Zweites Reisetagebuch
ev. für L.1
xecht, aber langweilig2
Hals(Lilienfeld)3 SelbstbildnisBildnis eines Herrn
Spätbild
beschla.4Herkunft.
Kunsth. Museumuninteressiert)
Zur Ausfuhr gesperrt.5
! Deutsch 16.6Tempelgangu
DarbringungOpfer Joachims(Pollak-Barnau)
Frauenbildnis (Friedländer)8
werden (sichergestellt)
Lederer:Bronzeplaketten10
(sichergestellt)
(vonPlaniscigzu
sammengestellt)11
8
- 1Die Notiz "eventuell für Linz" belegt, dassPossedas angeführte Werk für dasFührermuseumvorgesehen hatte.Im Oktober 1940 wurde es für 1.850,- Reichsmark angekauft (s.BArch, B 323/120, Nr. 151, Rudolf Bredl (Bevollmächtigter für die Sammlung Robert Pollak) an Posse, 03.10.1940;Schwarz (2004), Nr. I/35, S. 96-97).
- 2PossesBewertung dieses Gemäldes als "echt", also als ein Originalwerk vonDavid Teniers, "aber langweilig" führt beispielhaft seine gezielte Objektauswahl in Verbindung mit hohem Qualitätsanspruch für die Sammlung desFührermuseumsvor Augen. Er wählte diese Gemälde nicht aus.
- 3Gemeint ist die Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld.
- 4beschlagnahmter
- 5Das "Porträt eines Mannes" von Frans Hals aus der Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld war aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt und zur Ausfuhr gesperrt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923).Posseerfuhr, dass dasKunsthistorische Museuman einem Ankauf nicht interessiert war. Er wollte es für dasFührermuseumerwerben, doch die Besitzerin, die sich in den USA aufhielt und mit derHerbert SeiberlVerhandlungen führen sollte, war nicht zum Verkauf bereit. Auch spätere Erwerbsversuche von SeitenPossesund seines NachfolgersHermann Vosssowie anderer NS-Organisationen schlugen fehl (s.Iselt (2010), S. 251-254).
- 6Possedatierte die beiden Werke in das 16. Jahrhundert.
- 7Gemeint sind zwei Gemälde aus der von derGestapobeschlagnahmten Kunstsammlung vonBruno Pollack von Parnau. Sie waren aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) und von derZentralstelle für Denkmalschutzübernommen worden: "Darstellung im Tempel, österreichisch 16. Jh." und "Tempelgang Mariae, österreichisch, 16. Jh." (s.BArch, B 323/1203, fol. 96 bzw. 228, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen").
- 8Vermutlich handelt es sich um das Werk "Bildnis einer jungen Frau" desMeisters H. W.aus der Sammlung vonN. Friedländer.
- 9Datierung des zuvor genannten Gemäldes
- 10Die Kunstsammlung vonSerena Ledererbeinhaltete laut der Sicherstellungsliste vom November 1940 neben diversen Bronzen, Bronzereliefs und -medaillen 27 Bronzeplaketten (s.Lillie (2003), S. 666-668).
- 11Die Sammlung von Bronzeplaketten hatteLeo Planiscigzusammengestellt, der mit der Familie Lederer befreundet war und sie bei ihren Kunsterwerbungen beriet (s.Wladika (2017), S. 17).
Dannhauser,Frau mit entblösstem
Marianne Singer(sichergestellt)1
Große Fayence vase(Oppenheimer)2
1541
Mitte Madaetc.14. Jhdt
l. Geburt, re. Fl. Kreuzigg6
x Hans Dürer7(Bondy) L.
x Mielich,GrGartenszene
(Bondy)
xxRheinisch(1400)Kreuzigung
Bondy 1369
sehr gut L
hl. Martin zu Pferd, Holz
Bondy 1424 L
Bondy 15 Könige
9
- 1Der Kunstbesitz vonMarianne Singerwar aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923).
- 2Gemeint ist die Kunstsammlung vonFranz Oppenheimer.
- 3Italienischer
- 4Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Objekts in der Sammlung vonOscar Bondy. Dies gilt auf dieser Seite für alle zusammen mit dem Begriff "Bondy" genannten Zahlenfolgen.Possenotierte sich die Nummer dieses Altars falsch, denn diese lautete Bo 896 (s.BArch, B 323/1207, S. 52, Inventar der Sammlung Bondy).
- 5Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er dieses Kunstwerk für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau;Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940"). Dies gilt im Folgenden für alle Kunstgegenstände, die mit dem Kürzel versehen wurden.
