Zweites Reisetagebuch

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23. Jan. 40

Denkmalsamt1

Rennweg 82

(Rennweg 6)3

ca 6 - 8000 Objekte4

BondyentgültigbeschlagnahmtUnleserlich5

Egger-Lienzzus.618 Stück an Kärnten

d. h. fürE. L.-MuseuminLienz

in Verwahrung nehmen. 1 Stück

fürKlagenfurter Museum(1Toten-

Tanz)

(VorschlagDr Seiberl).

Riesenschwarten, die fortsollen!7

R. v.Alt,Inneres einer got.8Kirche

istAlttar desLeonhard Astes

inHallstadt(Dr. Seiberl)9

Hz.10u Aquarelle

Viele Hz.11vonTroger, sichergestellt

von Lederer12u. a.13

Schwind schöne Lau(Lederer)14

76gr. Hzeichnungen15

(Kartons)

sowie 3 gr.16Kartons (farbig)

für Staatsoper17

 

5

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1

F.2einverstanden, daß bald

möglichst dieLinzerBestände

zurückgezogenwerden. Frage

der Unterbringg3(KellerMünchen)4

daß restierende Bilder,

Hz.5u. Graphiken ebenfalls

nachLinzals "Vorrat"

kommen;6

daßEgger-Lienzgemäss

Vorschlag verteilt wird7

wünscht daßantiker Gold-

schmuck, Münzenusw in

Vitrinen zusammengebracht

wird

Antrag stellen auf Aus

lieferung derSilbersamm-

lungRothschild anCentral-

depotWien.8

BibliothekenfürLinz9

WienerRestaurierungs-

werkstätte desDenkmal-

 

38

  • 1Possenotierte sich auf den folgenden Seiten die Ergebnisse der persönlichen Besprechung mitHitlerundBormannvom 1. Februar 1940 in der Reichskanzlei inBerlin(s. auch Seiten0041,0042und0043).
  • 2Führer
  • 3Unterbringung
  • 4Man besprach auch, wo die für dasFührermuseumausgewählten Kunstwerke deponiert werden sollten. Die Kellerräume des Führerbaus inMünchensollten auf ihre Eignung als Depots hin untersucht werden.
  • 5Handzeichnungen
  • 6Es wurde beschlossen, dass alle Grafiken und Gemälde aus beschlagnahmtem jüdischen Wiener Kunstbesitz, die nicht von anderen österreichischen Museen gefordert bzw. diesen nicht zugeteilt wurden, zunächst in das Depot desFührermuseumsaufgenommen werden sollten (s. KHM-Archiv, Zl. 25/KL/40, Posse an Dworschak und Plattner, 05.02.1940).
  • 7Adolf Hitlergenehmigte den Zuteilungsvorschlag von beschlagnahmten und denkmalbehördlich sichergestellten Werken des Osttiroler Malers Albin Egger-Lienzan Kärnten und Tirol. Am 5. Februar 1940 berichtetePossediesbezüglich anHerbert Seiberl: "Mit dem Verteilungsvorschlag der Bilder vonEgger-LienzanLienz,InnsbruckundKlagenfurtwarereinverstanden" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 9, Posse an Seiberl, 05.02.1940); am 28. Februar schrieb er dann wohl irrtümlich: "Weiter teile ich Ihnen mit, dass die Genehmigung zur Überweisung der Bilder und Studien vonEgger-Lienzan dasLandesmuseuminKlagenfurtvomFührererfolgt ist. Nur eines der bedeutenderen Stücke von den 17 soll für dasKunstmuseuminLinzzurückbehalten werden" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 29, Posse an Seiberl, 28.02.1940). Eventuell hatte er die vonHitlergenehmigte Zuteilung eines Werkes an dasLandesmuseuminInnsbruckvergessen, sodass die Verteilung später korrigiert werden musste (s.Schwarz (2018), S. 114; die tatsächlichen Zuteilungen der 18 Gemälde sind dokumentiert in der Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940": 15 Gemälde gingen an dasKärntner Landesmuseum, je eines an dasFerdinandeum, dasJoanneumund dasFührermuseum).
  • 8PosseberichteteHitlervonFritz DworschaksKlage darüber, dass sich das Reichsfinanzministerium bisher geweigert habe, die beschlagnahmte Silbersammlung vonAlphonse Rothschildan dasZentraldepotabzuliefern (s. Seiten0031und0032).Hitlerwies ihn daraufhin an, beiMartin Bormanneinen formellen Antrag auf Auslieferung der Silbersammlung an dasZentraldepoteinzureichen, was am 6. Februar 1940 erfolgte (s.BArch, B 323/103, Nr. 241, Posse an Bormann, 06.02.1940;BArch, B 323/163, Nr. 231-232, Bericht). Daraufhin wiesHitlerumgehend das Reichswirtschaftsministerium an, die Silbersammlung an dasZentraldepotabzugeben (s.BArch, B 323/103, Nr. 235, Bormann an Reichswirtschaftsminister Funk, 13.02.1940; s. auch Seite0064).
  • 9Possebesprach mitHitlerauch, wohin die beschlagnahmten Privatbibliotheken aus jüdischem Besitz gegeben werden sollten. Es wurde festgelegt, „dass die beschlagnahmten Bibliotheksbestände (soweit nicht einzelne Stücke von anderer Seite erbeten sind) für die Linzer Bibliothek reserviert werden“ (s.BArch, B 323/108, Nr. 318, Posse an Dworschak, 03.02.1940).
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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1von B.2Parlament.3

