Zweites Reisetagebuch
23. Jan. 40
Rennweg 82
(Rennweg 6)3
ca 6 - 8000 Objekte4
BondyentgültigbeschlagnahmtUnleserlich5
Egger-Lienzzus.618 Stück an Kärnten
d. h. fürE. L.-MuseuminLienz
in Verwahrung nehmen. 1 Stück
fürKlagenfurter Museum(1Toten-
Tanz)
(VorschlagDr Seiberl).
Riesenschwarten, die fortsollen!7
R. v.Alt,Inneres einer got.8Kirche
Hz.10u Aquarelle
Viele Hz.11vonTroger, sichergestellt
Schwind schöne Lau(Lederer)14
76gr. Hzeichnungen15
(Kartons)
sowie 3 gr.16Kartons (farbig)
für Staatsoper17
5
- 1Am Morgen nach seiner Anreise inWienbegab sichPossezurZentralstelle für Denkmalschutz. Das Hauptziel dieser Dienstreise war lautPosse, "den von derZentralstelle für Denkmalschutzgeborgenen und nunmehr zur Aufstellung gebrachten Bestand an beschlagnahmten und sichergestellten Kunstwerken aus jüdischem Besitz im Sinne des mir vomFührererteilten Auftrages durchzuarbeiten" (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 20.01.1940).
- 2Dies war die damalige Adresse derZentralstelle für Denkmalschutz, die im Kloster der Salesianerinnen untergebracht war (s.Frodl-Kraft (1997), S. 200-201;Schwarz (2018), S. 86).
- 3Dies war bzw. ist die Adresse des Unteren Belvedere inWien, in dem dieÖsterreichische Galerieihren Sitz hatte bzw. hat. In der dortigen Orangerie war im Oktober 1939 von derZentralstelle für Denkmalschutzein Depot denkmalbehördlich sichergestellter Kunstwerke aus jüdischem Besitz eingerichtet worden (s.Schwarz (2018), S. 86).
- 4Possebesichtigte am 23. Januar 1940 inWiendie zweite Ausstellung derZentralstelle für Denkmalschutzin der Orangerie des Belvedere. DieZentralstelle verwaltete die aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellten (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) Kunstwerke, die seit dem Juli 1939 dem 'Führervorbehalt' und damit dem ErstzugriffsrechtAdolf Hitlersbzw. seines SonderbeauftragtenPosseunterlagen (s.Schwarz (2014), S. 66-67). Die Ausstellung präsentierte u. a. Bestände der kurz zuvor eingezogenen Kunstsammlung vonOscar Bondy. Die vonPosseangegebene Anzahl von "6 - 8000 Objekte[n]" bezieht sich wohl auf eine Schätzung der von derZentralstelle für Denkmalschutzinsgesamt verwalteten Kunstwerke (s.Schwarz (2018), S. 87-88).
- 5Gemeint ist die Kunstsammlung vonOscar Bondy, die sich in Verwahrung derZentralstelle für Denkmalschutzbefand, weil sie aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes sichergestellt worden war (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923). Da sein Vermögen am 1. Dezember 1939 gerichtlich eingezogen worden war, stand seine Kunstsammlung nun für eine kostenfreie Verteilung auf österreichische Museen unter 'Führervorbehalt' zur Verfügung (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 15 und 15/1, Personenmappen Oskar Bondy;Schwarz (2018), S. 22 und 87-88).
