Zweites Reisetagebuch
ev. für L.1
xecht, aber langweilig2
Hals(Lilienfeld)3 SelbstbildnisBildnis eines Herrn
Spätbild
beschla.4Herkunft.
Kunsth. Museumuninteressiert)
Zur Ausfuhr gesperrt.5
! Deutsch 16.6Tempelgangu
DarbringungOpfer Joachims(Pollak-Barnau)
Frauenbildnis (Friedländer)8
werden (sichergestellt)
Lederer:Bronzeplaketten10
(sichergestellt)
(vonPlaniscigzu
sammengestellt)11
8
- 1Die Notiz "eventuell für Linz" belegt, dassPossedas angeführte Werk für dasFührermuseumvorgesehen hatte.Im Oktober 1940 wurde es für 1.850,- Reichsmark angekauft (s.BArch, B 323/120, Nr. 151, Rudolf Bredl (Bevollmächtigter für die Sammlung Robert Pollak) an Posse, 03.10.1940;Schwarz (2004), Nr. I/35, S. 96-97).
- 2PossesBewertung dieses Gemäldes als "echt", also als ein Originalwerk vonDavid Teniers, "aber langweilig" führt beispielhaft seine gezielte Objektauswahl in Verbindung mit hohem Qualitätsanspruch für die Sammlung desFührermuseumsvor Augen. Er wählte diese Gemälde nicht aus.
- 3Gemeint ist die Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld.
- 4beschlagnahmter
- 5Das "Porträt eines Mannes" von Frans Hals aus der Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld war aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt und zur Ausfuhr gesperrt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923).Posseerfuhr, dass dasKunsthistorische Museuman einem Ankauf nicht interessiert war. Er wollte es für dasFührermuseumerwerben, doch die Besitzerin, die sich in den USA aufhielt und mit derHerbert SeiberlVerhandlungen führen sollte, war nicht zum Verkauf bereit. Auch spätere Erwerbsversuche von SeitenPossesund seines NachfolgersHermann Vosssowie anderer NS-Organisationen schlugen fehl (s.Iselt (2010), S. 251-254).
- 6Possedatierte die beiden Werke in das 16. Jahrhundert.
- 7Gemeint sind zwei Gemälde aus der von derGestapobeschlagnahmten Kunstsammlung vonBruno Pollack von Parnau. Sie waren aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) und von derZentralstelle für Denkmalschutzübernommen worden: "Darstellung im Tempel, österreichisch 16. Jh." und "Tempelgang Mariae, österreichisch, 16. Jh." (s.BArch, B 323/1203, fol. 96 bzw. 228, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen").
- 8Vermutlich handelt es sich um das Werk "Bildnis einer jungen Frau" desMeisters H. W.aus der Sammlung vonN. Friedländer.
- 9Datierung des zuvor genannten Gemäldes
- 10Die Kunstsammlung vonSerena Ledererbeinhaltete laut der Sicherstellungsliste vom November 1940 neben diversen Bronzen, Bronzereliefs und -medaillen 27 Bronzeplaketten (s.Lillie (2003), S. 666-668).
- 11Die Sammlung von Bronzeplaketten hatteLeo Planiscigzusammengestellt, der mit der Familie Lederer befreundet war und sie bei ihren Kunsterwerbungen beriet (s.Wladika (2017), S. 17).
x Die GenesungL ?1
Bondy 13202
Bondyganz gut L ?4
x DamenbildnisFranzös.5
gut Bondy
Thonmodell.DameMariaan
x Bondy 940(Verkündigg6klein
sehr gut L
Bouchardon ?7
Putto mit Wasserurne8
Bondy L
Thon, fast lebensgroß
bez.10
Bondy
14
- 1Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er dieses Objekt für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau). Dies gilt auf dieser Seite - soweit nicht anders vermerkt - für alle mit diesem Kürzel versehenen Kunstwerke.
- 2Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Kunstgegenstandes in der Sammlung vonOscar Bondy, in der sich auch alle im Folgenden genannten Objekte befanden.
- 3Vermutlich handelt es sich um das Gemälde "A Lady and Gentleman entering a stable".