 

1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik

byzant.5u. Völkerwandergs6-

gold.

eine 2. Slg.7Menziles

allgemein Gold8

 

2.Klöster: aufgehobenWilten,

Stams,St. Lambrecht,

Admont,Göttweygh

Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
  • 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung
DKA_NLPosseHans_IB3-0081.tif

Reichsleiter M. B.1

1.Beschlagnahmungen derKlöster2

2.Unterbringung

der Linzer Kunst-

ggstände.3

3.Slg.4 Prinz Joh. Georg.

4.Antiker Goldschmuck5

5. Reichswirtschaftsminister

u. staatl.6Ankaufsstelle in

Berlinentscheiden über die

Veräusserungsichergestelltenjüdischen Kunst-

besitzes über 1000 RM.

Ermächtigug durchReichs-

wirtschaftsminister, im Auftrag

desFührersfreihändige Erwer-

bungen ohne Hindernisse durch-

führen zu können.7

6.Ambras

7.Zinnsammlg. ?8

8.Schackgalerie9

9.Originalgaben anDörner-Inst.

10..Sievers: Nach Pfingsten beginnt

Arbeit im vorgeschlagenen Sinn(Tirol)10

  • 1Im Folgenden notierte sichPosseeventuell im Nachgang seinesBerlinaufenthalts vom 8. bis 10. April 1940 Punkte, die er bei seinem nächsten Treffen mitMartin Bormannbesprechen wollte bzw. über die er ihn informieren sollte. Wahrscheinlicher ist jedoch, dassPossehier die bei seiner nächsten Berichterstattung beiBormanninBerlinam 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch) abgehandelten Themen vermerkte.
  • 2Es ging um die Beschlagnahmungen der Klöster und Stifte in der 'Ostmark' und den Zugriff auf deren Kunst- und Kulturbesitz, für denPosseden 'Führervorbehalt' einforderte. Er hatteMartin Bormannzuvor im Bericht über seine Dienstreise nachWienauf die Problematik aufmerksam gemacht: "Während meines diesmaligen Wiener Aufenthaltes hatte ich auch Gelegenheit, die noch vorhandenen Bestände an Kunstwerken des aufgehobenenKlosters GöttweigbeiKrems a. d. Donaudurchzusehen. Außer der berühmten und höchst wertvollen, auch äußerlich sehenswerten Bibliothek ist dort nichts Bedeutendes an Kunstwerken erhalten. Aber der Fall Göttweig beweist, daß auch im Falle der in letzter Zeit aufgehobenen Klöster der Ostmark eine Erweiterung des Führererlasses auf diese Gebiete dringend notwendig ist.

    AusSt. Lambrechtin Steiermark sind die wichtigsten Gegenstände bereits kurz vor der Machtergreifung als Deckung für Steuerrückstände in dassteierische LandesmuseuminGrazverbracht worden. Desgleichen befinden sich die Sammlungen ausKloster Admontseit 1938 in ihren wichtigsten Teilen imGrazer Landesmuseum. Der wertvolle Kunstbesitz vonStamsundWiltenwurde an verschiedenen Stellen inInnsbruckgeborgen.

    Wie alle diese Beispiele, zu denen täglich neue hinzukommen können, beweisen, ist die Auffassung über das Eigentumsrecht an dem kulturellen Besitz der vormaligen Klöster noch keineswegs geklärt.