- 6zusammen
- 7Herbert Seiberl, der Leiter derZentralstelle für Denkmalschutz, schlugPossevor, 18 denkmalbehördlich sichergestellte und von derZentralstelleverwahrte Werke des Tiroler MalersAlbin Egger-LienzKärnten zuzuteilen. Ein Gemälde, der genannte "Totentanz" aus der eingezogenen Sammlung vonGeorg Duschinsky, sollte an dasKärntner LandesmuseuminKlagenfurtgehen, die übrigen 17 an dasEgger-Lienz-MuseuminLienz, der Geburtsstadt des Künstlers.Seiberldrängte auf eine Entscheidung, da er Platzprobleme hatte, wiePossesNotiz "Riesenschwarten, die fortsollen!" belegt. So hatte er das Gemälde "Totentanz" (237 x 275 cm) nicht in der Orangerie des Belvedere, dem Depot derZentralstelle, unterbringen können, sondern im beschlagnahmten Palais Lanckoronski deponieren lassen müssen, dessen Kunstbestände unter Verwaltung derZentralstelle für Denkmalschutzstanden (s.BArch, B 323/1203, Liste 68, fol. 138).
- 8gotischen
- 9Eventuell informierte Herbert SeiberlPossedarüber, dass dasAquarellvonRudolf von Altaus der Sammlung Bondy den Innenraum derHallstätterPfarrkirche Mariä Himmelfahrt mit dem dortigen Marienaltar vonLeonhard Astlzeigt.
- 10Handzeichnungen
- 11Handzeichnungen
- 12Es handelt sich um die Kunstsammlung vonSerena Lederer.
- 13Diese Abkürzung ist aufzulösen als "und anderen [Sammlungen]".Possemeinte damit weitere Sammlungen, die ebenfalls Zeichnungen vonPaul Trogerbeinhalteten.
- 14Moritz von Schwindschuf für die "Historie von der schönen Lau" vonEduard Mörikeum 1868-70 einen Bildzyklus. Diesieben Zeichnungen dieser Illustrationsreiheaus der Sammlung vonSerena Ledererwurden vonPossefür dasFührermuseumin Betracht gezogen und sollten nach Rücksprache mitAdolf Hitlerbei der Besprechung vom 1. Februar 1940 angekauft werden (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 9, Posse an Seiberl, 05.02.1940; s. auchEintrag vom Mai 1941).
- 15große Handzeichnungen
- 16große
- 17Ebenfalls in der Sammlung Lederer befanden sich drei Aquarellentwürfe für Fresken zuWolfgang Amadeus MozartsOper "Die Zauberflöte", dieMoritz von Schwindfür die Ausstattung des Neubaus des Wiener Opernhauses angefertigt hatte: "Königin der Nacht", "Pamina und die drei Knaben" sowie "Monostatos nähert sich Paminen".
F.2einverstanden, daß bald
möglichst dieLinzerBestände
zurückgezogenwerden. Frage
der Unterbringg3(KellerMünchen)4
daß restierende Bilder,
Hz.5u. Graphiken ebenfalls
nachLinzals "Vorrat"
kommen;6
daßEgger-Lienzgemäss
Vorschlag verteilt wird7
wünscht daßantiker Gold-
schmuck, Münzenusw in
Vitrinen zusammengebracht
wird
Antrag stellen auf Aus
lieferung derSilbersamm-
lungRothschild anCentral-
WienerRestaurierungs-
werkstätte desDenkmal-
38
- 1Possenotierte sich auf den folgenden Seiten die Ergebnisse der persönlichen Besprechung mitHitlerundBormannvom 1. Februar 1940 in der Reichskanzlei inBerlin(s. auch Seiten0041,0042und0043).
- 2Führer
- 3Unterbringung
- 4Man besprach auch, wo die für dasFührermuseumausgewählten Kunstwerke deponiert werden sollten. Die Kellerräume des Führerbaus inMünchensollten auf ihre Eignung als Depots hin untersucht werden.
- 5Handzeichnungen
- 6Es wurde beschlossen, dass alle Grafiken und Gemälde aus beschlagnahmtem jüdischen Wiener Kunstbesitz, die nicht von anderen österreichischen Museen gefordert bzw. diesen nicht zugeteilt wurden, zunächst in das Depot desFührermuseumsaufgenommen werden sollten (s. KHM-Archiv, Zl. 25/KL/40, Posse an Dworschak und Plattner, 05.02.1940).