- 4Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, zog er dieses Objekt für dasFührermuseumin Betracht. Sollte es sich bei diesem Gemälde um "A Lady and Gentleman entering a stable" handeln, teilte er es jedoch später demTiroler Landesmuseum FerdinandeuminInnsbruckzu (s.BArch, B 323/117, Nr. 686, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum in Innsbruck.).
- 5Wahrscheinlich ist das von einem unbekannten französischen Künstler geschaffene Gemälde "Bildnis einer Dame im gestickten Kleid" gemeint.
- 6Verkündigung
- 7Posseerwägte die Zuschreibung des Puttos an einen Künstler der französischen Bildhauerfamilie Buchardon, wahrscheinlich anEdmé Bouchardon, einen Wegbereiter des Klassizismus.
- 8Wahrscheinlich handelt es sich hier um das Werk "Liegender Putto mit Vase".
- 9Kreuzigung
- 10bezeichnet [=signiert]
(BesitzerDukes)
Kärnten 16.1
(Jenny Steiner, sofort zu kaufen
2500 RM.) Aurufpreis2
Dres.oderDies.Besitz, 30003
Eisler, Auerspergstr.4
am Ölberg. groß.
25
- 1Possedatierte das Werk in das 16. Jahrhundert.
- 2Das Holzrelief "Abschied der Apostel" aus dem finanzbehördlich eingezogenen Eigentum vonJenny Steiner, dasPosseimDorotheumbesichtigte, konnte für 2.500,- Reichsmark sofort erworben werden. DaPossezu diesem Zeitpunkt noch nicht über Ankaufsmittel verfügte, forderte er bei seinem nächsten Treffen mitAdolf Hitleram 1. Februar 1940 einen Ankaufsetat ein und erhielt diesen auch (s.Seite 0041).
- 3Eventuell istPossesabgekürzte Notiz zu verstehen als "Dieselbe Besitzerin" und würde sich somit auf die zuvor genannteJenny Steinerbeziehen. Bei der darauffolgenden Zahl handelt es sich wohl um eine Preisangabe von 3.000,- Reichsmark.
- 4Gemeint ist die Kunstsammlung vonHortense Eissler, deren Wohnung sich in der Auspergerstraße 2 inWienbefand.
- 5bezeichnet [=signiert]
- 6Anbetung
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung
Bildteppiche Bondy
Ankäufe Eisler - Morelli
Lederer auf dem laufenden
halten!
Andere Ankäufe
Originalrechnungen u. je
1 Foto fürLammers.
Adresse:Dr. Hummer
Wünsche vonErnst!
Münzkabinette
Ggst.2für Altreich!
60
- 1Possenotierte sich im Folgenden die Besprechungspunkte für das Treffen am 8. März 1940 mitHerbert Seiberl(s.Seite 0064). Zu bereden waren die Auswahl der Bildteppiche aus der Sammlung vonOscar Bondy und die Ankaufswünsche für dasFührermuseumaus dem Besitz vonBerta Morelli, der unehelichen Tochter vonHermann Eissler, zur Verhandlung mit deren AnwaltArnulf Hummer. Zudem wollte er Seiberlbitten, ihm die aktuellen Entwicklungen zur Sammlung vonSerena Lederermitzuteilen. Bei Ankäufen sollten die Originalrechnungen und je eine Fotografie für die Abrechnung mit der Reichskanzlei zugesendet werden. Auf der Agenda standen außerdem die Zuweisungswünsche vonRichard Ernstfür dasWiener Kunstgewerbemuseum.Possewollte sich mitSeiberlauch über die Münzkabinette der beschlagnahmten österreichischen Stifte und Klöster sowie die vorgesehenen Zuteilungen von beschlagnahmten und denkmalbehördlich sichergestellten Kunstwerken auf Museen des Altreichs, also des Deutschen Reichs vor 1938, austauschen. Wie die Durchstreichungen zeigen, konnten am 8. März 1940 alle aufgeführten Punkte abgearbeitet werden.
- 2Gegenstände
7. Mai 40 BeiRegerim Führerbau
In der Pinakothek1 beiDr. Peltzer
Germanisches Museum2 (Schriftaus-
stellg)3 BildnisLorentz Strauch1614
[A4 Buchstabendorfer Madonna (Thü.) mit
8. Mai. MitGraul imGerm. Museum4
Dr. Troche. - 1137mitGraul
u.KümmelnachBerlin. - Im Hotel
v. Dircksen6 Wallotstr. 6 oder
8
Margarethenstr 11
15 Uhr (Fr. Laffert)7
Frau von Dirksen. Reste der alten
Slg.9alles bessere schon längst
vonHaberstocku.Böhlergekauft
Das allerletzte nochHaberstock.10
80
- 1Vermutlich ist dieAlte Pinakothekgemeint.
