Zweites Reisetagebuch
gut
sehr schön
18 cm L.3
xWaldmüllerkl.4Herrenbildnis5
Jellinek8 oval
sichergestellt ca 18 cm h.9umrahmt
Miniatur 1156oder010
Schluss des beschlagnahmten Teils11
Sicher-
gestellt:
HolzreliefMada12mi13Kind u. Engeln
Lederer17sehr gut
19
- 1Gemeint ist wahrscheinlich das Gemälde "Der Räuberüberfall bei Terracina", jedoch gehörte eine gleichnamigeVorstudiedazu, diePosseauch begutachtet haben könnte.
- 2Eventuell handelt es sich um das "Bildnis der Frau des Künstlers" vonMoritz Michael Daffinger.
- 3Wie das vonPossevergebene Kürzel "L. [=Linz]" zeigt, zog er dieses Objekt für dasFührermuseumin Betracht. Sollte es sich tatsächlich um das "Bildnis der Frau des Künstlers" handeln, hatte er es für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
- 4kleines
- 5Eventuell meintePossehierWaldmüllers"Bildnis eines Herren".
- 6große
- 7Gemeint istKaiser Joseph II., dessen Porträt die erwähnte Miniatur zeigt.
- 8Gemeint ist die Kunstsammlung vonBruno Jellinek.
- 9hoch
- 10Eventuell meintePossehier keine Miniaturmalerei, sondern eine besonders kleine Plastik. Eine solcheFigur mit der Beschlagnahmenummer Bo 1156befand sich in der Kunstsammlung vonOscar Bondy.
- 11Die Unterscheidung, ob Kunstwerke aus Beschlagnahmen oder Sicherstellungen stammten, war fürPossevon großer Bedeutung, denn über 'sichergestellte' Objekte konnte er nicht verfügen, da für diese zunächst ein Schätzwert zu zahlen war undPosseanfangs noch nicht über ein entsprechendes Budget verfügte. Dieses erhielt er aber am 01. Februar 1940 in Höhe von einer Million Reichsmark (s.Schwarz (2018), S. 92; s. auchEintrag vom 01.02.1940).
- 12Madonna
- 13mit
- 14Gemeint ist die Kunstsammlung vonSerena Lederer.
- 15Possehielt eine Zuschreibung anDaniel Mauchfür möglich.
- 16mit
- 17Gemeint ist die Kunstsammlung Lederer.
(BesitzerDukes)
Kärnten 16.1
(Jenny Steiner, sofort zu kaufen
2500 RM.) Aurufpreis2
Dres.oderDies.Besitz, 30003
Eisler, Auerspergstr.4
am Ölberg. groß.
25
- 1Possedatierte das Werk in das 16. Jahrhundert.
- 2Das Holzrelief "Abschied der Apostel" aus dem finanzbehördlich eingezogenen Eigentum vonJenny Steiner, dasPosseimDorotheumbesichtigte, konnte für 2.500,- Reichsmark sofort erworben werden. DaPossezu diesem Zeitpunkt noch nicht über Ankaufsmittel verfügte, forderte er bei seinem nächsten Treffen mitAdolf Hitleram 1. Februar 1940 einen Ankaufsetat ein und erhielt diesen auch (s.Seite 0041).
- 3Eventuell istPossesabgekürzte Notiz zu verstehen als "Dieselbe Besitzerin" und würde sich somit auf die zuvor genannteJenny Steinerbeziehen. Bei der darauffolgenden Zahl handelt es sich wohl um eine Preisangabe von 3.000,- Reichsmark.
- 4Gemeint ist die Kunstsammlung vonHortense Eissler, deren Wohnung sich in der Auspergerstraße 2 inWienbefand.
- 5bezeichnet [=signiert]
- 6Anbetung
verschiedene Cassone-Darstellgn3
Rennweg 6 (Denkmalsamt)7
Bondy 86110
Rücklehne. u. Vorderplatte (ohne
Beine) 136018771152 ?
! xxkl.13 Mada14mit KindDeutsch 16.15
No1818
27
- 1Sammlung
- 2Possebesichtigte die beschlagnahmte Kunstsammlung vonAnton Lanckoroński, die von dessen VaterKarl Lanckorońskiaufgebaut worden war. Diese befand sich noch im Palais der Familie und dem dazugehörigen Verwaltungsbau in der Wiener Jacquingasse 16-18 und stand unter treuhänderischer Verwaltung derZentralstelle für Denkmalschutz. Vermutlich wurdePossevon einem Mitglied derZentralstelle für Denkmalschutzbegleitet. Er notierte sich Kunstwerke, die ihn für eine Übernahme in die Sammlung desFührermuseumsinteressierten (s.Schwarz (2018), S. 88-89).
- 3Darstellungen;
Ein Cassone ist eine Sonderform der Truhe der italienischen Renaissance, die besonders als Hochzeitstruhe bzw. Aussteuergegenstand beliebt war. Die Vorder- und Seitenwände waren reich verziert mit Malereien und/oder Schnitzereien. Die Sammlung Lanckoroński beinhaltete eine Reihe italienischer - v. a. florentinischer - Cassonestücke des 15. und 16. Jahrhunderts. Die bemalten Einzelwände und Truhenfragmente hatteLanckorońskibei seinen Italienreisen erworben (s.Lanckoroński (1905), S. 12) und nahezu alle dieser Objekte befinden sich jetzt imWawelinKrakau(s.Miziołek (1995/96), S. 34).