- 7Adolf Hitlergenehmigte den Zuteilungsvorschlag von beschlagnahmten und denkmalbehördlich sichergestellten Werken des Osttiroler Malers Albin Egger-Lienzan Kärnten und Tirol. Am 5. Februar 1940 berichtetePossediesbezüglich anHerbert Seiberl: "Mit dem Verteilungsvorschlag der Bilder vonEgger-LienzanLienz,InnsbruckundKlagenfurtwarereinverstanden" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 9, Posse an Seiberl, 05.02.1940); am 28. Februar schrieb er dann wohl irrtümlich: "Weiter teile ich Ihnen mit, dass die Genehmigung zur Überweisung der Bilder und Studien vonEgger-Lienzan dasLandesmuseuminKlagenfurtvomFührererfolgt ist. Nur eines der bedeutenderen Stücke von den 17 soll für dasKunstmuseuminLinzzurückbehalten werden" (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 29, Posse an Seiberl, 28.02.1940). Eventuell hatte er die vonHitlergenehmigte Zuteilung eines Werkes an dasLandesmuseuminInnsbruckvergessen, sodass die Verteilung später korrigiert werden musste (s.Schwarz (2018), S. 114; die tatsächlichen Zuteilungen der 18 Gemälde sind dokumentiert in der Liste "Erste große 'Führerzuteilung' vom 2. Juli 1940": 15 Gemälde gingen an dasKärntner Landesmuseum, je eines an dasFerdinandeum, dasJoanneumund dasFührermuseum).
- 8PosseberichteteHitlervonFritz DworschaksKlage darüber, dass sich das Reichsfinanzministerium bisher geweigert habe, die beschlagnahmte Silbersammlung vonAlphonse Rothschildan dasZentraldepotabzuliefern (s. Seiten0031und0032).Hitlerwies ihn daraufhin an, beiMartin Bormanneinen formellen Antrag auf Auslieferung der Silbersammlung an dasZentraldepoteinzureichen, was am 6. Februar 1940 erfolgte (s.BArch, B 323/103, Nr. 241, Posse an Bormann, 06.02.1940;BArch, B 323/163, Nr. 231-232, Bericht). Daraufhin wiesHitlerumgehend das Reichswirtschaftsministerium an, die Silbersammlung an dasZentraldepotabzugeben (s.BArch, B 323/103, Nr. 235, Bormann an Reichswirtschaftsminister Funk, 13.02.1940; s. auch Seite0064).
- 9Possebesprach mitHitlerauch, wohin die beschlagnahmten Privatbibliotheken aus jüdischem Besitz gegeben werden sollten. Es wurde festgelegt, „dass die beschlagnahmten Bibliotheksbestände (soweit nicht einzelne Stücke von anderer Seite erbeten sind) für die Linzer Bibliothek reserviert werden“ (s.BArch, B 323/108, Nr. 318, Posse an Dworschak, 03.02.1940).
"zur Strecke bringen"
Dr. Kern, Gauamtsleiter
Generalreferent der Theater, Museum
Kunstförderung u. Volksbildung
1.Slgn.4Hofrat Dr. Komminik
gold.
eine 2. Slg.7Menziles
allgemein Gold8
2.Klöster: aufgehobenWilten,
Jeuiten-u.ServitenklosterInnsbruck
Für diese u. weitere Fälle
einheitl. Behandlg9durch
höhere Instanz, da einzelne
Museen sich bereits in den
Besitz der Kunstwerke ge-
bracht haben. Einheitliche
Regelung. Beschlagnahmter
Besitz, der daher auch
- 1Verwalter/-tung
- 2Wahrscheinlich istJosef Bürckelgemeint.
- 3Eduard Kernwar von März 1938 bis März 1940 unterJosef Bürckel, dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, als Generalreferent für Theater, Museen, Kunstförderung und Volksbildung für die staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen zuständig.Possetraf ihn in seinem Dienstsitz in der Gauleitung, die im Parlamentsgebäude eingerichtet worden war (s.Haupt (1991), S. 127-128). Er besprach mit ihm vermutlich die unterhalb aufgeführten Fragen zu den Münzsammlungen Kominik und Menziles sowie zum Kunstbesitz der in Österreich aufgehobenen Klöster.
