Zweites Reisetagebuch
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung
Dr.Dworschak:1 Antike o. germ.2 Münzen usw3
Klosterbesitz. Entschei-
anderer beschlagnahmter
Besitz.
Wolf-MuseumEisenstadt5
sowie die anderen
Slgn.6
Abtransport der Kunstwerke8
Bilder!
Dr. Nagler, Kärntnerstr. 47II
Prof. Eichler; Antiken9
- 1Possenotierte sich im Folgenden die Besprechungspunkte für das Treffen mitFritz Dworschak am 8. März 1940 (s.Seite 0064). Die Durchstreichungen legen nahe, dass alle aufgeführten Punkte besprochen werden konnten.
- 2germanische
- 3Auf der Agenda standen die EntscheidungenAdolf Hitlersbeim Treffen mitPosseam 1. Februar 1940 und die Auswahl an beschlagnahmten Münzen und Medaillen für dasFührermuseum, für die der NumismatikerDworschakzuständig war (s.Schwarz (2018), S. 126-128).
- 4Man besprach wohl, dass eine grundsätzliche EntscheidungHitlersüber den kulturellen Besitz der in Österreich beschlagnahmten Klöster eingeholt werden sollte.Possebrachte diesen Antrag nach seinerWien-Dienstreise beiMartin Bormannvor (s.Seite 0081).
- 5Außerdem ging es um die Kunstsammlung vonSándor WolfausEisenstadt, die in einem Privatmuseum öffentlich zugänglich gewesen und 1939 nach Flucht und Enteignung des Besitzers in das von ihm mitgegründeteBurgenländische Landesmuseumintegriert worden war.Possenotierte sich hier, dass diese Sammlung wie die übrigen behandelt werden sollte, was bedeutet, dass sie unter 'Führervorbehalt' gestellt und in das Verteilungsprogramm der beschlagnahmten jüdischen Kunstsammlungen integriert werden sollte. Vermutlich war dies ein Vorschlag vonFritz Dworschakund von dem Bestreben getragen, zugunsten desKunsthistorischen Museumsauf die Bestände zugreifen zu können.
DaSándor Wolfehrenamtlicher Konservator derZentralstelle für Denkmalschutzgewesen war, die seiner Sammlung 1932 einen Inventarband der Österreichischen Kunsttopographie gewidmet hatte (s.Csatkai/Frey (1932)), war die Sammlung unmittelbar nach dem 'Anschluss' Österreichs an das Deutsche Reich unter Denkmalschutz gestellt worden. Unter Einfluss der Denkmalpfleger erstelltePosseeinen Verteilungsplan, der die Sammlung in deren Sinne als Ganzes erhielt und sie im Wesentlichen vor Ort, also im damaligenBurgenländischen Landesmuseum, beließ (s.BArch, B 323/117, Nr. 703, Hans Posse: Verteilungsvorschlag für das burgenländische Landschaftsmuseum in Eisenstadt; s.Schwarz (2018), S. 108-111).
- 6Sammlungen
- 7Karl HaberstockbegleitetePossezur Besprechung mitDworschak(s.Seite 0064).
- 8Possebeabsichtigte, die für dasFührermuseumausgewählten Kunstwerke aus demZentraldepotin ein spezifisches "Linz-Depot" transferieren zu lassen, das er in der Orangerie des Belvedere einzurichten gedachte. Gegen den Abtransport aus dem unter seiner Aufsicht stehendenZentraldepothatteFritz Dworschakam 7. Februar 1940 opponiert (s.Schwarz (2018), S. 92). Nun tauschten sie sich eventuell in dieser Angelegenheit aus.Dworschakhatte dabei jedoch das Nachsehen: das Depot in der Orangerie wurde eingerichtet, zudem 1941 ein "Linz-Depot" imStift Kremsmünster(s.Schwarz (2018), S. 138-139).
- 9Wahrscheinlich ging es um Erwerbungswünsche vonFritz Eichler, dem Direktor derAntikenabteilungdesKunsthistorischen Museums, aus der aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellten (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay. Im Februar 1940 hatteEichlerdieZentralstelle für Denkmalschutzum Fotos denkmalbehördlich sichergestellter antiker Schmuckstücke aus der Sammlung Zsolnay gebeten, aus denen auchPosseeinige Stückefür dasFührermuseumausgesucht hatte. DieAntikensammlungdesKunsthistorischen Museumserwarb schließlich mehrere Objekte aus der Sammlung Zsolnay (u. a. ein "Grabrelief Frau mit Dienerin", s.Beschluss des Kunstrückgabebeirats).
