Zweites Reisetagebuch
(Lederer)1
sowie anderer österr.2Maler
VierRbdtzeichnungen
(Lederer, Fröhlich-Feldau und
Bondy).5
Großer Karton vonSchwind,
Entführung(?)
Slg.6Czecyrewiezka
(sichergestellt)7
AusNeuer Burg(beiSeiberlaufbewahrt):8
Silbersammlung Pick
(Sollte möglichst geschlosseneinem
Museum überwiesen werden!).9
23. I.
Unteres Belvedere10.
Herri met de Bles,Hl. Familie(gut)
(Mandl 3)11sehr gut.
6
- 1Gemeint ist die Kunstsammlung vonSerena Lederer, in der sich laut Sicherstellungsliste je drei Aquarelle der beiden Künstler befanden: "Liszt am Klavier", "Bildnis eines jungen Mannes" und "Bildnis einer jungen Dame" vonJosef Kriehubersowie "Orchidee", "Herrenporträt" und "Studie zu Damenbildnis mit rotem Hut" vonMoritz Michael Daffinger(s.Lillie (2003), S. 669-670).
- 2österreichischer
- 3In der Sammlung Lederer befanden sich laut Sicherstellungsliste acht Zeichnungen vonFriedrich Gauermann: "Viehtränke", "Alm", "Wölfe überfallen eine Reisekutsche", "Wolfsschlucht", "Ochsengespann", "Reisewagen im Gebirge", "Berglandschaft mit Kühen" und "Der Grundlsee mit Backenstein" (s.Lillie (2003), S. 670).Possezog sie für dasFührermuseumin Betracht. Nach Rücksprache mitAdolf Hitlersah er von einem Erwerb ab (s.BDA-Archiv, RestMat., K.10, M. 2, fol. 10, Liste der Werke aus dem sichergestellten Besitz, für die sich Hitler interessierte).
- 4Handzeichnungen. Im Gesamtbestand der denkmalbehördlich sichergestellten Zeichnungen befanden sich zwei Zeichungen vonAdolph von Menzel, diePossefür dasFührermuseumankaufen wollte. Eine Bleistiftzeichnung, "Männlicher Studienkopf mit Hut", vonMenzelstammte aus der Sammlung Lederer (s.Lillie (2003), S. 671).
- 5Es handelt sich um vier ZeichnungenRembrandts, die lautPosseaus diesen drei Sammlungen stammten:
1. Kunstsammlung der Familie Lederer. In den Listen der aus dem Besitz der Lederers denkmalbehördlich sichergestellten Objekte sind keine ZeichnungenRembrandtsaufgeführt (Listen s.Lillie (2003), S. 666-671).
2. Kunstsammlung Fröhlich-Feldau. Damit meintePossevermutlich die Kunstsammlung vonJosefine Winter, die in erster Ehe mitAlfred Fröhlich von Feldauverheiratet war.
In einem undatierten Sammlungsinventar sind zwei HandzeichnungenRembrandtsgelistet: "Mardochai" und "Christus in Emmaus" (s.Lillie (2003), S. 1312 und 1314).
3. Kunstsammlung vonOscar Bondy.
In den Listen der aus dem BesitzBondysdenkmalbehördlich sichergestellten Objekte sind zwei ZeichnungenRembrandtsaufgeführt: "Der Jakobssegen" (s.Lillie (2003), S. 218) und "Zwei Windmühlen" (s.Lillie (2003), S. 223). Beide waren für dasFührermuseumbestimmt, ebenso wie eine "doppelseitige Federzeichnung".
Welche ZeichnungenRembrandtsPossehier begutachtete, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.
- 6Sammlung
- 7Gemeint ist die Kunstsammlung vonEdwinundCaroline Czeczowiczka, die aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt worden war (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923).
- 8Die Neue Burg ist Teil der Wiener Hofburg. Dort befand sich dasZentraldepotderZentralstelle für Denkmalschutz, deren Leiter zur damaligen ZeitHerbert Seiberlwar (s.weiterführende Erläuterungenaufzdk-online).