- 4Sammlungen
- 5byzantinisches
- 6Völkerwanderungs
- 7Sammlung
- 8Adolf Hitlerhatte kurz zuvor bei der Besprechung mitPossevom 1. Februar 1940 festgelegt, dass imFührermuseumantiker Goldschmuck und Münzen in Vitrinen präsentiert werden sollten (s.Seite 0040). Bei seinemWienaufenthalt im Januar 1940 suchtePosseetwa 60 bedeutendere Münzen mit figürlichen Darstellungen in Silber und Gold für diesen Zweck aus (s.Schwarz (2018), S. 126-127).Fritz Dworschakmachte ihn in diesem Zusammenhang auf die zwei von der Zollfahndungsstelle sichergestellte Münzsammlungen vonEmil KominikundAlfred Menzilesaufmerksam, die demKunsthistorischen Museumzur treuhänderischen Verwahrung übergeben worden waren. Auf diese erhob die Reichsbank aufgrund der Abgabepflicht von Gegenständen aus Edelmetallen vom 21. Februar 1939 (s. RGBl. I Nr. 32/1939,S. 282) Anspruch. Wegen des historischen und künstlerischen Wertes der Sammlungen Kominik und Menziles fordertePossefür diese in seinem Bericht über die Wiener Dienstreise die Ausweitung des 'Führervorbehalts': "Ferner ist von der Reichsbankhauptkasse Berlin an dieZentralstelle für DenkmalschutzinWiendie Aufforderung gerichtet worden, die Goldmünzensammlungen Emil Kominik und Alfred Menziles, die zurzeit imZentraldepotder Neuen Burg inWienin Gewahrsam sind, auszuliefern. Sowohl dasWiener Denkmalsamtwie das Wiener Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten (Staatskommissar Professor Dr.Plattner) haben gegen diese Forderung beim Herrn Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr.LammersEinspruch erhoben, da es sich in diesem Fall um Sammlungen von einzigartiger nationaler Bedeutung (antike und altgermanische Münzen aus der Völkerwanderungszeit usw.) handelt. Gerade aus der Sammlung Dr. Kominik könnte die vomFührerfürLinzgewünschte Vitrine mit antiken Goldmünzen großenteils zusammengestellt werden. Eine Denkschrift des Leiters desKunsthistorischen MuseumsinWien, der zugleich Leiter der Wiener Münzsammlung ist, erlaube ich mir beizufügen. Ich möchte auch meinerseits nicht verfehlen, auf die Bedeutung dieser Werte für den nationalen Kultur- und Kunstbesitz hinzuweisen" (s.BArch, B 323/163, Nr. 70-71, Posse an Bormann, 16.03.1940). Daraufhin wurde festgelegt, dass auch auf Grund der Verordnung vom 21. Februar 1939 abgelieferte Kunstgegenstände dem 'Führervorbehalt' unterlagen (s.BArch, R 43II/1269g, Bl. 57-58, Vermerk der Reichkanzlei vom 06.07.1940); mitHans Heinrich Lammers' Erlass vom 11. Juli 1940 unterlagen die Münzsammlungen Kominik und Menziles nicht der Ablieferungspflicht für Edelmetalle.
- 9einheitliche Behandlung
1.Beschlagnahmungen derKlöster2
2.Unterbringung
der Linzer Kunst-
ggstände.3
3.Slg.4 Prinz Joh. Georg.
5. Reichswirtschaftsminister
u. staatl.6Ankaufsstelle in
Berlinentscheiden über die
Veräusserungsichergestelltenjüdischen Kunst-
besitzes über 1000 RM.