- 10Possehatte vermutlich vor, sich mitLudwig Baldass, dem Direktor derGemäldegaleriedesKunsthistorischen Museums, wegen der Affäre um dieRaffaelzugeschriebene "Madonna di Gaeta" zu besprechen. Die UrheberschaftRaffaelswar unter Fachleuten umstritten. Das Gemälde hatte sich bis Februar 1940 zur Untersuchung imKunsthistorischen Museumbefunden, woPossees während seines vorangegangenenWienaufenthalts im Januar 1940 besichtigt und sich anschließend in Übereinstimmung mitBaldassin einem Gutachten gegen eine Urheberschaft Raffaels ausgesprochen hatte (s. Seiten0037und0038).Adolf Hitlerhatte in diesem Fall nicht einfach auf das Fachurteil seines Sonderbeauftragten vertraut, sondern hatte das Bild nachBerlinbringen lassen und persönlich in Augenschein genommen, um dann beimDoerner InstitutinMünchen ein "abschließende[s] Gutachten über die Frage der Echtheit des Bildes" in Auftrag zu geben (s.Burmester (2016), S. 412). DasDoerner Institutkam jedoch ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Gemälde kein Original vonRaffaelsein könne, da es "mindestens 100 Jahre später gemalt" worden sei (s.Burmester (2016), S. 418).
1.Beschlagnahmungen derKlöster2
2.Unterbringung
der Linzer Kunst-
ggstände.3
3.Slg.4 Prinz Joh. Georg.
5. Reichswirtschaftsminister
u. staatl.6Ankaufsstelle in
Berlinentscheiden über die
Veräusserungsichergestelltenjüdischen Kunst-
besitzes über 1000 RM.
Ermächtigug durchReichs-
wirtschaftsminister, im Auftrag
desFührersfreihändige Erwer-
bungen ohne Hindernisse durch-
führen zu können.7
6.Ambras
7.Zinnsammlg. ?8
9.Originalgaben anDörner-Inst.
10..Sievers: Nach Pfingsten beginnt
Arbeit im vorgeschlagenen Sinn(Tirol)10
- 1Im Folgenden notierte sichPosseeventuell im Nachgang seinesBerlinaufenthalts vom 8. bis 10. April 1940 Punkte, die er bei seinem nächsten Treffen mitMartin Bormannbesprechen wollte bzw. über die er ihn informieren sollte. Wahrscheinlicher ist jedoch, dassPossehier die bei seiner nächsten Berichterstattung beiBormanninBerlinam 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch) abgehandelten Themen vermerkte.
- 2Es ging um die Beschlagnahmungen der Klöster und Stifte in der 'Ostmark' und den Zugriff auf deren Kunst- und Kulturbesitz, für denPosseden 'Führervorbehalt' einforderte. Er hatteMartin Bormannzuvor im Bericht über seine Dienstreise nachWienauf die Problematik aufmerksam gemacht: "Während meines diesmaligen Wiener Aufenthaltes hatte ich auch Gelegenheit, die noch vorhandenen Bestände an Kunstwerken des aufgehobenenKlosters GöttweigbeiKrems a. d. Donaudurchzusehen. Außer der berühmten und höchst wertvollen, auch äußerlich sehenswerten Bibliothek ist dort nichts Bedeutendes an Kunstwerken erhalten. Aber der Fall Göttweig beweist, daß auch im Falle der in letzter Zeit aufgehobenen Klöster der Ostmark eine Erweiterung des Führererlasses auf diese Gebiete dringend notwendig ist.
AusSt. Lambrechtin Steiermark sind die wichtigsten Gegenstände bereits kurz vor der Machtergreifung als Deckung für Steuerrückstände in dassteierische LandesmuseuminGrazverbracht worden. Desgleichen befinden sich die Sammlungen ausKloster Admontseit 1938 in ihren wichtigsten Teilen imGrazer Landesmuseum. Der wertvolle Kunstbesitz vonStamsundWiltenwurde an verschiedenen Stellen inInnsbruckgeborgen.
Wie alle diese Beispiele, zu denen täglich neue hinzukommen können, beweisen, ist die Auffassung über das Eigentumsrecht an dem kulturellen Besitz der vormaligen Klöster noch keineswegs geklärt.
