Zweites Reisetagebuch
h.225 cm Bayrische
Renaissance (Landshut)
B 8983
2 Tafeln (Georg, 2 Hlge)7
scheusslich.
(Bondy)
13
- 1kleiner
- 2hoch
- 3Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Hausaltärchens in der Sammlung vonOscar Bondy, aus der auch alle übrigen auf dieser Seite genannten Kunstwerke stammten.
- 4Die Nummern 1 bis 7 der Sammlung Bondy befanden sich ursprünglich im Kirchenschatz bzw. im Besitz desSalzburger Erzstiftes St. Peter, das ab den 1920er Jahren Teile daraus verkaufte.Oscar Bondyhatte diese 1933 (gesichert nur für Nr. 1-5) über den Kunsthandel erworben.
- 5Romanischer
- 6Possenotierte sich als Künstler der beiden folgenden Tafeln den Meister von Gerlamoos, der inzwischen mitThomas von Villach, einem der bedeutendsten Kärntner Fresken- und Tafelmaler der Zeit um 1500, identifiziert wird.
- 7Gemeint sind die beiden Tafelbilder "Heilige Ursula und Heilige Margarethe" und "Drachenkampf des Heiligen Georg" vonThomas von Villach.
- 8Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er diese Pozellanfigur für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau).
Bondy2 Ausseer Ofen(Ernst)
dort wenig Sinn. Lieber
113" (wichtig!)
(Glassammlg7)
160(weniger wichtig) "
WienerProz8, Bevorzugung
nichtKlagenf.sondern
Nieder bzw. Oberdonau.10
46
- 1Possebesprach mitHerbert SeiberlZuweisungswünsche, dieRichard Ernst, der Direktor desKunstgewerbemuseumsinWien, geäußert hatte. Die durchgeführten Zuteilungen sind in derListe "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940"dokumentiert.
- 2Alle im Folgenden genannten Kunstwerke befanden sich in der Sammlung vonOscar Bondy.
- 3Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer aus der Sammlung Bondy. Dies gilt für alle Ziffernfolgen auf dieser Seite.
- 4eventuell
- 5Posse setzte hier ein Unterführungszeichen, d. h. dieses Objekt war ebenfalls für dasStaatliche Kunstgewerbemuseum Wienvorgesehen. Dies gilt ebenfalls für die beiden folgenden Unterführungszeichen.
- 6Richard Ernsterwartete Zuteilungen von beschlagnahmten und aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Gläsern dasWiener Kunstgewerbemuseumund argumentierte damit, dass dieses von allen zuteilungsberichtigen Museen die stärkste und repräsentativste Gläsersammlung habe.
- 7Glassammlung
- 8Porzellan
- 9gegenüber Städtischer Sammlung
- 10Letztendlich wurden die beiden ApostelplastikenBo 888undBo 889weder demKärntner LandesmuseuminKlagenfurtnoch den Gaumuseen Nieder- bzw. Oberdonau zugeteilt, sondern in den Bestand desFührermuseumsaufgenommen (s.Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940").
Bildteppiche Bondy
Ankäufe Eisler - Morelli
Lederer auf dem laufenden
halten!
Andere Ankäufe
Originalrechnungen u. je
1 Foto fürLammers.
Adresse:Dr. Hummer
Wünsche vonErnst!
Münzkabinette
Ggst.2für Altreich!
60
- 1Possenotierte sich im Folgenden die Besprechungspunkte für das Treffen am 8. März 1940 mitHerbert Seiberl(s.Seite 0064). Zu bereden waren die Auswahl der Bildteppiche aus der Sammlung vonOscar Bondy und die Ankaufswünsche für dasFührermuseumaus dem Besitz vonBerta Morelli, der unehelichen Tochter vonHermann Eissler, zur Verhandlung mit deren AnwaltArnulf Hummer. Zudem wollte er Seiberlbitten, ihm die aktuellen Entwicklungen zur Sammlung vonSerena Lederermitzuteilen. Bei Ankäufen sollten die Originalrechnungen und je eine Fotografie für die Abrechnung mit der Reichskanzlei zugesendet werden. Auf der Agenda standen außerdem die Zuweisungswünsche vonRichard Ernstfür dasWiener Kunstgewerbemuseum.Possewollte sich mitSeiberlauch über die Münzkabinette der beschlagnahmten österreichischen Stifte und Klöster sowie die vorgesehenen Zuteilungen von beschlagnahmten und denkmalbehördlich sichergestellten Kunstwerken auf Museen des Altreichs, also des Deutschen Reichs vor 1938, austauschen. Wie die Durchstreichungen zeigen, konnten am 8. März 1940 alle aufgeführten Punkte abgearbeitet werden.