Ermächtigug durchReichs-
wirtschaftsminister, im Auftrag
desFührersfreihändige Erwer-
bungen ohne Hindernisse durch-
führen zu können.7
6.Ambras
7.Zinnsammlg. ?8
9.Originalgaben anDörner-Inst.
10..Sievers: Nach Pfingsten beginnt
Arbeit im vorgeschlagenen Sinn(Tirol)10
- 1Im Folgenden notierte sichPosseeventuell im Nachgang seinesBerlinaufenthalts vom 8. bis 10. April 1940 Punkte, die er bei seinem nächsten Treffen mitMartin Bormannbesprechen wollte bzw. über die er ihn informieren sollte. Wahrscheinlicher ist jedoch, dassPossehier die bei seiner nächsten Berichterstattung beiBormanninBerlinam 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch) abgehandelten Themen vermerkte.
- 2Es ging um die Beschlagnahmungen der Klöster und Stifte in der 'Ostmark' und den Zugriff auf deren Kunst- und Kulturbesitz, für denPosseden 'Führervorbehalt' einforderte. Er hatteMartin Bormannzuvor im Bericht über seine Dienstreise nachWienauf die Problematik aufmerksam gemacht: "Während meines diesmaligen Wiener Aufenthaltes hatte ich auch Gelegenheit, die noch vorhandenen Bestände an Kunstwerken des aufgehobenenKlosters GöttweigbeiKrems a. d. Donaudurchzusehen. Außer der berühmten und höchst wertvollen, auch äußerlich sehenswerten Bibliothek ist dort nichts Bedeutendes an Kunstwerken erhalten. Aber der Fall Göttweig beweist, daß auch im Falle der in letzter Zeit aufgehobenen Klöster der Ostmark eine Erweiterung des Führererlasses auf diese Gebiete dringend notwendig ist.
AusSt. Lambrechtin Steiermark sind die wichtigsten Gegenstände bereits kurz vor der Machtergreifung als Deckung für Steuerrückstände in dassteierische LandesmuseuminGrazverbracht worden. Desgleichen befinden sich die Sammlungen ausKloster Admontseit 1938 in ihren wichtigsten Teilen imGrazer Landesmuseum. Der wertvolle Kunstbesitz vonStamsundWiltenwurde an verschiedenen Stellen inInnsbruckgeborgen.
Wie alle diese Beispiele, zu denen täglich neue hinzukommen können, beweisen, ist die Auffassung über das Eigentumsrecht an dem kulturellen Besitz der vormaligen Klöster noch keineswegs geklärt.
Es scheint mir deshalb dringend notwendig, daß über die Eigentumsfrage an den Kunstsammlungen, Archiven und Bibliotheken vormaliger Klöster und ihre Verwendung im Interesses des nationalen Kunstbesitzes eine eindeutige Entscheidung getroffen wird. Es dürfte sich (eventuell rückblickend) empfehlen, eine einheitliche Behandlung solcher Fälle wie bei dem beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitz zu treffen, der demFührerdie Entscheidung über den Klosterbesitz überläßt. Dadurch würde wohl auch am besten den von den Gaumuseen, Bibliotheken und Archiven geäußerten Wünschen Rechnung getragen. Außerdem gäbe ein solcher Erlaß auch die letzte Gelegenheit durch Inventarisierung und photographische Aufnahmen wertvollstes Kunstgut der Nation zu erfassen" (s.BArch, B 323/103, Nr. 223, Posse an Bormann, 16.03.1940; Schwarz (2018), S. 99-101; zu Kloster Göttweig s. auchSeite 0059).
- 3Vermutlich sind die Kunstgegenstände gemeint, die für das geplanteFührermuseumin Linzvorgesehen waren.
- 4Sammlung
- 5Es handelt sich um denantiken Goldschmuckaus der Sammlung vonPaulundAndy Zsolnay, der für dasFührermuseumvorgesehen war und von dem einige StückeAdolf Hitleram 20. April 1940 zum Geburtstag überreicht wurden (s.Seite 0030).
