Zweites Reisetagebuch

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AquarelleKriehuberu.Daffinger

(Lederer)1

sowie anderer österr.2Maler

wieGauermann.3- 2MenzelHz.4

VierRbdtzeichnungen

(Lederer, Fröhlich-Feldau und

Bondy).5

Großer Karton vonSchwind,

Entführung(?)

Slg.6Czecyrewiezka

(sichergestellt)7

 

S.D.

AusNeuer Burg(beiSeiberlaufbewahrt):8

Silbersammlung Pick

(Sollte möglichst geschlosseneinem

Museum überwiesen werden!).9

23. I.

Unteres Belvedere10.

Herri met de Bles,Hl. Familie(gut)

Seisenegger,Königin Katharina

(Mandl 3)11sehr gut.

 

6

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Dannhauser,Frau mit entblösstem

Busen

Marianne Singer(sichergestellt)1

 

Große Fayence vase(Oppenheimer)2

1541

 

Ital.3AltarBondy 18964L5

Mitte Madaetc.14. Jhdt

l. Geburt, re. Fl. Kreuzigg6

Hans Dürer7(Bondy) L.

Mielich,GrGartenszene

(Bondy)

xxRheinisch(1400)Kreuzigung

Bondy 1369

sehr gut L

hl. Martin zu Pferd, Holz

 Bondy 1424 L

xx Gio. di Paolo,Anbetg der

Bondy 15             Könige

 

9

  • 1Der Kunstbesitz vonMarianne Singerwar aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923).
  • 2Gemeint ist die Kunstsammlung vonFranz Oppenheimer.
  • 3Italienischer
  • 4Hierbei handelt es sich um die Sicherstellungsnummer des Objekts in der Sammlung vonOscar Bondy. Dies gilt auf dieser Seite für alle zusammen mit dem Begriff "Bondy" genannten Zahlenfolgen.Possenotierte sich die Nummer dieses Altars falsch, denn diese lautete Bo 896 (s.BArch, B 323/1207, S. 52, Inventar der Sammlung Bondy).
  • 5Wie das vonPossevergebene Kürzel "L [=Linz]" zeigt, hatte er dieses Kunstwerk für dasFührermuseumvorgesehen (s.BArch, B 323/117, Nr. 791, Kunstwerke aus dem beschlagnahmten Wiener Besitz. Für das Kunstmuseum von Linz a. d. Donau;Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940"). Dies gilt im Folgenden für alle Kunstgegenstände, die mit dem Kürzel versehen wurden.
  • 6Possebeschrieb hier das Bildprogramm der Altars. Demnach zeigte die Mitteltafel eine Madonna, der linke Flügel eine Geburts- und der rechte eine Kreuzigungsszene.
  • 7Gemeint sind dieHans Dürerzugeschriebenenvier Tafeln aus dem Leben Mariä und Jesu, welche die Verkündigung (Sicherstellungsnr. Bo 13a), die Heimsuchung (Bo 13b), die Geburt Christi (Bo 13c) und die Darstellung im Tempel (Bo 13d) zeigen.
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15.Großer Snyders(Werkstatt)

Hunde hinter Rehkitz her

(dekoratives Bild)

BeiProf. Brinkmann. Mit ihm

zuPräsidentZiegler:Dörner-

Institut. (Prof. Toni Roth;Dr. Jakoby)

Zum FirnissabnehmenMethyl-

alkohol.2

 

Auf Eilbrief hin tel. mitHaberstock

(Verabredung inWien)

2. MärzBeiFeuchtmayr

Böhler3

Vogele v. Vogelstein1816

Rom

Bildnis einer Malerin

465004

2 Büsten (Thon)

Tommaso Contarini

uZenovonA Vittoria

à 14 000

 

44

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"zur Strecke bringen"

Dr. Kern, Gauamtsleiter

Generalreferent der Theater, Museum

Kunstförderung u. Volksbildung

Verw.1von B.2Parlament.3

 

1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik

byzant.5u. Völkerwandergs6-

gold.

eine 2. Slg.7Menziles

allgemein Gold8

 

2.Klöster: aufgehobenWilten,

Stams,St. Lambrecht,

Admont,Göttweygh

Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck

Für diese u. weitere Fälle

einheitl. Behandlg9durch

höhere Instanz, da einzelne

Museen sich bereits in den

Besitz der Kunstwerke ge-

bracht haben. Einheitliche

Regelung. Beschlagnahmter

Besitz, der daher auch

  • 1Verwalter/-tung
  • 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
  • 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
  • 4Sammlungen
  • 5byzantinisches
  • 6Völkerwanderungs
  • 7Sammlung
  • 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
  • 9einheitliche Behandlung
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1der Entscheidung desFührers

unterliegt.2

 

!Dw.Auflösung

der Depots3

 

Rbdt-Gutmannbeim

Fürsten Liechtenstein4

Antiken:Prof. Eichler.

4.5Denkmalsamt.Dr. Frodel.6

Drumbl-Haberstock- Bei

Dworschak. - Abend mit Hst7

 

5. März. 40.ca340250hoch

Auersperg8Makart

br.95,304,80mit Rahmen

Rahmen 40 br.10

Allegorie des Nils.11

 

Seiberl: Hz.12(Schwind   Prof. EichlerAntiken

nachDresden                  Mell

Lederer!)13                       Dr. Nagler

                                           Dworschak: antike

                                           usw. Münzen

                                           Abtransport der

                                           Wiener Bilder

 

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