    Es scheint mir deshalb dringend notwendig, daß über die Eigentumsfrage an den Kunstsammlungen, Archiven und Bibliotheken vormaliger Klöster und ihre Verwendung im Interesses des nationalen Kunstbesitzes eine eindeutige Entscheidung getroffen wird. Es dürfte sich (eventuell rückblickend) empfehlen, eine einheitliche Behandlung solcher Fälle wie bei dem beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitz zu treffen, der demFührerdie Entscheidung über den Klosterbesitz überläßt. Dadurch würde wohl auch am besten den von den Gaumuseen, Bibliotheken und Archiven geäußerten Wünschen Rechnung getragen. Außerdem gäbe ein solcher Erlaß auch die letzte Gelegenheit durch Inventarisierung und photographische Aufnahmen wertvollstes Kunstgut der Nation zu erfassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 223, Posse an Bormann, 16.03.1940; Schwarz (2018), S. 99-101; zu Kloster Göttweig s. auchSeite 0059).

  • 3Vermutlich sind die Kunstgegenstände gemeint, die für das geplanteFührermuseumin Linzvorgesehen waren.
  • 4Sammlung
  • 5Es handelt sich um denantiken Goldschmuckaus der Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay, der für dasFührermuseumvorgesehen war und von dem einige StückeAdolf Hitleram 20. April 1940 zum Geburtstag überreicht wurden (s.Seite 0030).
  • 6staatliche
  • 7Possebeschwerte sich, dass es beim Ankauf von aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Kunstgegenständen inWien Schwierigkeiten mit der Vermögensverkehrstelle gegeben habe (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 24, Seiberl an Posse, 26.02.1940). Der Grund dafür war, dass über den Ankauf von denkmalbehördlich sichergestelltem jüdischen Kunstbesitz, der über einen Betrag von 1.000,- Reichsmark hinaus ging,Reichswirtschaftsminister Funkund die zentrale Ankaufsstelle inBerlinzu entscheiden hatten.Martin BormannwiesFunkumgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940). Die Zusage vom Reichswirtschaftministerium erfolgte am 25. Mai 1940 (s.BArch, B 323/103, Nr. 198, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
  • 8Possebesprach mitBormannvermutlich, ob eine Zinnsammlung für dasFührermuseum angekauft werden sollte. Der Anlass dürfte die Zinnsammlung vonRichard Hubergegeben haben, die vonHanna Rohdebetreut wurde;Possesollte sie besichtigen bzw. Informationen darüber einziehen (s.Eintrag vom 08.05.1940).Konrad Hahm, der Direktor desStaatlichen Museum für Deutsche VolkskundeinBerlin, wandte sich am 8. Januar 1941 anPossemit dem Anliegen,Hitlerdafür zu interessieren, die Zinnsammlung Huber für dasVolkskundemuseumzu sichern. Nach ZustimmungHitlerserwarbPossedie Sammlung für 30.000,- Reichsmark; sie ging als "Geschenk desFührers" an dasMuseum (s.BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52;BArch, B 323/115, 183-189;Erich (1942)).
  • 9Im Herbst 1939 hatteErnst BuchnerdieSchackgalerieals provisorischen Aufstellungsort für die Gemäldesammlung des geplantenFührermuseumsinLinzvorgeschlagen (s.Eintrag vom 10.10.1939). Am 3. Mai 1940 wurde das Gebäude an dieBayerischen Staatsgemäldesammlungenübergeben (s.Schwarz (2011), S. 271).Hitlerließ sich die Räumlichkeiten jedoch für seine Zwecke freihalten (s.Eintrag vom 16.10.1940).
  • 10Am 10. Februar 1940 hattePosseMartin Bormanndarauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Umsiedlungsaktion von Südtirolern in das Deutsche Reich "viele wertvolle Werke deutscher Kunst aus Privatbesitz" zum Verkauf in den Kunsthandel gelangten. Es sei nötig, den Verkauf von einem erfahrenen Fachmann überwachen zu lassen, damit die Kunstwerke für deutsche Museen "gerettet" würden. "Es empfiehlt sich wie im Falle der Ostmark, demFührerein Vorverkaufsrecht vorzubehalten" (s.BArch, B 323/103, Nr. 237 und 163, Nr. 173, Posse an Bormann, 10.02.1940). Auf diese InitiativePosseshin wurde in der Kulturkommission der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelleeine Unterabteilung für Kunst eingerichtet, in die Posse aufgenommen wurde (s. Schwarz (2018), S. 96;Petropoulos (1999), S. 150-152).Posse erfuhr von SS-Obersturmbannführer Wolfram Sievers, dass dieKulturkommissionbzw. ihre Kunstabteilung nach Pfingsten am 12./13. Mai 1940 die Arbeit aufnehmen sollte (zur Kulturkommission s. auchSeite 0079).