- 6Possebeschrieb hier das Bildprogramm der Altars. Demnach zeigte die Mitteltafel eine Madonna, der linke Flügel eine Geburts- und der rechte eine Kreuzigungsszene.
- 7Gemeint sind dieHans Dürerzugeschriebenenvier Tafeln aus dem Leben Mariä und Jesu, welche die Verkündigung (Sicherstellungsnr. Bo 13a), die Heimsuchung (Bo 13b), die Geburt Christi (Bo 13c) und die Darstellung im Tempel (Bo 13d) zeigen.
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung
beschlagnahmt.2-
F.EbendaTintoretto,Admiral
Galerie Moser.And
Bloch-Bauer3,Waldmüller
10000 RM.4
Mutterbild40000
schreiben!
(in derPinakothek)5
Angebenwelche Bilder noch
(Mitteilg6anZykanmit Abschrift
für Finanzamt)
RA.7Dr. Führer, der auch
Ledererübernommen hat8
Seiberl: Gerade in den gegenwärtigen
Verhältnissen, da alles in Be-
wegung ist,dieVerhandlungen mit
Berlinlaufen, das neueRestauInstitut910
- 1Possetraf am 9. Mai 1940Josef Zykan, den Mitarbeiter derZentralstelle für Denkmalschutz, der zwecks Verhandlungen über den Etat desInstituts für DenkmalpflegeinBerlinwar (s.BArch, B 323/120, Nr. 33, Posse an Buchner, 14.05.1940).Zykanberichtete ihm zunächst von weiteren Beschlagnahmungen inWien.
- 2Posseerfuhr vonZykan, dass das Vermögen vonFritz Mandlbeschlagnahmt worden war, sodass die beiden aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Gemälde ausMandlsKunstsammlung, nämlichJakob Seiseneggers"Königin Katharina als Kind" und das im Folgenden angeführte "Porträt eines Feldherrn" vonTintoretto, an denenPosseinteressiert war, für einen kostenfreien Zugriff unter 'Führervorbehalt' zur Verfügung standen. Wenige Tage später ließ er "Königin Katharina als Kind" überZykanfür dasFührermuseum"reservieren" (s.Lillie (2003), S. 744;BDA-Archiv, RestMat., K. 8, M. 5, Posse an Zykan, 13.05.1940).
- 3Gemeint ist die Kunstsammlung des Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer.
- 4Posse notierte sich, dass das Gemälde "Bildnis des Prinzen Esterhazy" vonFerdinand Georg Waldmülleraus der Sammlung Bloch-Bauer 10.000,- Reichsmark kosten sollte. Er kaufte es später für dasFührermuseuman (s.BArch, B 323/101, Nr. 441, Posse an Lammers, 21.05.1940).
- 5Die Gemälde "Im Mai, Mutter und Kind unter blühendem Holunder" und "Versöhnung an der Brücke" vonFerdinand Georg Waldmüllerbefanden sich beiErnst Buchner, dem Generaldirektor derBayerischen Staatsgemäldesammlungen, inMünchen(s.BArch, B 323/120, Nr. 33, Posse an Buchner, 14.05.1940).Possewar daran interessiert, die Gemälde zu kaufen, kam mit diesem Anliegen jedoch zu spät: DieBayerischen Staatsgemäldesammlungenhatten die beiden Gemälde zum Gesamtpreis von 30.000,- Reichsmark bereits am 15. März 1940 angekauft (s. BArch, B 323/120, Nr. 32, Feuchtmüller an Posse, 16.05.1940; ebd., Nr. 31, Posse an Erich Führer, 20.05.1940).
- 6Mitteilung
- 7Rechtsanwalt
- 8Der RechtsanwaltErich FührerausWien, der schon als Vermögensverwalter der Sammlung Bloch-Bauer eingesetzt worden war, übernahm auch die Verwaltung der Sammlung vonSerena Lederer.
- 9ZykanberichtetePossezudem, dassSeiberlzur Wehrmacht eingezogen worden war und dass dies gerade während der Verhandlungsphase mit demReichswirtschaftsministeriumwegen der Übernahme desInstituts für Denkmalpflegesehr ungünstig sein. Das Restaurierungsinstitut lagSeiberl, der Restaurator war, besonders am Herzen.Possenotierte sich Argumente für einen Antrag auf UnabkömmlichkeitsstellungSeiberlsvom Kriegsdienst. Parallel dazu hatte jedoch bereits dasReichserziehungsministeriumseinen solchen Antrag gestellt, dem schließlich stattgegeben wurde (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 14.05.1940;Schwarz (2018), S. 94).
- 10zurFortsetzung des Eintrags