- 6staatliche
- 7Possebeschwerte sich, dass es beim Ankauf von aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Kunstgegenständen inWien Schwierigkeiten mit der Vermögensverkehrstelle gegeben habe (s.BDA-Archiv, RestMat., K. 10, M. 2, fol. 24, Seiberl an Posse, 26.02.1940). Der Grund dafür war, dass über den Ankauf von denkmalbehördlich sichergestelltem jüdischen Kunstbesitz, der über einen Betrag von 1.000,- Reichsmark hinaus ging,Reichswirtschaftsminister Funkund die zentrale Ankaufsstelle inBerlinzu entscheiden hatten.Martin BormannwiesFunkumgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940). Die Zusage vom Reichswirtschaftministerium erfolgte am 25. Mai 1940 (s.BArch, B 323/103, Nr. 198, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
- 8Possebesprach mitBormannvermutlich, ob eine Zinnsammlung für dasFührermuseum angekauft werden sollte. Der Anlass dürfte die Zinnsammlung vonRichard Hubergegeben haben, die vonHanna Rohdebetreut wurde;Possesollte sie besichtigen bzw. Informationen darüber einziehen (s.Eintrag vom 08.05.1940).Konrad Hahm, der Direktor desStaatlichen Museum für Deutsche VolkskundeinBerlin, wandte sich am 8. Januar 1941 anPossemit dem Anliegen,Hitlerdafür zu interessieren, die Zinnsammlung Huber für dasVolkskundemuseumzu sichern. Nach ZustimmungHitlerserwarbPossedie Sammlung für 30.000,- Reichsmark; sie ging als "Geschenk desFührers" an dasMuseum (s.BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52;BArch, B 323/115, 183-189;Erich (1942)).
- 9Im Herbst 1939 hatteErnst BuchnerdieSchackgalerieals provisorischen Aufstellungsort für die Gemäldesammlung des geplantenFührermuseumsinLinzvorgeschlagen (s.Eintrag vom 10.10.1939). Am 3. Mai 1940 wurde das Gebäude an dieBayerischen Staatsgemäldesammlungenübergeben (s.Schwarz (2011), S. 271).Hitlerließ sich die Räumlichkeiten jedoch für seine Zwecke freihalten (s.Eintrag vom 16.10.1940).
- 10Am 10. Februar 1940 hattePosseMartin Bormanndarauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Umsiedlungsaktion von Südtirolern in das Deutsche Reich "viele wertvolle Werke deutscher Kunst aus Privatbesitz" zum Verkauf in den Kunsthandel gelangten. Es sei nötig, den Verkauf von einem erfahrenen Fachmann überwachen zu lassen, damit die Kunstwerke für deutsche Museen "gerettet" würden. "Es empfiehlt sich wie im Falle der Ostmark, demFührerein Vorverkaufsrecht vorzubehalten" (s.BArch, B 323/103, Nr. 237 und 163, Nr. 173, Posse an Bormann, 10.02.1940). Auf diese InitiativePosseshin wurde in der Kulturkommission der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelleeine Unterabteilung für Kunst eingerichtet, in die Posse aufgenommen wurde (s. Schwarz (2018), S. 96;Petropoulos (1999), S. 150-152).Posse erfuhr von SS-Obersturmbannführer Wolfram Sievers, dass dieKulturkommissionbzw. ihre Kunstabteilung nach Pfingsten am 12./13. Mai 1940 die Arbeit aufnehmen sollte (zur Kulturkommission s. auchSeite 0079).
aus Six (vor 5 - 6 Jahren2
durchGoudstikkeranWeidener(?)3
Erlass desFührers
ministerium(Devi-
senstellen) bekannt
geben.6
Siebenbürgisch-sächs.7u. anderes
Zinn (Sudetengau u. Schlesien,
usw)
Die Altzinnsammlg8 des Ober-
landesgerichtsratsRichard
Huber(+ 1920)
Zusammen 736 Stück
(200davon siebenbürgisch)
Preis 30000 RM.9
82
- 1Gemeint sind die beiden im Folgenden genannten Werke des KünstlersJan Vermeer van Delft.
