Zweites Reisetagebuch

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1

F.2einverstanden, daß bald

möglichst dieLinzerBestände

zurückgezogenwerden. Frage

der Unterbringg3(KellerMünchen)4

daß restierende Bilder,

Hz.5u. Graphiken ebenfalls

nachLinzals "Vorrat"

kommen;6

daßEgger-Lienzgemäss

Vorschlag verteilt wird7

wünscht daßantiker Gold-

schmuck, Münzenusw in

Vitrinen zusammengebracht

wird

Antrag stellen auf Aus

lieferung derSilbersamm-

lungRothschild anCentral-

depotWien.8

BibliothekenfürLinz9

WienerRestaurierungs-

werkstätte desDenkmal-

 

38

  • 1Possenotierte sich auf den folgenden Seiten die Ergebnisse der persönlichen Besprechung mitHitlerundBormannvom 1. Februar 1940 in der Reichskanzlei inBerlin(s. auch Seiten0041,0042und0043).
  • 2Führer
  • 3Unterbringung
  • 4Man besprach auch, wo die für dasFührermuseumausgewählten Kunstwerke deponiert werden sollten. Die Kellerräume des Führerbaus inMünchensollten auf ihre Eignung als Depots hin untersucht werden.
  • 5Handzeichnungen
  • 6Es wurde beschlossen, dass alle Grafiken und Gemälde aus beschlagnahmtem jüdischen Wiener Kunstbesitz, die nicht von anderen österreichischen Museen gefordert bzw. diesen nicht zugeteilt wurden, zunächst in das Depot desFührermuseumsaufgenommen werden sollten (s. KHM-Archiv, Zl. 25/KL/40, Posse an Dworschak und Plattner, 05.02.1940).
  • 7Adolf Hitlergenehmigte den Zuteilungsvorschlag von beschlagnahmten und denkmalbehördlich sichergestellten Werken des Osttiroler Malers Albin Egger-Lienzan Kärnten und Tirol. Am 5. Februar 1940 berichtetePossediesbezüglich anHerbert Seiberl: "Mit dem Verteilungsvorschlag der Bilder vonEgger-LienzanLienz,InnsbruckundKlagenfurtwarereinverstanden" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 9, Posse an Seiberl, 05.02.1940); am 28. Februar schrieb er dann wohl irrtümlich: "Weiter teile ich Ihnen mit, dass die Genehmigung zur Überweisung der Bilder und Studien vonEgger-Lienzan dasLandesmuseuminKlagenfurtvomFührererfolgt ist. Nur eines der bedeutenderen Stücke von den 17 soll für dasKunstmuseuminLinzzurückbehalten werden" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 29, Posse an Seiberl, 28.02.1940). Eventuell hatte er die vonHitlergenehmigte Zuteilung eines Werkes an dasLandesmuseuminInnsbruckvergessen, sodass die Verteilung später korrigiert werden musste (s.Schwarz (2018), S. 114; die tatsächlichen Zuteilungen der 18 Gemälde sind dokumentiert in der Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940": 15 Gemälde gingen an dasKärntner Landesmuseum, je eines an dasFerdinandeum, dasJoanneumund dasFührermuseum).
  • 8PosseberichteteHitlervonFritz DworschaksKlage darüber, dass sich das Reichsfinanzministerium bisher geweigert habe, die beschlagnahmte Silbersammlung vonAlphonse Rothschildan dasZentraldepotabzuliefern (s. Seiten0031und0032).Hitlerwies ihn daraufhin an, beiMartin Bormanneinen formellen Antrag auf Auslieferung der Silbersammlung an dasZentraldepoteinzureichen, was am 6. Februar 1940 erfolgte (s.BArch, B 323/103, Nr. 241, Posse an Bormann, 06.02.1940;BArch, B 323/163, Nr. 231-232, Bericht). Daraufhin wiesHitlerumgehend das Reichswirtschaftsministerium an, die Silbersammlung an dasZentraldepotabzugeben (s.BArch, B 323/103, Nr. 235, Bormann an Reichswirtschaftsminister Funk, 13.02.1940; s. auch Seite0064).
  • 9Possebesprach mitHitlerauch, wohin die beschlagnahmten Privatbibliotheken aus jüdischem Besitz gegeben werden sollten. Es wurde festgelegt, „dass die beschlagnahmten Bibliotheksbestände (soweit nicht einzelne Stücke von anderer Seite erbeten sind) für die Linzer Bibliothek reserviert werden“ (s.BArch, B 323/108, Nr. 318, Posse an Dworschak, 03.02.1940).
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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1von B.2Parlament.3