- 9Der Vorschlag, die Sammlung vonOtto Picknicht auf verschiedene Museen zu verteilen, sondern als Ganzes einem einzigen Museum zuzuteilen, war denkmalpflegerisch motiviert und wurde wahrscheinlich vonHerbert Seiberlunterbreitet. Er reagierte damit vermutlich auf Bestrebungen, Objekte aus der Pick'schen Sammlung verschiedenen Museen im 'Altreich', dem Deutschen Reich in den Grenzen von 1937, zuzuteilen (s. BArch, B 323/116, Nr. 552, Verzeichnis der Goldschmiedearbeiten aus der Sammlung O. P. [= Otto Pick], welche für Altreichmuseen in Frage kämen (mit Ausnahme von Augsburg und Nürnberg)). Dem Vorschlag wurde jedoch nicht stattgegeben, vielmehr wurden einige Objekte demLandesmuseuminLinzzugewiesen (s.Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940"), für die restlichen war wohl vorgesehen, sie an Museen des 'Altreichs' zu verteilen.
- 10Das Untere Belvedere ist ein Teilgebäude der Schlossanlage Belvedere inWien, die dieÖsterreichische Galerie Belvederebeherbergt. In der dortigen Orangerie war im Oktober 1939 von derZentralstelle für Denkmalschutzein Depot sichergestellter Kunstwerke aus jüdischem Besitz eingerichtet worden (s.Schwarz (2018), S. 86).
- 11Das erwähnteKinderbildnis der Königin Katharinastammte aus der Kunstsammlung vonFritz Mandlund hatte die Sicherstellungsnr. 3 (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 41, Personenmappe Fritz Mandl, fol. 9).
ev. für L.1
xecht, aber langweilig2
Hals(Lilienfeld)3 SelbstbildnisBildnis eines Herrn
Spätbild
beschla.4Herkunft.
Kunsth. Museumuninteressiert)
Zur Ausfuhr gesperrt.5
! Deutsch 16.6Tempelgangu
DarbringungOpfer Joachims(Pollak-Barnau)
Frauenbildnis (Friedländer)8
werden (sichergestellt)
Lederer:Bronzeplaketten10
(sichergestellt)
(vonPlaniscigzu
sammengestellt)11
8
- 1Die Notiz "eventuell für Linz" belegt, dassPossedas angeführte Werk für dasFührermuseumvorgesehen hatte.Im Oktober 1940 wurde es für 1.850,- Reichsmark angekauft (s.BArch, B 323/120, Nr. 151, Rudolf Bredl (Bevollmächtigter für die Sammlung Robert Pollak) an Posse, 03.10.1940;Schwarz (2004), Nr. I/35, S. 96-97).
- 2PossesBewertung dieses Gemäldes als "echt", also als ein Originalwerk vonDavid Teniers, "aber langweilig" führt beispielhaft seine gezielte Objektauswahl in Verbindung mit hohem Qualitätsanspruch für die Sammlung desFührermuseumsvor Augen. Er wählte diese Gemälde nicht aus.
- 3Gemeint ist die Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld.
- 4beschlagnahmter
- 5Das "Porträt eines Mannes" von Frans Hals aus der Kunstsammlung vonAntonie Lilienfeld war aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt und zur Ausfuhr gesperrt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923).Posseerfuhr, dass dasKunsthistorische Museuman einem Ankauf nicht interessiert war. Er wollte es für dasFührermuseumerwerben, doch die Besitzerin, die sich in den USA aufhielt und mit derHerbert SeiberlVerhandlungen führen sollte, war nicht zum Verkauf bereit. Auch spätere Erwerbsversuche von SeitenPossesund seines NachfolgersHermann Vosssowie anderer NS-Organisationen schlugen fehl (s.Iselt (2010), S. 251-254).
- 6Possedatierte die beiden Werke in das 16. Jahrhundert.
- 7Gemeint sind zwei Gemälde aus der von derGestapobeschlagnahmten Kunstsammlung vonBruno Pollack von Parnau. Sie waren aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) und von derZentralstelle für Denkmalschutzübernommen worden: "Darstellung im Tempel, österreichisch 16. Jh." und "Tempelgang Mariae, österreichisch, 16. Jh." (s.BArch, B 323/1203, fol. 96 bzw. 228, Sicherstellungen und Beschlagnahmen in Wien im Jahr 1939, "Führerauftrag Linz", Liste der "Sicherstellungen").