- 2Der IndustrielleHenri Deterdingerwarb 1921 das Gemälde "Straße in Delft" vonJan Vermeeraus der Sammlung Six (Collectie Six), die auf den niederländischen Kunstsammler Jan Sixzurückgeht, und schenkte das Bild demRijksmuseum. Warum "Die Milchmagd" ebenfalls in Zusammenhang mitDeterdingvonPosseerwähnt wird, ist unklar. Das Gemälde wurde bereits 1908 vomRijksmuseumaus der Sammlung Six erworben.
- 3Das Gemälde "Mädchen mit Flöte" wurde 1919 von derKunsthandlung Jacques Goudstikkeraus der Sammlung von August Janssenangekauft. 1921 kauften dieGalerie M. Knoedler & Co., New York, undFrederik Muller & Co., Amsterdam, das Werk an. Im Februar 1923 wurde das Gemälde an den KunstsammlerJoseph E. Widenerverkauft. 1942 wurde das Gemälde derNational Gallery of ArtinWashingtonzusammen mit ca. 2000 weiteren Werken aus der Sammlung Widener gestiftet (s.Eintrag im Online-Katalog der National Gallery of Art).
- 4Sammlung
- 5Gemeint ist die Sammlung vonWillibald von Dirksen, die nach seinem Tod Stück für Stück durch den als Testamentsvollstrecker eingesetzten SohnHerbert von Dirksenverkauft wurde (s.Gramlich (2015), S. 201-202).Possebesichtigte die restlichen Kunstwerke beiViktoria von Dirksenam 9. Mai 1940 und sollteMartin Bormanndarüber Bericht erstatten (s. dazu Seiten0082und0083).
- 6Possebesprach mitMartin Bormannbei ihrem Treffen am 9. Mai 1940 (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch), dass der zu diesem Zeitpunkt nur für das ehemalige Österreich geltende 'Führervorbehalt' dem Reichswirtschaftsministerium bekannt gegeben werden müsse.Bormannwies dieses umgehend an, dassPosse"als Beauftragter desFührersfür den Ankauf von Kunstgegenständen, die für die Galerien in den neuen Ostgebieten bestimmt sind", zuständig sei und ihm deshalb "beim Ankauf von Gegenständen aus den sichergestellten Sammlungen, z. B. inWienund in anderen Orten, keine Schwierigkeiten bereitet werden" (s.BArch, B 323/103, Nr. 207, Bormann an Funk, 09.05.1940; ebd. Nr. 198, Zusage des Reichswirtschaftministeriums, Landfried an Bormann, 25.05.1940).
- 7sächsisches
- 8Altzinnsammlung
- 9Possefixierte hier Informationen zur Zinnsammlung Huber, die auf Vermittlung vonHanna Rohdehin für einen Ankauffür dasFührermuseumangeboten worden war, aber letztlich nicht für dieses, sondern 1941 für dasStaatliche Museum für Deutsche VolkskundeinBerlinerworben wurde (s. auchEintrag vom 04./05.1940; BArch, B 323/101, Nr. 48, 50-52; zur Zinnsammlung Huber s.BArch, B 323/115, 183-189). Am 9. Mai 1940 traf sichPosseim Hotel Kaiserhof mitHanna Rohde, um mit ihr u. a. über die Zinnsammlung zu sprechen (s.DKA, NL Posse, Hans, I,B-1: Hans Posse, Diensttagebuch).
beschlagnahmt.2-
F.EbendaTintoretto,Admiral
Galerie Moser.And
Bloch-Bauer3,Waldmüller
10000 RM.4
Mutterbild40000
schreiben!