 

1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik

byzant.5u. Völkerwandergs6-

gold.

eine 2. Slg.7Menziles

allgemein Gold8

 

2.Klöster: aufgehobenWilten,

Stams,St. Lambrecht,

Admont,Göttweygh

Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
  • 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung
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8. März 40.Denkmalsamt: Listendurch-

sicht.1-RA.2Hummer(Ankäufe Morelli)3

1320MitHaberstockbeiDr. Dworschak.4

15¾ beiDr. Ruprecht(Gobelindurch-

sicht). - 1730beiStaatskomm. Dr.

Plattner(Sicherstellungen usw).5-

Im Hotel tel. ausDresden6, tel

mitDworschak

9. IIIAlbert Pollak. beschlag-

/ nahmt7

Galasso30 000 Pengö8

 

SilbersammlungErnst Egger

imDorotheum.9

 

9. III.Denkmalsamt. - 110Ksthist. Museum:

Baldass,Grimschitz. Besprechung

mitDworschak,O regrat Britschu.

Gallasüber R. sche Silbersammlung.10

120KunstbesitzBachstitzbeim Spe-

diteur.11- ImDorotheum(Silbersammlg

E. Egger.12- MitDr. Zikanim Ratskeller13

 

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  • 1Gemeint sind vermutlich Wunschlisten der österreichischen ("ostmärkischen") Museen, welche diese bei derZentralstelle für Denkmalschutzeingereicht hatten.
  • 2Rechtsanwalt
  • 3Bei diesem zweiten Treffen mit RechtsanwaltArnulf Hummerging es um Preisverhandlungen für die beiden vonPossegewünschten Gemälde im Besitz vonBerta Morelli. Es wurde ein Preis von 70.000,- Reichsmark für das Gemälde "Christus am Ölberg" und ein Preis von 12.000,- Reichsmark für das Gemälde "Die Wiedergenesene" ausgehandelt, wobei ein Teilbetrag in Höhe von 30.000,- Pengő ausgezahlt werden sollte, da sichFrau MorelliinBudapestaufhielt. Nach längeren Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium wegen der Zuteilung des Pengő-Betrags stimmte Posse am 11. April 1940 zu (s. BArch, B 323/120, Nr. 149, Posse an Hummer, 11.04.1940). Berta Morelliakzeptierte dieses Angebot jedoch nicht, sodass weitere Preisverhandlungen folgten.
  • 4Karl Haberstockwar Anfang 1939 vonHitlermit der Verteilung der beschlagnahmten jüdischen Kunstsammlungen inWienbeauftragt worden und in dieser Funktion zum Gegenspieler vonDworschakgeworden, der vom kurzzeitigen Reichsstatthalter in Österreich Arthur Seyß-Inquartbzw. dessen StaatsekretärKaj Mühlmannmit derselben Aufgabe betraut worden war. In der Folge dieses Machtkampfes wurde Mühlmannentlassen undPossemit der Verteilung der jüdischen Kunstsammlungen beauftragt (s.Schwarz (2018), S. 17-58). Jetzt versuchtePossewohl, die beiden Gegner ins Gespräch zu bringen und auszusöhnen.
  • 5Friedrich Plattnerwar für die beschlagnahmten und denkmalbehördlich sichergestellten Kunstwerke zuständig. Möglicherweise besprachPossemit ihm die Situation in den Ländern, insbesondere in Tirol, wohin ihn seinen nächste Dienstreise führte.Posseinspizierte dort am 28. März 1940 dasPrämonstratenser-Stift WiltenbeiInnsbruckin Bezug auf seine Eignung als Depot für denkmalbehördlich sichergestellte Kunstwerke und sollte anPlattnerBericht erstatten (s.Seite 0072).
  • 6Possetelefonierte inDresdenvermutlich mit seiner FrauElise Posseoder mit seiner Vertretung in derDresdner Gemäldegalerie.
  • 7Die Kunstsammlung vonAlbert Pollakwar 1939 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellt worden und befanden sich in Verwahrung derZentralstelle für Denkmalschutz.Posseerfuhr nun, dassPollaksVermögen von derGestapobeschlagnahmt worden war; damit stand die Kunstsammlung für eine kostenfrei Verteilung auf Museen unter 'Führervorbehalt' zur Verfügung.