- 2Gegenstände
8. März 40.Denkmalsamt: Listendurch-
sicht.1-RA.2Hummer(Ankäufe Morelli)3
1320MitHaberstockbeiDr. Dworschak.4
15¾ beiDr. Ruprecht(Gobelindurch-
sicht). - 1730beiStaatskomm. Dr.
Plattner(Sicherstellungen usw).5-
Im Hotel tel. ausDresden6, tel
mitDworschak
9. IIIAlbert Pollak. beschlag-
/ nahmt7
SilbersammlungErnst Egger
9. III.Denkmalsamt. - 110Ksthist. Museum:
Baldass,Grimschitz. Besprechung
mitDworschak,O regrat Britschu.
Gallasüber R. sche Silbersammlung.10
120KunstbesitzBachstitzbeim Spe-
diteur.11- ImDorotheum(Silbersammlg
E. Egger.12- MitDr. Zikanim Ratskeller13
62
- 1Gemeint sind vermutlich Wunschlisten der österreichischen ("ostmärkischen") Museen, welche diese bei derZentralstelle für Denkmalschutzeingereicht hatten.
- 2Rechtsanwalt
- 3Bei diesem zweiten Treffen mit RechtsanwaltArnulf Hummerging es um Preisverhandlungen für die beiden vonPossegewünschten Gemälde im Besitz vonBerta Morelli. Es wurde ein Preis von 70.000,- Reichsmark für das Gemälde "Christus am Ölberg" und ein Preis von 12.000,- Reichsmark für das Gemälde "Die Wiedergenesene" ausgehandelt, wobei ein Teilbetrag in Höhe von 30.000,- Pengő ausgezahlt werden sollte, da sichFrau MorelliinBudapestaufhielt. Nach längeren Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium wegen der Zuteilung des Pengő-Betrags stimmte Posse am 11. April 1940 zu (s. BArch, B 323/120, Nr. 149, Posse an Hummer, 11.04.1940). Berta Morelliakzeptierte dieses Angebot jedoch nicht, sodass weitere Preisverhandlungen folgten.
- 4Karl Haberstockwar Anfang 1939 vonHitlermit der Verteilung der beschlagnahmten jüdischen Kunstsammlungen inWienbeauftragt worden und in dieser Funktion zum Gegenspieler vonDworschakgeworden, der vom kurzzeitigen Reichsstatthalter in Österreich Arthur Seyß-Inquartbzw. dessen StaatsekretärKaj Mühlmannmit derselben Aufgabe betraut worden war. In der Folge dieses Machtkampfes wurde Mühlmannentlassen undPossemit der Verteilung der jüdischen Kunstsammlungen beauftragt (s.Schwarz (2018), S. 17-58). Jetzt versuchtePossewohl, die beiden Gegner ins Gespräch zu bringen und auszusöhnen.
- 5Friedrich Plattnerwar für die beschlagnahmten und denkmalbehördlich sichergestellten Kunstwerke zuständig. Möglicherweise besprachPossemit ihm die Situation in den Ländern, insbesondere in Tirol, wohin ihn seinen nächste Dienstreise führte.Posseinspizierte dort am 28. März 1940 dasPrämonstratenser-Stift WiltenbeiInnsbruckin Bezug auf seine Eignung als Depot für denkmalbehördlich sichergestellte Kunstwerke und sollte anPlattnerBericht erstatten (s.Seite 0072).
- 6Possetelefonierte inDresdenvermutlich mit seiner FrauElise Posseoder mit seiner Vertretung in derDresdner Gemäldegalerie.
- 7Die Kunstsammlung vonAlbert Pollakwar 1939 aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellt worden und befanden sich in Verwahrung derZentralstelle für Denkmalschutz.Posseerfuhr nun, dassPollaksVermögen von derGestapobeschlagnahmt worden war; damit stand die Kunstsammlung für eine kostenfrei Verteilung auf Museen unter 'Führervorbehalt' zur Verfügung.
- 8Dies war die damalige ungarische Währung, in der ein Teil des Kaufpreises für die beiden Gemälde "Christus am Ölberg" und "Die Wiedergenesene" gezahlt werden sollte.
- 9Herbert SeiberlmachtePosseauf die beschlagnahmte Silbersammlung vonErnstundFanny Eggeraufmerksam, die sich zur Verwertung imDorotheumbefand. Er hatte vor, diese unter 'Führervorbehalt' stellen zu lassen, um so eine Verteilung auf die Museen der 'Ostmark' durchführen zu können (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 8, M. 11, fol. 4ff., Seiberl an Berg (Ministerium), 16.03.1940).