- 2Possefuhr am 7. Mai 1940 mittags vonMünchennachNürnberg, um an der Jahreshauptversammlung des Verwaltungsrates desGermanischen Nationalmuseums, die um 17.00 Uhr begann, teilzunehmen (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch).
- 3Possebesuchte eine "Schriftausstellung", womit die Ausstellung "Die Schrift als deutsche Kunst. Ausstellung im Gutenbergjahr 1940" imGermanischen NationalmuseuminNürnberggemeint sein dürfte (s.Katalog).
- 4Offenbar besuchtePossemit Richard Graul, der ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrats desGermanischen Nationalmuseums war, auch die Dauerausstellung des Museums (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch).
- 5Im Hotel Kaiserhof trafPosseam Abend des 8. Mai 1940Wolfram SieversvomAhnenerbe, den Leiter derKulturkommission der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelle, deren MitgliedPossewerden sollte. In seinem Diensttagebuch vermerkte er: "Abends im Kaiserhof Rücksprache mitSturmbannführer Sieversüber die rückzuführenden Südtiroler Kunstwerke" (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch; zur Kulturkommission und der Thematik der Südtiroler Kunstgegenstände s.Seite 0072).
Außerdem sahen sie sich bei diesem Treffen auch Fotografien aus Gołuchówan oder es ging darum, diese zu beschaffen. Vermutlich handelte es sich dabei um Aufnahmen beschlagnahmter Kunstwerke aus dem Besitz der Adelsfamilie Czartoryski aus Schloss Gołuchów, das bis zum Einmarsch der Wehrmacht in Polen im September 1939 und der darauffolgenden Beschlagnahme eines der größten privaten Museen Europas gewesen war.Sieversholte später hinsichtlich der Kunstgegenstände aus Schloss Gołuchów die Expertenmeinung vonPosseein (s.BArch, NS 21/820, Sievers an Posse, 10.02.1942).
- 6Gemeint ist die Sammlung vonWillibald von Dirksen.
- 7Possenotierte sich die Adresse vonViktoria von Dirksen geb. von Laffert, der WitweWillibald von Dirksens, sowie die Uhrzeit für ein Treffen. Am 9. Mai 1940 besichtigte er in ihrer Wohnung einige Kunstwerke (zu Viktoria von Dirksen s.BArch, B 323/132).
- 8Nach der Auflösung derZentralstelle für Denkmalschutzwar deren LeiterHerbert Seiberlzur Wehrmacht eingezogen worden.Possebrachte das Problem bei der Besprechung am 9. Mai 1940 vorMartin BormannundSeiberlwurde auf einen Antrag auf Unabkömmlichkeitsstellung desReichserziehungsministeriumshin freigestellt (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 14.05.1940).
- 9Sammlung
- 10Die Ergebnisse seiner Begutachtung der Kunstobjekte aus dem Besitz vonViktoria von DirksenberichtetePosseanBormann: "Auftragsgemäß habe ich am 9. Mai die Kunstgegenstände derFrau v. Dirksenin der Margarethenstraße 11 besichtigt. Es handelt sich um 40 Stücke meist kunstgewerblicher Art sowie Plastiken und einige kleinere Teppiche, Reste der beiLepke1931 zur Versteigerung gelangten Sammlung v. Dirksen, von der ein großer Katalog existiert. Die besten Stücke sind längst vom Kunsthandel aufgekauft worden. Was übrig blieb, ist jahrelang vergeblich angeboten worden und besitzt nur rein dekorativen Wert. Als Erwerbung für das in LinzgeplanteKunstmuseumkann kein einziges Stück in Betracht kommen. Allenfalls wäre es möglich, wie dies schon bei anderen Stücken dieser Sammlung geschehen ist, die angebotenen Gegenstände zur dekorativen Ausschmückung von Schloß Bellevue zu erwerben" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 14.05.1940; siehe auchFolgeseite).