(in derPinakothek)5
Angebenwelche Bilder noch
(Mitteilg6anZykanmit Abschrift
für Finanzamt)
RA.7Dr. Führer, der auch
Ledererübernommen hat8
Seiberl: Gerade in den gegenwärtigen
Verhältnissen, da alles in Be-
wegung ist,dieVerhandlungen mit
Berlinlaufen, das neueRestauInstitut910
- 1Possetraf am 9. Mai 1940Josef Zykan, den Mitarbeiter derZentralstelle für Denkmalschutz, der zwecks Verhandlungen über den Etat desInstituts für DenkmalpflegeinBerlinwar (s.BArch, B 323/120, Nr. 33, Posse an Buchner, 14.05.1940).Zykanberichtete ihm zunächst von weiteren Beschlagnahmungen inWien.
- 2Posseerfuhr vonZykan, dass das Vermögen vonFritz Mandlbeschlagnahmt worden war, sodass die beiden aufgrund des denkmalbehördlichen Ausfuhrverbotsgesetzes (s. § 4a BGBl.Nr. 80/1923) sichergestellten Gemälde ausMandlsKunstsammlung, nämlichJakob Seiseneggers"Königin Katharina als Kind" und das im Folgenden angeführte "Porträt eines Feldherrn" vonTintoretto, an denenPosseinteressiert war, für einen kostenfreien Zugriff unter 'Führervorbehalt' zur Verfügung standen. Wenige Tage später ließ er "Königin Katharina als Kind" überZykanfür dasFührermuseum"reservieren" (s.Lillie (2003), S. 744;BDA-Archiv, RestMat., K. 8, M. 5, Posse an Zykan, 13.05.1940).
- 3Gemeint ist die Kunstsammlung des Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer.
- 4Posse notierte sich, dass das Gemälde "Bildnis des Prinzen Esterhazy" vonFerdinand Georg Waldmülleraus der Sammlung Bloch-Bauer 10.000,- Reichsmark kosten sollte. Er kaufte es später für dasFührermuseuman (s.BArch, B 323/101, Nr. 441, Posse an Lammers, 21.05.1940).
- 5Die Gemälde "Im Mai, Mutter und Kind unter blühendem Holunder" und "Versöhnung an der Brücke" vonFerdinand Georg Waldmüllerbefanden sich beiErnst Buchner, dem Generaldirektor derBayerischen Staatsgemäldesammlungen, inMünchen(s.BArch, B 323/120, Nr. 33, Posse an Buchner, 14.05.1940).Possewar daran interessiert, die Gemälde zu kaufen, kam mit diesem Anliegen jedoch zu spät: DieBayerischen Staatsgemäldesammlungenhatten die beiden Gemälde zum Gesamtpreis von 30.000,- Reichsmark bereits am 15. März 1940 angekauft (s. BArch, B 323/120, Nr. 32, Feuchtmüller an Posse, 16.05.1940; ebd., Nr. 31, Posse an Erich Führer, 20.05.1940).
- 6Mitteilung
- 7Rechtsanwalt
- 8Der RechtsanwaltErich FührerausWien, der schon als Vermögensverwalter der Sammlung Bloch-Bauer eingesetzt worden war, übernahm auch die Verwaltung der Sammlung vonSerena Lederer.
- 9ZykanberichtetePossezudem, dassSeiberlzur Wehrmacht eingezogen worden war und dass dies gerade während der Verhandlungsphase mit demReichswirtschaftsministeriumwegen der Übernahme desInstituts für Denkmalpflegesehr ungünstig sein. Das Restaurierungsinstitut lagSeiberl, der Restaurator war, besonders am Herzen.Possenotierte sich Argumente für einen Antrag auf UnabkömmlichkeitsstellungSeiberlsvom Kriegsdienst. Parallel dazu hatte jedoch bereits dasReichserziehungsministeriumseinen solchen Antrag gestellt, dem schließlich stattgegeben wurde (s.BArch, B 323/163, Posse an Bormann, 14.05.1940;Schwarz (2018), S. 94).
- 10zurFortsetzung des Eintrags