  • 8Dies war die damalige ungarische Währung, in der ein Teil des Kaufpreises für die beiden Gemälde "Christus am Ölberg" und "Die Wiedergenesene" gezahlt werden sollte.
  • 9Herbert SeiberlmachtePosseauf die beschlagnahmte Silbersammlung vonErnstundFanny Eggeraufmerksam, die sich zur Verwertung imDorotheumbefand. Er hatte vor, diese unter 'Führervorbehalt' stellen zu lassen, um so eine Verteilung auf die Museen der 'Ostmark' durchführen zu können (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 8, M. 11, fol. 4ff., Seiberl an Berg (Ministerium), 16.03.1940).
  • 10Possetraf sich mitFritz Dworschakund den Reichstreuhändern für das ehemals Rothschild'sche Vermögen,Oberregierungsrat Walter BritschundReichsbankrat Gallas, zur Besprechung über die Silbersammlung vonAlphonse Rothschild, die in das Zentraldepot gebracht werden sollte, damit auf sie der 'Führervorbehalt' angewendet und eine Verteilung auf die österreichischen Museen durchgeführt werden konnte (s. auch Seiten0031,0032und0040).Britschfasste die Ergebnisse des Treffens in einem Brief anDworschakzusammen: Es handele sich nicht um Kunstobjekte, sondern um Gebrauchssilber mit Monogramm oder Wappen der Familie Rothschild, die tief eingraviert seien, sodass die Gravuren ohne Beschädigung der Gegenstände nicht entfernt werden könnten (s.BArch, B 323/103, Nr. 221-222, Britsch an Dworschak, 18.03.1940; ebd., Nr. 220, Reichswirtschaftministerium (Landfried) an Bormann, 18.03.1940). Damit war die museale Verwertung der Objekte ausgeschlossen.Posseverzichtete auf die Anwendung des 'Führervorbehalts' und erklärte sich mit der Verwertung des Silbers durch das Reichswirtschaftsministerium einverstanden (s.BArch, B 323/103, Nr. 219, Hanssen an Posse, 30.03.1940; ebd., Nr. 216, Posse an Bormann, 04.04.1940).
  • 11Possebesichtigte die unter Ausfuhrverbot (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) stehenden Kunstwerke im Besitz vonKurt Bachstitz, die bei der WienerSpedition E. Bäumleingelagert waren.Herbert Seiberlhatte ihn darauf hingewiesen (s. Seite0023).Possezeigte Interesse an vier spätmittelalterlichen Skulpturen, entschied sich aber nur für den Ankauf einer oberösterreichischen Holzfigur des Hl. Johannes vom Anfang des 16. Jahrhunderts, für die erBachstitz ein Angebot von 1.000,- Reichsmark unterbreiten ließ (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 30, Posse an Seiberl, 13.03.1940). Bachstitz antwortete nicht auf das Angebot, das ihm vermutlich zu niedrig erschien, da er für die vier Skulpturen einen Gesamtpreis von 10.000,- Reichsmark gefordert hatte (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 31/1, Personenmappe Stefan Auspitz, M. 2, fol. 14-15, Rechtsanwälte Ernst Gödl und Herbert Gödl an Zentralstelle für Denkmalschutz, 30.03.1940). Der Ankauf kam nicht zustande.Bachstitzversuchte 1943, auf gerichtlichem Wege eine Ausfuhr der Objekte durchzusetzen (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 31/1 Personenmappe Stefan Auspitz, M. 2).
  • 12Possebesichtigte die von der Vermögensverkehrsstelle beschlagnahmte und imDorotheumzur Verwertung befindliche Silbersammlung vonErnstundFanny Egger.
  • 13Eventuell besprachPossemitJosef Zykanbeim Essen im Wiener Rathauskeller den Antrag, den Museen die Gelegenheit zu geben, Silberobjekte zu erwerben, denZykanam 12. März 1940 an StaatskommissarFriedrich Plattnerstellen sollte (s.BDA-Archiv, RestMat.,K. 8, M. 5, fol. 67).