Es scheint mir deshalb dringend notwendig, daß über die Eigentumsfrage an den Kunstsammlungen, Archiven und Bibliotheken vormaliger Klöster und ihre Verwendung im Interesses des nationalen Kunstbesitzes eine eindeutige Entscheidung getroffen wird. Es dürfte sich (eventuell rückblickend) empfehlen, eine einheitliche Behandlung solcher Fälle wie bei dem beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitz zu treffen, der demFührerdie Entscheidung über den Klosterbesitz überläßt. Dadurch würde wohl auch am besten den von den Gaumuseen, Bibliotheken und Archiven geäußerten Wünschen Rechnung getragen. Außerdem gäbe ein solcher Erlaß auch die letzte Gelegenheit durch Inventarisierung und photographische Aufnahmen wertvollstes Kunstgut der Nation zu erfassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 223, Posse an Bormann, 16.03.1940; Schwarz (2018), S. 99-101; zu Kloster Göttweig s. auchSeite 0059).
- 3Vermutlich sind die Kunstgegenstände gemeint, die für das geplanteFührermuseumin Linzvorgesehen waren.
- 4Sammlung
- 5Es handelt sich um denantiken Goldschmuckaus der Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay, der für dasFührermuseumvorgesehen war und von dem einige StückeAdolf Hitleram 20. April 1940 zum Geburtstag überreicht wurden (s.Seite 0030).
- 6staatliche
- 7Possebeschwerte sich, dass es beim Ankauf von aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Kunstgegenständen inWien Schwierigkeiten mit der Vermögensverkehrstelle gegeben habe (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 24, Seiberl an Posse, 26.02.1940). Der Grund dafür war, dass über den Ankauf von denkmalbehördlich sichergestelltem jüdischen Kunstbesitz, der über einen Betrag von 1.000,- Reichsmark hinaus ging,Reichswirtschaftsminister Funkund die zentrale Ankaufsstelle inBerlinzu entscheiden hatten.Martin BormannwiesFunkumgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940). Die Zusage vom Reichswirtschaftministerium erfolgte am 25. Mai 1940 (s.BArch, B 323/103, Nr. 198, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
- 8Possebesprach mitBormannvermutlich, ob eine Zinnsammlung für dasFührermuseum angekauft werden sollte. Der Anlass dürfte die Zinnsammlung vonRichard Hubergegeben haben, die vonHanna Rohdebetreut wurde;Possesollte sie besichtigen bzw. Informationen darüber einziehen (s.Eintrag vom 08.05.1940).Konrad Hahm, der Direktor desStaatlichen Museum für Deutsche VolkskundeinBerlin, wandte sich am 8. Januar 1941 anPossemit dem Anliegen,Hitlerdafür zu interessieren, die Zinnsammlung Huber für dasVolkskundemuseumzu sichern. Nach ZustimmungHitlerserwarbPossedie Sammlung für 30.000,- Reichsmark; sie ging als "Geschenk desFührers" an dasMuseum (s.BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52;BArch, B 323/115, 183-189;Erich (1942)).
- 9Im Herbst 1939 hatteErnst BuchnerdieSchackgalerieals provisorischen Aufstellungsort für die Gemäldesammlung des geplantenFührermuseumsinLinzvorgeschlagen (s.Eintrag vom 10.10.1939). Am 3. Mai 1940 wurde das Gebäude an dieBayerischen Staatsgemäldesammlungenübergeben (s.Schwarz (2011), S. 271).Hitlerließ sich die Räumlichkeiten jedoch für seine Zwecke freihalten (s.Eintrag vom 16.10.1940).
- 10Am 10. Februar 1940 hattePosseMartin Bormanndarauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Umsiedlungsaktion von Südtirolern in das Deutsche Reich "viele wertvolle Werke deutscher Kunst aus Privatbesitz" zum Verkauf in den Kunsthandel gelangten. Es sei nötig, den Verkauf von einem erfahrenen Fachmann überwachen zu lassen, damit die Kunstwerke für deutsche Museen "gerettet" würden. "Es empfiehlt sich wie im Falle der Ostmark, demFührerein Vorverkaufsrecht vorzubehalten" (s.BArch, B 323/103, Nr. 237 und 163, Nr. 173, Posse an Bormann, 10.02.1940). Auf diese InitiativePosseshin wurde in der Kulturkommission der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelleeine Unterabteilung für Kunst eingerichtet, in die Posse aufgenommen wurde (s. Schwarz (2018), S. 96;Petropoulos (1999), S. 150-152).Posse erfuhr von SS-Obersturmbannführer Wolfram Sievers, dass dieKulturkommissionbzw. ihre Kunstabteilung nach Pfingsten am 12./13. Mai 1940 die Arbeit aufnehmen sollte (zur Kulturkommission s. auchSeite 0079).