- 8Vermutlich handelt es sich um das Werk "Bildnis einer jungen Frau" desMeisters H. W.aus der Sammlung vonN. Friedländer.
- 9Datierung des zuvor genannten Gemäldes
- 10Die Kunstsammlung vonSerena Ledererbeinhaltete laut der Sicherstellungsliste vom November 1940 neben diversen Bronzen, Bronzereliefs und -medaillen 27 Bronzeplaketten (s.Lillie (2003), S. 666-668).
- 11Die Sammlung von Bronzeplaketten hatteLeo Planiscigzusammengestellt, der mit der Familie Lederer befreundet war und sie bei ihren Kunsterwerbungen beriet (s.Wladika (2017), S. 17).
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung
1.Beschlagnahmungen derKlöster2
2.Unterbringung
der Linzer Kunst-
ggstände.3
3.Slg.4 Prinz Joh. Georg.
5. Reichswirtschaftsminister
u. staatl.6Ankaufsstelle in
Berlinentscheiden über die
Veräusserungsichergestelltenjüdischen Kunst-
besitzes über 1000 RM.
Ermächtigug durchReichs-
wirtschaftsminister, im Auftrag
desFührersfreihändige Erwer-
bungen ohne Hindernisse durch-
führen zu können.7
6.Ambras
7.Zinnsammlg. ?8
9.Originalgaben anDörner-Inst.
10..Sievers: Nach Pfingsten beginnt
Arbeit im vorgeschlagenen Sinn(Tirol)10
- 1Im Folgenden notierte sichPosseeventuell im Nachgang seinesBerlinaufenthalts vom 8. bis 10. April 1940 Punkte, die er bei seinem nächsten Treffen mitMartin Bormannbesprechen wollte bzw. über die er ihn informieren sollte. Wahrscheinlicher ist jedoch, dassPossehier die bei seiner nächsten Berichterstattung beiBormanninBerlinam 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch) abgehandelten Themen vermerkte.
- 2Es ging um die Beschlagnahmungen der Klöster und Stifte in der 'Ostmark' und den Zugriff auf deren Kunst- und Kulturbesitz, für denPosseden 'Führervorbehalt' einforderte. Er hatteMartin Bormannzuvor im Bericht über seine Dienstreise nachWienauf die Problematik aufmerksam gemacht: "Während meines diesmaligen Wiener Aufenthaltes hatte ich auch Gelegenheit, die noch vorhandenen Bestände an Kunstwerken des aufgehobenenKlosters GöttweigbeiKrems a. d. Donaudurchzusehen. Außer der berühmten und höchst wertvollen, auch äußerlich sehenswerten Bibliothek ist dort nichts Bedeutendes an Kunstwerken erhalten. Aber der Fall Göttweig beweist, daß auch im Falle der in letzter Zeit aufgehobenen Klöster der Ostmark eine Erweiterung des Führererlasses auf diese Gebiete dringend notwendig ist.
AusSt. Lambrechtin Steiermark sind die wichtigsten Gegenstände bereits kurz vor der Machtergreifung als Deckung für Steuerrückstände in dassteierische LandesmuseuminGrazverbracht worden. Desgleichen befinden sich die Sammlungen ausKloster Admontseit 1938 in ihren wichtigsten Teilen imGrazer Landesmuseum. Der wertvolle Kunstbesitz vonStamsundWiltenwurde an verschiedenen Stellen inInnsbruckgeborgen.
Wie alle diese Beispiele, zu denen täglich neue hinzukommen können, beweisen, ist die Auffassung über das Eigentumsrecht an dem kulturellen Besitz der vormaligen Klöster noch keineswegs geklärt.
Es scheint mir deshalb dringend notwendig, daß über die Eigentumsfrage an den Kunstsammlungen, Archiven und Bibliotheken vormaliger Klöster und ihre Verwendung im Interesses des nationalen Kunstbesitzes eine eindeutige Entscheidung getroffen wird. Es dürfte sich (eventuell rückblickend) empfehlen, eine einheitliche Behandlung solcher Fälle wie bei dem beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitz zu treffen, der demFührerdie Entscheidung über den Klosterbesitz überläßt. Dadurch würde wohl auch am besten den von den Gaumuseen, Bibliotheken und Archiven geäußerten Wünschen Rechnung getragen. Außerdem gäbe ein solcher Erlaß auch die letzte Gelegenheit durch Inventarisierung und photographische Aufnahmen wertvollstes Kunstgut der Nation zu erfassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 223, Posse an Bormann, 16.03.1940; Schwarz (2018), S. 99-101; zu Kloster Göttweig s. auchSeite 0059).