- 4italienische
- 5großer
- 6Karl Lanckorońskiwar mit dem KünstlerHans Makartbefreundet gewesen (s.Ostrowski (1985), S. 102). Als nach dessen Tod im Oktober 1884 in einer Auktion am 26. März 1885 sein künstlerischer Nachlass sowie sämtliche in seinem berühmten Atelier befindlichen Sammlungs-, Kunst- und Einrichtungsgegenstände versteigert wurden (s.Streit (1885)), erwarbLanckorońskimehrere Kostüme (s.Weitner (2017), S. 83) und wohl auch die hier erwähnten Möbel.
- 7Possebegab sich im Anschluss an seine Inspektion der Sammlung Lanckoroński zum Unteren Belvedere im Rennweg, das nicht weit vom Lanckoroński-Palais in der Jacquingasse entfernt liegt. Dort hatte bzw. hat dieÖsterreichische Galerieihren Sitz. In deren Orangerie war im Oktober 1939 von derZentralstelle für Denkmalschutzein Depot für aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellte Kunstwerke eingerichtet worden (s.Schwarz (2018), S. 86).Possesah die dort aufgestellte Kunstsammlung vonOscar Bondyweiter durch. Begleitet wurde er vermutlich vonHerbert Seiberl.
- 8Französischer
- 9Possedatierte diesen französischen Schrank in das 16. Jahrhundert.
- 10Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummerdes Objekts aus der Sammlung vonOscar Bondy. Dies gilt - soweit nicht anders vermerkt - für alle übrigen Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 11Großer
- 12Possedatierte diesen Schrank in das 17. Jahrhundert.
- 13kleine
- 14Madonna
- 15Possedatierte diese Madonnendarstellung in das 16. Jahrhundert.
Zimmer 1281
1. März 40.München
Führerdepot(Neuerwerbgen)2
Amerling, Frauenbrustbild
mit schwarzem Schleier, im Profil3
Bilder derFrau v. L.4
KopieEremitageWerkstatt.35 Mille5
(Brustbild)
4Holl.8KüstenbildCuyp ?van de Velde9
dat.101589 aufTurm
- 1Possewohnte inMünchenim Hotel Grünwald (s.BArch, B 323/103, Nr. 230, Posse an Bormann, 22.02.1940) und notierte sich hier die Nummer seines Hotelzimmers.
- 2Gemeint ist das Depot im Führerbau in der Arcisstraße 12 inMünchen, woPossemit dessen VerwalterHans Regerdie Neuerwerbungen durchsah. Dort hatte er auch die Luftschutzkeller auf ihre Eignung als Depot für die für dasFührermuseumbestimmten Gemälde ausWienhin besichtigt: "Ich halte die in Aussicht genommenen Räume für die Unterbringung der Wiener Gemälde für sehr geeignet und werde im Einvernehmen mit Herrn Arch[itekt]Regerzu geeigneter Zeit den Abtransport der Bilder ausWiendorthin veranlassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 225, Posse an Bormann, 06.03.1940).
- 3Gemeint ist eventuell das Gemälde "Junge Frau mit schwarzem Schleiertuch".
- 4Possewar Anfang Februar beauftragt worden, bei seinem nächstenMünchen-Besuch einige Kunstwerke aus dem NachlassFranz von Lenbachszu beurteilen, die dessenWitweHitlerzum Verkauf angeboten hatte (s.BArch, B 323/103, Nr. 242, Bormann an Posse, 05.02.1940). Die Besichtigung fand zusammen mitWoldemar BrinkmannbeiAdolf ZieglerimDoerner Institutstatt, dort befanden sich "außer einer Reihe von KopienLenbachsnach bekannten Gemälden nur fünf Bilder, die zum Ankauf angeboten werden" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 06.03.1940). Diese fünf Objekte zähltePosseim Folgenden auf (für Nr. 5 s. Seite0046). Von einem Kauf riet er entschieden ab, die Gemälde seien "der kümmerliche Rest der einst bedeutenden Lenbach'schen Sammlung" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 06.03.1940).
- 5AnMartin BormannschriebPosse, diesesRubens-Gemälde sei "im besten Fall eine mäßige Werkstattarbeit, an vielen Stellen übermalt, nach einer bekannten Originalversion des Meisters" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 06.03.1940), was er hier mit "Kopie Eremitage Werkstatt" präzisierte. LautPossehandelt es sich bei diesem Bild demnach um eine Werkstattkopie desRubens-Originals in derEremitageinSt. Petersburg, womit vermutlich das Werk "Bündnis der Erde mit dem Wasser" (s.Eintrag im Online-Objektkatalog der Eremitage) gemeint ist. Dass für das angebotene Gemälde nur "35 Mille", also 35.000,- Reichsmark, gefordert wurden, war für Posse ein weiterer Hinweis darauf, dass es kein Original vonPeter Paul Rubensist (s. BArch, B 323/103, Nr. 225, Posse an Bormann, 06.03.1940).
- 6Sogenannter
- 7lebensgroßes
- 8Holländisches
- 9Posseverwarf seine Zuschreibung des "Küstenbildes" an ein Mitglied der niederländischen Künstlerfamilie umGerrit Cuyp, dessen Nachkommen v. a. im 17. Jahrhundert als Maler tätig waren. Stattdessen gab er ein Mitglied der van de Veldes, einer niederländischen Malerdynastie des 17. Jahrhunderts, deren Vertreter besonders für ihre Seestücke bekannt sind, als Künstler des Gemäldes an.
- 10datiert
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung