Zweites Reisetagebuch

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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1von B.2Parlament.3

 

1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik

byzant.5u. Völkerwandergs6-

gold.

eine 2. Slg.7Menziles

allgemein Gold8

 

2.Klöster: aufgehobenWilten,

Stams,St. Lambrecht,

Admont,Göttweygh

Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
  • 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung
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AR 10701Großer Bronze

mörser

 

Gobelins

ARGr.2GobelinCeres auf

x Nr ?3v. Drachen gezogenen

Wagen.

x AR IIVerdüreteppich

x Dav. Goldmann 1094

Gr.5Gobelin, Blindekuh

französ6320 x 5007

x LR 9638}Eneas

LR 962   }1 Wort

x AR 2275 a/bBeuwais9

Panneaus10.

xAR 2370

 

56

  • 1Es handelt sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild. Dies gilt ebenso für alle mit "AR" gekennzeichneten Ziffernfolgen auf dieser Seite.
  • 2Großer
  • 3Dieser Gobelin aus der Sammlung Alphonse Rothschild hatte keine Beschlagnahmekatalognummer.
  • 4Es handelt sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Gobelins aus der Kunstsammlung vonDavid Goldmann.
  • 5Großer
  • 6französisch
  • 7Maßangabe des Gobelins in cm
  • 8Bei dieser sowie der folgenden alphanumerischen Kombination handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer der Gobelins aus der Sammlung vonLouis Rothschild.
  • 9Gemeint ist dieGobelinmanufakturin der französische StadtBeauvais.
  • 10Es handelt sich um Ölgemälde auf Leinwand, die als Füllungen von Türen und holzverkleideten Wänden verwendet werden. Abgeleitet ist der kunsthistorische Fachbegriff vom französisch Wort "panneau" für Platte oder Schild.
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Innsbruck: Als Ersatz für

großenHals, der ursprüngl.1 Inns-

bruckzugedacht, event.2Wiener

OvalbildnisHals. als Leihgabe3

EbensoMarx Reichlich,Tempelgang.

Pacher, Brixener Meister4

 

7. IIIGöttweig5

2 westdeutsche got.6Leuchter-

halter (Engel) h.74346cm

(Taxe1200 RM) Alabaster8

 

nachGöttweigKloster- u-

Kirchenbesichtigung. Gg.9Abend

nachFurth(Kellerbesichtigg10)

210zurück nachWien

Oberbürgermeister Retter11

 

8. III.Seiberl  Bildteppiche Bondy12

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x LR.12. Aubussonteppich2

x AR III3.Große Watteauszene

x AR 2067.Brüsseler Teppich

16. Jhdt.

x LR 8804Trojanerkrieg

x AR 1059Gr.5Verdureteppich

reich figürlich

x AR 1058Gegenstück

x LR883888883Schäferszene

groß. sehr schö

(passend zuAR III)

AR 26

 

x LR 37Sammetbrokat

Genua 17. Jhdt

LR 955Glasfenster St. Georg

LR 6695gemaltegroße

Holzpanneaux6gutGroteske

á laFragonard   Fauneske 

  • 1Gemeint ist die Kunstsammlung vonLouis Rothschild.
  • 2Wahrscheinlich handelt es sich um jenenAubusson-Teppich, der in den Nachträgen zur Beschlagnahmeliste der Sammlung Louis Rothschild als "zweiter Aubusson-Teppich, LR ohne Nummer" verzeichnet ist (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
  • 3Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "AR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
  • 4Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der SammlungLouis Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "LR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
  • 5Großer
  • 6Der kunsthistorische Fachbegriff "Panneau" ist abgeleitet vom französischen Wort "panneau" für Platte oder Schild undbezeichnet die meist mit Ornamenten oder figürlichen Malereien versehenen Füllungen im Rahmenwerk von Türen und holzverkleideten Wänden.