Zweites Reisetagebuch
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung
AR 10701Großer Bronze
Gobelins
x Nr ?3v. Drachen gezogenen
Wagen.
x AR IIVerdüreteppich
x Dav. Goldmann 1094
LR 962 }1 Wort
56
- 1Es handelt sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild. Dies gilt ebenso für alle mit "AR" gekennzeichneten Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 2Großer
- 3Dieser Gobelin aus der Sammlung Alphonse Rothschild hatte keine Beschlagnahmekatalognummer.
- 4Es handelt sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Gobelins aus der Kunstsammlung vonDavid Goldmann.
- 5Großer
- 6französisch
- 7Maßangabe des Gobelins in cm
- 8Bei dieser sowie der folgenden alphanumerischen Kombination handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer der Gobelins aus der Sammlung vonLouis Rothschild.
- 9Gemeint ist dieGobelinmanufakturin der französische StadtBeauvais.
- 10Es handelt sich um Ölgemälde auf Leinwand, die als Füllungen von Türen und holzverkleideten Wänden verwendet werden. Abgeleitet ist der kunsthistorische Fachbegriff vom französisch Wort "panneau" für Platte oder Schild.
Innsbruck: Als Ersatz für
großenHals, der ursprüngl.1 Inns-
OvalbildnisHals. als Leihgabe3
EbensoMarx Reichlich,Tempelgang.
Pacher, Brixener Meister4
2 westdeutsche got.6Leuchter-
halter (Engel) h.74346cm
(Taxe1200 RM) Alabaster8
nachGöttweigKloster- u-
Kirchenbesichtigung. Gg.9Abend
210zurück nachWien
8. III.Seiberl Bildteppiche Bondy12
- 1ursprünglich
- 2eventuell
- 3Zur "Frans Hals-Frage" siehe auchEintrag vom 01.02.1940.
- 4Oswald Trapp, der Direktor desInnsbrucker Ferdinandeums, forderte die Zuteilung von Kunstwerken Tiroler Herkunft aus dem Bestand desKunsthistorischen MuseumsinWienan dasFerdinandeum(s.Schwarz (2018), S. 82;BArch, B 323/117, Nr. 682, Trapp an Haberstock, 31.08.1939). In seinen Forderungslisten führte er u. a. auf:
"Tempelgang MariaeundHeimsuchung, letzteres mit Wappen der StadtHall" vonMarx Reichlich,
"Vermählung Mariaeund Grablegung Christi; zwei Flügelfragmente vom Salzburger Altar [...]", "Die Hl. Barbara. (1933 aus der Sammlung Colli erworben)" und "2 Flügel mit Darstellungen aus der Laurentiuslegende" vonMichael Pacher,
"Hl. Dreifaltigkeit zwischen dem Hl. Markus und Antonius" und "Hl. Sebastian" vonFriedrich Pacher
sowie "Anbetung der Heiligen Drei Könige" der Brixner Schule (s.BArch, B 323/117, Nr. 683, Trapps Wunschliste mit Werken aus dem Kunsthistorischen Museum Wien, gehörig zu Nr. 682, Trapp an Haberstock, 31.08.1939).
Possebesprach, ob die oben aufgeführten Werke desKunsthistorischen Museumsals Leihgaben an dasInnsbrucker Ferdinandeumgegeben werden konnten. Dieser Plan wurde jedoch nicht ausgeführt, da sichAdolf Hitlerfür die Unantastbarkeit der Bestände desKunsthistorischen Museumsund generell der historischen Sammlungsbestände der Museen des Deutschen Reichs aussprach (s.Schwarz (2018), S. 68-70).
- 5Am 07. März 1940 fuhrPossenachGöttweig, um "die noch vorhandenen Bestände an Kunstwerken des aufgehobenenKlosters GöttweigbeiKrems a. d. Donaudurchzusehen". Die StadtKremshatte die Kunstwerke nach Einzug des Vermögens des Benediktiner-Stifts zum 15. September 1939 abtransportieren lassen und teils ins Stadtmuseum oder in Depots verbracht, teils auch Amtsräume des Rathauses damit ausgestattet (s.Spevak (2006), S. 145-146;Schwarz (2018), S. 99-101). Am 16. März 1940 berichtetePosseanMartin Bormann, dass im Stift selbst "[a]ußer der berühmten [...] Bibliothek [...] nicht Bedeutendes an Kunstwerken erhalten" sei und forderte die Erweiterung des 'Führervorbehalts' auf die Kunstsammlungen, Archive und Bibliotheken der Klöster - eventuell sogar rückwirkend (s. BArch, B 323/103, Nr. 223, Posse an Bormann, 16.03.1940; s.Seite 0081).
- 6gotische
- 7hoch
- 8Vermutlich sahPossevor der Abfahrt nachGöttweigzusammen mitHerbert Seiberlnoch denkmalbehördlich sichergestellte Kunstwerke durch und notierte sich hier zwei Leuchterengel zum Preis von 1.200,- Reichsmark.
- 9Gegen
- 10Kellerbesichtigung.
Vermutlich inspiziertePossein den Kellern vonFurtheingelagerte Einrichtungsgegenstände und Kunstwerke aus dem Besitz des enteignetenBenediktiner-Stifts Göttweig.
- 11Franz Retter, der Oberbürgermeister vonKrems, war von der Gestapo als kommissarischer Verwalter des aufgehobenenStifts Göttweigeingesetzt worden. Unklar bleibt, obPosseihn getroffen hatte oder sich den Namen für die zukünftigen Verhandlungen notierte.
- 12Herbert SeiberlmachtePosseauf die Bildteppiche aus der Sammlung vonOscar Bondyaufmerksam, die sich nicht in Verwahrung derZentralstelle für Denkmalschutzbefanden, sondern imZentraldepotin der Neuen Burg; dort war ein Depot für Bildteppiche angelegt worden, woPosseam Nachmittag desselben Tages mitLeopold Ruprecht eine "Gobelindurchsicht" vornahm (s.Eintrag vom 08.03.1940; zu den notierten Gobelins s. Seiten0060und0061).
x AR III3.Große Watteauszene
x AR 2067.Brüsseler Teppich
16. Jhdt.
x LR 8804Trojanerkrieg
x AR 1059Gr.5Verdureteppich
reich figürlich
x AR 1058Gegenstück
x LR883888883Schäferszene
groß. sehr schö
(passend zuAR III)
AR 26
x LR 37Sammetbrokat
Genua 17. Jhdt
LR 955Glasfenster St. Georg
LR 6695gemaltegroße
Holzpanneaux6gutGroteske
á laFragonard Fauneske
- 1Gemeint ist die Kunstsammlung vonLouis Rothschild.
- 2Wahrscheinlich handelt es sich um jenenAubusson-Teppich, der in den Nachträgen zur Beschlagnahmeliste der Sammlung Louis Rothschild als "zweiter Aubusson-Teppich, LR ohne Nummer" verzeichnet ist (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
- 3Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der Sammlung vonAlphonse Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "AR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 4Hierbei handelt es sich um die Beschlagnahmekatalognummer des Objekts aus der SammlungLouis Rothschild. Dies gilt für alle mit dem Kürzel "LR" versehenen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 5Großer
- 6Der kunsthistorische Fachbegriff "Panneau" ist abgeleitet vom französischen Wort "panneau" für Platte oder Schild undbezeichnet die meist mit Ornamenten oder figürlichen Malereien versehenen Füllungen im Rahmenwerk von Türen und holzverkleideten Wänden.