- 10Possetraf sich mitFritz Dworschakund den Reichstreuhändern für das ehemals Rothschild'sche Vermögen,Oberregierungsrat Walter BritschundReichsbankrat Gallas, zur Besprechung über die Silbersammlung vonAlphonse Rothschild, die in das Zentraldepot gebracht werden sollte, damit auf sie der 'Führervorbehalt' angewendet und eine Verteilung auf die österreichischen Museen durchgeführt werden konnte (s. auch Seiten0031,0032und0040).Britschfasste die Ergebnisse des Treffens in einem Brief anDworschakzusammen: Es handele sich nicht um Kunstobjekte, sondern um Gebrauchssilber mit Monogramm oder Wappen der Familie Rothschild, die tief eingraviert seien, sodass die Gravuren ohne Beschädigung der Gegenstände nicht entfernt werden könnten (s.BArch, B 323/103, Nr. 221-222, Britsch an Dworschak, 18.03.1940; ebd., Nr. 220, Reichswirtschaftministerium (Landfried) an Bormann, 18.03.1940). Damit war die museale Verwertung der Objekte ausgeschlossen.Posseverzichtete auf die Anwendung des 'Führervorbehalts' und erklärte sich mit der Verwertung des Silbers durch das Reichswirtschaftsministerium einverstanden (s.BArch, B 323/103, Nr. 219, Hanssen an Posse, 30.03.1940; ebd., Nr. 216, Posse an Bormann, 04.04.1940).
- 11Possebesichtigte die unter Ausfuhrverbot (s. § 4a BGBl. Nr. 80/1923) stehenden Kunstwerke im Besitz vonKurt Bachstitz, die bei der WienerSpedition E. Bäumleingelagert waren.Herbert Seiberlhatte ihn darauf hingewiesen (s. Seite0023).Possezeigte Interesse an vier spätmittelalterlichen Skulpturen, entschied sich aber nur für den Ankauf einer oberösterreichischen Holzfigur des Hl. Johannes vom Anfang des 16. Jahrhunderts, für die erBachstitz ein Angebot von 1.000,- Reichsmark unterbreiten ließ (s. BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 30, Posse an Seiberl, 13.03.1940). Bachstitz antwortete nicht auf das Angebot, das ihm vermutlich zu niedrig erschien, da er für die vier Skulpturen einen Gesamtpreis von 10.000,- Reichsmark gefordert hatte (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 31/1, Personenmappe Stefan Auspitz, M. 2, fol. 14-15, Rechtsanwälte Ernst Gödl und Herbert Gödl an Zentralstelle für Denkmalschutz, 30.03.1940). Der Ankauf kam nicht zustande.Bachstitzversuchte 1943, auf gerichtlichem Wege eine Ausfuhr der Objekte durchzusetzen (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 31/1 Personenmappe Stefan Auspitz, M. 2).
- 12Possebesichtigte die von der Vermögensverkehrsstelle beschlagnahmte und imDorotheumzur Verwertung befindliche Silbersammlung vonErnstundFanny Egger.
- 13Eventuell besprachPossemitJosef Zykanbeim Essen im Wiener Rathauskeller den Antrag, den Museen die Gelegenheit zu geben, Silberobjekte zu erwerben, denZykanam 12. März 1940 an StaatskommissarFriedrich Plattnerstellen sollte (s.BDA-Archiv, RestMat.,K. 8, M. 5, fol. 67).
aus Six (vor 5 - 6 Jahren2
durchGoudstikkeranWeidener(?)3
Erlass desFührers
ministerium(Devi-
senstellen) bekannt
geben.6
Siebenbürgisch-sächs.7u. anderes
Zinn (Sudetengau u. Schlesien,
usw)
Die Altzinnsammlg8 des Ober-
landesgerichtsratsRichard
Huber(+ 1920)
Zusammen 736 Stück
(200davon siebenbürgisch)
Preis 30000 RM.9
82
- 1Gemeint sind die beiden im Folgenden genannten Werke des KünstlersJan Vermeer van Delft.
- 2Der IndustrielleHenri Deterdingerwarb 1921 das Gemälde "Straße in Delft" vonJan Vermeeraus der Sammlung Six (Collectie Six), die auf den niederländischen Kunstsammler Jan Sixzurückgeht, und schenkte das Bild demRijksmuseum. Warum "Die Milchmagd" ebenfalls in Zusammenhang mitDeterdingvonPosseerwähnt wird, ist unklar. Das Gemälde wurde bereits 1908 vomRijksmuseumaus der Sammlung Six erworben.