- 3Vermutlich sind die Kunstgegenstände gemeint, die für das geplanteFührermuseumin Linzvorgesehen waren.
- 4Sammlung
- 5Es handelt sich um denantiken Goldschmuckaus der Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay, der für dasFührermuseumvorgesehen war und von dem einige StückeAdolf Hitleram 20. April 1940 zum Geburtstag überreicht wurden (s.Seite 0030).
- 6staatliche
- 7Possebeschwerte sich, dass es beim Ankauf von aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Kunstgegenständen inWien Schwierigkeiten mit der Vermögensverkehrstelle gegeben habe (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 24, Seiberl an Posse, 26.02.1940). Der Grund dafür war, dass über den Ankauf von denkmalbehördlich sichergestelltem jüdischen Kunstbesitz, der über einen Betrag von 1.000,- Reichsmark hinaus ging,Reichswirtschaftsminister Funkund die zentrale Ankaufsstelle inBerlinzu entscheiden hatten.Martin BormannwiesFunkumgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940). Die Zusage vom Reichswirtschaftministerium erfolgte am 25. Mai 1940 (s.BArch, B 323/103, Nr. 198, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
- 8Possebesprach mitBormannvermutlich, ob eine Zinnsammlung für dasFührermuseum angekauft werden sollte. Der Anlass dürfte die Zinnsammlung vonRichard Hubergegeben haben, die vonHanna Rohdebetreut wurde;Possesollte sie besichtigen bzw. Informationen darüber einziehen (s.Eintrag vom 08.05.1940).Konrad Hahm, der Direktor desStaatlichen Museum für Deutsche VolkskundeinBerlin, wandte sich am 8. Januar 1941 anPossemit dem Anliegen,Hitlerdafür zu interessieren, die Zinnsammlung Huber für dasVolkskundemuseumzu sichern. Nach ZustimmungHitlerserwarbPossedie Sammlung für 30.000,- Reichsmark; sie ging als "Geschenk desFührers" an dasMuseum (s.BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52;BArch, B 323/115, 183-189;Erich (1942)).
- 9Im Herbst 1939 hatteErnst BuchnerdieSchackgalerieals provisorischen Aufstellungsort für die Gemäldesammlung des geplantenFührermuseumsinLinzvorgeschlagen (s.Eintrag vom 10.10.1939). Am 3. Mai 1940 wurde das Gebäude an dieBayerischen Staatsgemäldesammlungenübergeben (s.Schwarz (2011), S. 271).Hitlerließ sich die Räumlichkeiten jedoch für seine Zwecke freihalten (s.Eintrag vom 16.10.1940).
- 10Am 10. Februar 1940 hattePosseMartin Bormanndarauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Umsiedlungsaktion von Südtirolern in das Deutsche Reich "viele wertvolle Werke deutscher Kunst aus Privatbesitz" zum Verkauf in den Kunsthandel gelangten. Es sei nötig, den Verkauf von einem erfahrenen Fachmann überwachen zu lassen, damit die Kunstwerke für deutsche Museen "gerettet" würden. "Es empfiehlt sich wie im Falle der Ostmark, demFührerein Vorverkaufsrecht vorzubehalten" (s.BArch, B 323/103, Nr. 237 und 163, Nr. 173, Posse an Bormann, 10.02.1940). Auf diese InitiativePosseshin wurde in der Kulturkommission der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelleeine Unterabteilung für Kunst eingerichtet, in die Posse aufgenommen wurde (s. Schwarz (2018), S. 96;Petropoulos (1999), S. 150-152).Posse erfuhr von SS-Obersturmbannführer Wolfram Sievers, dass dieKulturkommissionbzw. ihre Kunstabteilung nach Pfingsten am 12./13. Mai 1940 die Arbeit aufnehmen sollte (zur Kulturkommission s. auchSeite 0079).