, 01.11.1940). Possestellte in Aussicht, die Auswahl für dasFührermuseumbei seinem nächsten Besuch inWienvorzunehmen (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/583-584, Posse an Seiberl, 12.11.1940).
- 5Die Sammlung des Bankhauses Arnhold wurde vom Wirtschaftsministerium beschlagnahmt. Aus der SammlungAdolf ArnholdkauftePosse im April 1941 über den Treuhänder RechtsanwaltWerner WillmannseinBismarck-Porträt, 1889, vonFranz von Lenbachund das Gemälde "Im Weißen Saal" vonAdolph von Menzel. Der Kaufpreis von 33.000 RM wurde auf ein Sperrkonto eingezahlt (s. Korrespondenz zu dem Vorgang imBArch, B 323/120, Nr. 4-22; s. auchfrüherer Eintrag vom 09.05.1940). Der erwähnteCourbetund derBildteppich aus Aubussonwurden nicht angekauft.
- 6Großer
- 7mit