- 3Das Gemälde "Mädchen mit Flöte" wurde 1919 von derKunsthandlung Jacques Goudstikkeraus der Sammlung von August Janssenangekauft. 1921 kauften dieGalerie M. Knoedler & Co., New York, undFrederik Muller & Co., Amsterdam, das Werk an. Im Februar 1923 wurde das Gemälde an den KunstsammlerJoseph E. Widenerverkauft. 1942 wurde das Gemälde derNational Gallery of ArtinWashingtonzusammen mit ca. 2000 weiteren Werken aus der Sammlung Widener gestiftet (s.Eintrag im Online-Katalog der National Gallery of Art).
- 4Sammlung
- 5Gemeint ist die Sammlung vonWillibald von Dirksen, die nach seinem Tod Stück für Stück durch den als Testamentsvollstrecker eingesetzten SohnHerbert von Dirksenverkauft wurde (s.Gramlich (2015), S. 201-202).Possebesichtigte die restlichen Kunstwerke beiViktoria von Dirksenam 9. Mai 1940 und sollteMartin Bormanndarüber Bericht erstatten (s. dazu Seiten0082und0083).
- 6Possebesprach mitMartin Bormannbei ihrem Treffen am 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch), dass der zu diesem Zeitpunkt nur für das ehemalige Österreich geltende 'Führervorbehalt' dem Reichswirtschaftsministerium bekannt gegeben werden müsse.Bormannwies dieses umgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940; ebd. Nr. 198, Zusage des Reichswirtschaftministeriums, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
- 7sächsisches
- 8Altzinnsammlung
- 9Possefixierte hier Informationen zur Zinnsammlung Huber, die auf Vermittlung vonHanna Rohdehin für einen Ankauffür dasFührermuseumangeboten worden war, aber letztlich nicht für dieses, sondern 1941 für dasStaatliche Museum für Deutsche VolkskundeinBerlinerworben wurde (s. auchEintrag vom 04./05.1940; BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52; zur Zinnsammlung Huber s.BArch, B 323/115, 183-189). Am 9. Mai 1940 traf sichPosseim Hotel Kaiserhof mitHanna Rohde, um mit ihr u. a. über die Zinnsammlung zu sprechen (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch).
errichtet wird, Sicherstellgen1
u. Beschlagnahmungen, keiner
da, der ihn ersetzen kann2
Rothbergerwill sein Porzellan
BesserEidinger, der möglicher-
weise verfällt.4
Arnhold5
15.000.
15000
- 1Sicherstellungen
- 2Es handelt sich hier um die Fortsetzung des Eintrags zuHerbert Seiberlund dessen Einziehung zum Kriegsdienst (s.Eintrag vom 09.05.1940).
- 3Gemeint istRichard Ernst, der daran interessiert war, das Porzellan aus der Sammlung Rothberger anzukaufen.
- 4Hitlerhatte bei seinem Treffen mitPosseam 1. Februar 1940 Interesse an einer Kollektion figürlichen Porzellans des 18. Jahrhunderts für dasFührermuseumgeäußert.ZykanrietPosse, dass für einen Erwerb von figürlichen Porzellangruppen vor allem die Sammlung vonNathan Eidingerin Frage komme. Am 11. Mai 1939 war diese Sammlung über einen Antrag derZentralstelle für Denkmalschutzaufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellt worden. Die Sammlung wurde schließlich von privater Seite gepfändet; der Besitzer war dabei bereit, den Museen die sie interessierenden Objekte zum Übernahmepreis abzugeben (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/590, Seiberl an Posse, 01.11.1940). Possestellte in Aussicht, die Auswahl für dasFührermuseumbei seinem nächsten Besuch inWienvorzunehmen (s.BArch, B 323/106, Nr. 3a/583-584, Posse an Seiberl, 12.11.1940).
- 5Die Sammlung des Bankhauses Arnhold wurde vom Wirtschaftsministerium beschlagnahmt. Aus der SammlungAdolf ArnholdkauftePosse im April 1941 über den Treuhänder RechtsanwaltWerner WillmannseinBismarck-Porträt, 1889, vonFranz von Lenbachund das Gemälde "Im Weißen Saal" vonAdolph von Menzel. Der Kaufpreis von 33.000 RM wurde auf ein Sperrkonto eingezahlt (s. Korrespondenz zu dem Vorgang imBArch, B 323/120, Nr. 4-22; s. auchfrüherer Eintrag vom 09.05.1940). Der erwähnteCourbetund derBildteppich aus Aubussonwurden nicht angekauft.
- 6Großer
- 7mit